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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18 (https://dejure.org/2018,46625)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.12.2018 - 2 M 82/18 (https://dejure.org/2018,46625)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 2 M 82/18 (https://dejure.org/2018,46625)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 2 Abs 2 BImSchV 18
    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Funktionsgebäudes für eine Sportanlage

  • Wolters Kluwer

    Mitprägung des Charakters eines Wohngebietes durch Sportanlagen; Allgemeine Unzulässigkeit von Fußballsportanlagen für Training und Wettkampf mit Tribünen in einem allgemeinen Wohngebiet; Bildung eines Mittelwerts bei städtebaulichen Konflikten in Gemengelagen; ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebietserhaltungsanspruch; Lärmimmissionen; Priorität; Sportanlage; Wasserabfluss; Wohngebiet; Zwischenwert; Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Funktionsgebäudes für eine Sportanlage

  • rechtsportal.de

    Mitprägung des Charakters eines Wohngebietes durch Sportanlagen; Allgemeine Unzulässigkeit von Fußballsportanlagen für Training und Wettkampf mit Tribünen in einem allgemeinen Wohngebiet; Bildung eines Mittelwerts bei städtebaulichen Konflikten in Gemengelagen; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Fußballplatz in allgemeinem Wohngebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 397
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Baulichkeiten können auch dann die Eigenart der näheren Umgebung prägen, wenn sie nicht imstande sind, einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu bilden (BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - BVerwG 4 C 7.15 -, juris, RdNr. 13).

    Für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung sind die vorhandenen "Gebäude" in der näheren Umgebung zueinander in Beziehung zu setzen; Gebäude prägen ihre Umgebung nicht durch einzelne Maßbestimmungsfaktoren im Sinne des § 16 Abs. 2 BauNVO, sondern erzielen ihre optische maßstabbildende Wirkung durch ihr gesamtes Erscheinungsbild, dabei ist kumulierend auf die absolute Größe der Gebäude nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe abzustellen (BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - BVerwG 4 C 7.15 -, juris, RdNr. 20).

    Da die nähere Umgebung auch durch dasjenige bestimmt wird, was auf dem Baugrundstück selbst tatsächlich vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - BVerwG 4 C 7.15 -, juris, RdNr. 10; Urt. v. 17.06.1993 - BVerwG 4 C 17.91 -, juris, RdNr. 18, m.w.N.) ist die bereits vorhandene Sportanlage des Beigeladenen in die Betrachtung mit einzubeziehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 2362/07

    Klage gegen die erteilte Umgestaltung eins Waldfreibades einschließlich der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    So können auch Sportanlagen den Charakter eines Gebiets mitprägen (vgl. OVG NW, Urt. v. 19.04.2010 - 7 A 2362/07 -, juris, RdNr. 58 ff.).

    Sie können dann nicht als "Fremdkörper" wegen ihrer Andersartigkeit und Einzigartigkeit ausgeklammert werden, wenn sie aufgrund ihrer Großflächigkeit sowie der von ihnen ausgehenden Emissionen in besonderem Maße die Eigenart der näheren Umgebung mitbestimmen (vgl. OVG NW, Urt. v. 19.04.2010, a.a.O., RdNr. 60).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Bei einem solchermaßen zu gewinnenden Mittelwert müssen zur Bestimmung der Zumutbarkeit zudem die Ortsüblichkeit und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, wobei insbesondere auch die Priorität der entgegenstehenden Nutzung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2010 - BVerwG 7 B 4.10 -, juris, RdNr. 32).(Rn.28).

    Wesentliches Kriterium für die Höhe des Zwischenwertes und damit für die konkrete Schutzbedürftigkeit eines zum Wohnen dienenden Grundstücks ist, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2010 - BVerwG 7 B 4.10 -, juris, RdNr. 32).

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 15 CS 16.1883

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans nur bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Nicht jede durch ein Vorhaben verursachte Veränderung des Wasserabflusses begründet zugleich eine unzumutbare Beeinträchtigung nachbarlicher Rechte; gewisse Veränderungen der Wasserverhältnisse durch ein in der Nähe des eigenen Grundstücks geplantes Vorhaben muss der Nachbar grundsätzlich hinnehmen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.02.2017 - 15 CS 16.1883 -, juris, RdNr. 19).(Rn.51).

    Hingegen begründet nicht jede durch ein Vorhaben verursachte Veränderung des Wasserabflusses zugleich eine unzumutbare Beeinträchtigung nachbarlicher Rechte; gewisse Veränderungen der Wasserverhältnisse durch ein in der Nähe des eigenen Grundstücks geplantes Vorhaben muss der Nachbar grundsätzlich hinnehmen (BayVGH, Beschl. v. 22.02.2017 - 15 CS 16.1883 -, juris, RdNr. 19).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Hier ermöglicht und gebietet das Rücksichtnahmegebot zusätzliche Differenzierungen ("Feinabstimmung") mit der Folge, dass die baugebietsbezogenen Richtwerte, die zudem einzelne Baugebietsarten zu jeweils einer Klasse mit einem einheitlichen Immissionsrichtwert zusammenfassen, je nach Lage des Einzelfalls durch situationsbezogene Zumutbarkeitskriterien zu ergänzen sind (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - BVerwG 4 C 6.98 -, juris, RdNr. 25).

    Für den Fall des späteren Heranrückens der Wohnbebauung an eine Sportanlage kann auf einem Wohngrundstück, das nach der Eigenart der näheren Umgebung in einem allgemeinen (oder reinen) Wohngebiet liegt, ein Lärmschutzniveau, das dem Immissionsrichtwert für Dorf- und Mischgebiete in § 2 Abs. 2 Nr. 2 der 18. BImSchV entspricht, als Vorbelastung zumutbar sein; eine Orientierung an diesem Wert trägt der gesetzgeberischen Wertung Rechnung, dass die genannten Baugebiete neben der Unterbringung von (nicht wesentlich) störenden Gewerbebetrieben auch dem Wohnen dienen und die hierauf zugeschnittenen Immissionsrichtwerte für den Regelfall gewährleisten, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999, a.a.O., RdNr. 27).

  • VGH Hessen, 24.09.2008 - 6 C 1600/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erhöhung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Das Kriterium der zeitlichen Priorität verliert an Bedeutung, wenn die beiden unverträglichen Nutzungen schon über einen langen Zeitraum nebeneinander bestehen (vgl. HessVGH, Urt. v. 24.09.2008 - 6 C 1600/07.T -, juris, RdNr. 116).(Rn.28).

    Das Kriterium der zeitlichen Priorität verliert an Bedeutung, wenn die beiden unverträglichen Nutzungen schon über einen langen Zeitraum nebeneinander bestehen (vgl. HessVGH, Urt. v. 24.09.2008 - 6 C 1600/07.T -, juris, RdNr. 116).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10

    Baunachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung; Errichtung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Diese Vorschrift dient nicht nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer der baulichen Anlage selbst, sondern auch dem Schutz des Nachbarn gegenüber Einflüssen aus der baulichen Anlage (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 08.12.2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris, RdNr. 6, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Die 18. BImSchV lässt im Baugenehmigungsverfahren auch bei unmittelbarer Anwendung Raum für die differenzierte Bewertung von Nutzungskonflikten zwischen einem Gebiet für Sportanlagen und einem angrenzenden Wohngebiet nach Maßgabe des Gebots der Rücksichtnahme; damit ist die Bildung von Zwischenwerten zwischen den baugebietsbezogenen Richtwerten nach § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV zulässig (VGH BW, Urt. v. 03.07.2012 - 3 S 321/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 2 B 1336/12

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch die Erweiterung eines genehmigten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Bei der Bewertung der zeitlichen Priorität kann ausschlaggebend sein, welchen rechtlichen Status die Nutzungen wann erlangt haben und ob in der Vergangenheit die Rechtsmittel gegen das Entstehen unverträglicher Nutzungen ausgeschöpft wurden; die Bewandtnis der zeitlichen Priorität kann solchermaßen durch den schieren Zeitablauf beim Nebeneinander der widerstreitenden Nutzungen sowie durch andere Umstände relativiert werden (OVG NW, Beschl. v. 12.02.2013 - 2 B 1336/12 -, juris, RdNr. 35 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
    Für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird; hinzu kommen muss objektivrechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektivrechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996 - BVerwG 4 B 215.96 -, juris, RdNr. 8).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung

  • VGH Bayern, 29.11.2006 - 1 CS 06.2717

    vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung;; Gebot der

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - 10 A 620/91

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Baurecht;

  • OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09

    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen ein fertiggestelltes Vorhaben;

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2018 - 10 S 40.17

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen Baugenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 10 B 29/11

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; § 34 Abs. 1 BauGB; Einstufung einer baulichen

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14

    Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung,

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 9 CS 15.1762

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Mehrfamilienhaus, vorläufiger Rechtsschutz,

  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2004 - 2 M 513/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Betriebswohnung im Industriegebiet

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • VG Cottbus, 14.02.2020 - 3 L 585/19

    Bedarfsgerechte Garagen und Stellplätze muss der Nachbar hinnehmen!

    Vorliegend sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die von der Rechtsprechung maßgebende Erheblichkeitsschwelle in der Weise überschritten ist, dass das Niederschlagswasser auf das Grundstück der Antragstellerin abgeleitet wird und dort zu Überschwemmungen führt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 2 M 82/18 - juris Rn. 51; VGH Bayern, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 CS 06.2717 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2019 - 2 M 83/19

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Anforderungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB an das Maß der baulichen Nutzung drittschützende Wirkung haben (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Dezember 2018 - 2 M 82/18 - juris Rn. 34 m.w.N.; Söfker, a.a.O., § 34 BauGB Rn. 141).
  • VG Cottbus, 22.07.2020 - 3 L 316/19
    Unabhängig davon, ob die Darstellung im Flächennutzungsplan im Rahmen des § 34 Abs. 2 BauGB überhaupt beachtlich sein könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 1998 - 4 B 79/98 -, juris, Rn. 6; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12. Dezember 2018 - 2 M 82/18 -, juris, Rn. 20; eine solche Darstellung als Indiz wertend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Februar 2014 - OVG 11 S 57.12 -, juris, Rn. 18), ist hier der Flächennutzungsplan - ausweislich der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen, auf der lediglich der Aufstellungsbeschluss vom 28. April 2014 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06. Juli 2015 bis 07. August 2015 genannt wird - bislang nicht beschlossen worden.

    Derartige Anlagen dürfen bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung aber nur dann als "Fremdkörper" ausgeklammert werden, wenn sie wegen ihrer Andersartigkeit und Einzigartigkeit den Charakter ihrer Umgebung letztlich nicht beeinflussen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Februar .1990 - BVerwG 4 C 23.86 -, juris, Rn. 12 ff.; Beschl. v. 16. Juni 2009 - BVerwG 4 B 50.08 -, juris, Rn. 6; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12. Dezember 2018 - 2 M 82/18 -, juris, Rn. 21).

  • VG Cottbus, 12.09.2019 - 3 K 1477/14

    Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eines formell rechtswidriges

    Nach der Rechtsprechung liegt eine die Erheblichkeitsschwelle überschreitende Verschlechterung der Situation aber zumindest dann vor, wenn das Niederschlagswasser auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet wird und dort zu Überschwemmungen führt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 2 M 82/18 - juris Rn. 51; VGH Bayern, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 CS 06.2717 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 M 36/23

    Baueinstellung; Nutzungsänderung; Errichtung einer Solaranlage; aufgegebene

    Die Darstellungen eines Flächennutzungsplans sind für die Zulassung von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich unerheblich; für die Anwendung des § 34 BauGB kommt es grundsätzlich nur auf den aus der vorhandenen Bebauung ableitbaren Maßstab an (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 - juris Rn. 6, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 12. Dezember 2018 - 2 M 82/18 - juris Rn. 20).
  • VG München, 25.09.2019 - M 9 K 19.994

    Nachbarklage

    Dies kann ebenso offenbleiben wie seine etwaige Genehmigungsfähigkeit - was Voraussetzung dafür wäre, ihn bzw. die von ihm ausgehenden Emissionen als hinzunehmende Vorbelastung in Ansatz zu bringen (BVerwG, U.v. 14.1.1993 - 4 C 19/90 - juris) -, da das Kriterium der zeitlichen Priorität ohnehin erheblich an Bedeutung verliert, wenn die beiden - angeblich - unverträglichen Nutzungen schon über einen langen Zeitraum nebeneinander bestehen (vgl. OVG LSA, B.v. 12.12.2018 - 2 M 82/18 - KommJur 2019, 225 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

    Bei dieser Betrachtung ist grundsätzlich alles in den Blick zu nehmen, was in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden ist (im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 12.12.2018 - 2 M 82/18 -, juris Rn. 21).
  • VG Halle, 14.04.2021 - 2 B 100/21
    Die Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig, weil er einen eigenen Antrag gestellt und sich damit gemäß § 162 Abs. 3 VwGO am Kostenrisiko beteiligt hat (vgl. auch OVG LSA Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 2 M 32/20 - und vom 28. Mai 2018 - 2 M 82/18 -).
  • VG Halle, 17.01.2022 - 2 B 270/21
    Die Beigeladenen sind an den Kosten nicht zu beteiligen, weil sie keinen eigenen Antrag gestellt haben (vgl. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 2 M 32/20 - und vom 28. Mai 2018 - 2 M 82/18 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen unzureichender Erschließung

    Sie dient nicht nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer der baulichen Anlage selbst, sondern auch dem Schutz des Nachbarn gegenüber Einflüssen aus der baulichen Anlage (Beschluss des Senats vom 12. Dezember 2018 - 2 M 82/18 - juris Rn. 51, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.11.2022 - 15 ZB 22.2025

    Versagung der Baugenehmigung für Eventgelände - magelhafte Bauantragsunterlagen

  • VG Halle, 08.12.2021 - 2 B 229/21
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