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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2008 - 4 M 232/07   

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https://dejure.org/2008,14991
OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2008 - 4 M 232/07 (https://dejure.org/2008,14991)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.02.2008 - 4 M 232/07 (https://dejure.org/2008,14991)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 4 M 232/07 (https://dejure.org/2008,14991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KAG LSA § 6 Abs. 6 Satz 1; ; KAG LSA § 6 Abs. 8; ; KAG LSA § 6 Abs. 9; ; ZVG § 52 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Erlöschen einer auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Last: Beitragsschuldverhältnis; Eigentumswechsel; Grundpfandrecht; Last, öffentliche; Sicherung, dingliche; Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erlöschen einer auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Erlöschen einer auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Last

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines Grundstückserwerbers bzgl. öffentlicher Lasten im Falle eines abstrakten Beitragsschuldverhältnisses nach § 6 Abs. 6 S. 1 Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt (KAG LSA); Auswirkungen eines Grundstückserwerbs im Wege der ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Erlöschen einer auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Last

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2008 - 4 M 232/07
    Die öffentliche Last entsteht mit der sachlichen Beitragspflicht; das Entstehen der öffentlichen Last ist ausschließlich von dieser sachlichen Beitragspflicht, nicht aber vom Beitragsbescheid abhängig (OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR MO 2000, 103).
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2008 - 4 M 232/07
    Sie gewährt dem Abgabengläubiger ein Befriedigungsrecht (BVerwG, Urt. v. 31.1.1975 - IV C 46.72 -, Buchholz 406.11, § 134 [BBauG] Nr. 2 zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift im Erschließungsbeitragsrecht) an dem haftenden Grundstück und verpflichtet den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks, wegen der dinglich gesicherten Abgabenforderung die Zwangsvollstreckung in diese zu dulden (§ 77 Abs. 2 Satz 1 AO, § 13 Abs. 1 Nr. 2d KAG LSA).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 9 N 77.18

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers, der bereits Anschaffungs- und

    Das hat der Senat bereits entschieden (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. April 2011 - OVG 9 B 21.09 -, juris, Rn. 28; ebenso schon: OVG Magdeburg, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 4 M 232/07 -, juris, Rn. 5) und wird in der Literatur geteilt (vgl. Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 27, Rn. 3).
  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 4 A 3063/16

    Trinkwasserbeiträge; Entstehung im Fall der Zwangsversteigerung;

    c) Zudem ist der Erwerber eines Grundstücks durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung aber auch nach zivilrechtlichem Erlöschen der öffentlichen Last nicht davor geschützt, durch Bekanntgabe eines Beitragsbescheids noch persönlich beitragspflichtig zu werden (Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 199), da der persönliche Beitragsanspruch davon unberührt bleibt und nicht auch durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung rechtlich erloschen ist (OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 13. April 2011 - OVG 9 B 21.09 -, juris Rn. 28; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Febr. 2008 - 4 M 232/07 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11

    Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung

    Der Beklagte bleibt bei seiner im Widerspruchsbescheid vertretenen Ansicht (unter 14 Berufung auf OVG LSA, Urt. v. 13. Februar 2008 - 4 M 232/07 -, juris Rn. 5 und Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2011, § 8 Rn. 187) und stützt sich zusätzlich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts.
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