Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 259/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
Windkraftanlage, Außenbereich, Eignungsgebiet, Veränderungssperre, Bauleitplanung, gemeindliche, Bebauungsplan, Negativplanung, Aufstellungsbeschluss, Planinhalt, positiver, Befangenheit, Ratsmitglied, Beratung, Zuhörerraum, Abstimmung, Bürgerfragestunde, Beratung,
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Baugenehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage; Nichtigkeit einer Veränderungssperre wegen Verletzung des Mitwirkungsverbotes; Mitwirkungsverbot bei Aufstellung eines Bebauungsplanes durch Eigentum an planbetroffenem Grundstück; Vermeidung des bösen Scheins bei ...
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03
Veränderungssperre bei Windenergieanlagen
Im Übrigen reicht es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 12.12.2002 - 2 K 259/01 -) für die Antragsbefugnis auch aus, dass die Antragstellerin für die Grundstücke, die im Geltungsbereich der angegriffenen Veränderungssperre liegen, einen Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt hat, welcher wegen der beschlossenen Veränderungssperre keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. Schreiben des Landesverwaltungsamts vom 29.01.2004). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 94/01
Unwirksamkeit des Bebauungsplans bei formellen Fehlern
Bereits der "böse Schein" einer Interessenkollision zwischen dem vom Gemeinderatsmitglied uneigennützig zu verfolgenden Wohl der Allgemeinheit und der Verfolgung von Sonderinteressen soll vermieden werden (so auch der erkennende Senat, OVG LSA, Urt. v. 12.12.2002 - 2 K 259/01 -).
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