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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10 (https://dejure.org/2012,2503)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.02.2012 - 3 L 257/10 (https://dejure.org/2012,2503)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 3 L 257/10 (https://dejure.org/2012,2503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Lärmschutzauflagen bei einer Versammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des Nachweises von bei bisherigen Versammlungen erlittenen Hörschäden bei Polizeibeamten für die Anordnung von Lärmschutzauflagen durch die Versammlungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Lärmschutzauflagen bei einer Versammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit des Nachweises von bei bisherigen Versammlungen erlittenen Hörschäden bei Polizeibeamten für die Anordnung von Lärmschutzauflagen durch die Versammlungsbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 308
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08

    Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Gerade das Mitführen einer größeren Zahl von Fahnen, die nicht Länder-, Bundes- oder EU-Flaggen sind, erscheint unter Berücksichtigung der sonstigen äußeren Umstände eines Demonstrationszuges wie des hier in Rede stehenden, geeignet, den martialischen bzw. Reminiszenzen an die Zeit des Nationalsozialismus weckenden Eindruck auf Dritte besonders zu betonen (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 18.05.2010 - 14 K 5459/08 -, juris).

    Ob für eine stationäre Veranstaltung ein anderer Maßstab anzulegen ist, kann offen bleiben (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 18.05.2010, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Die öffentliche Ordnung, d. h. ungeschriebene Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, scheidet als Schutzgut für eine Einschränkung des Versammlungsrechts unterhalb der Schwelle eines Versammlungsverbots nicht grundsätzlich aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.2001 -1 BvQ 8/01 -, NJW 2001, 1409).

    Sie kann ebenfalls betroffen sein, wenn einem bestimmten Tag ein in der Gesellschaft eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt, der bei der Aufführung eines Aufzugs an diesem Tag in einer Weise aufgegriffen wird, dass dadurch zugleich grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.2001 a. a. O. zum 27. Januar als offiziellem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus) oder wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Hierdurch wird sie in ihrer, zugleich auch durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Möglichkeit beschränkt, in einer selbst bestimmten Weise an der öffentlichen Meinungsbildung durch gemeinschaftliche Erörterung oder Kundgebung teilzuhaben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, 671).

    Eine Gefahr für die öffentliche Ordnung infolge der Art und Weise der Durchführung der Versammlung kann beispielsweise bei einem aggressiven und provokativen, die Bürger einschüchternden Verhalten der Versammlungsteilnehmer bestehen, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Eine unmittelbare Gefährdung setzt eine Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt, d. h. einen Sachverhalt, bei dem der Eintritt eines Schadens "fast mit Gewissheit" zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.06.2008 - 6 C 21.07 -, juris Rdnr. 14).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Bei einer Versammlung geht es anders als bei den von der Klägerin zum Vergleich herangezogenen Sport- bzw. Freizeitveranstaltungen darum, dass die Teilnehmer nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und des Umgangs miteinander oder die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.02.2011 - 1 BvR 699/96 -, NJW 2011, 1201).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Diese Normen bieten bereits Schutz vor erheblichen Lärmbelästigungen, d. h. unterhalb der Schwelle der andernfalls drohenden Gesundheitsgefahr (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, NVwZ-RR 2011, 141).
  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass das Mitführen von schwarzen Fahnen auf Versammlungen zwar nicht generell untersagt werden kann, eine Beschränkung der Zahl im Einzelfall jedoch rechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG, Beschl. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Eingriffe in dieses Grundrecht können nur zum Schutz von Rechtsgütern, die der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 GG zumindest gleichwertig sind, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, NVwZ-RR 2010, 625).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kann dabei nur dann festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung durch die Behörde evident ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07 -, juris Rdnr. 40).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620

    Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm

    Zum einen hat das Verwaltungsgericht tragend darauf abgestellt, dass die Vorschriften der LärmVibrationsArbSchV nach der in Bayern gültigen Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) vom 21. April 2009 (GVBl 2009 S. 116) für die Einsatztätigkeit der Polizei sowohl grundsätzlich als auch im konkreten Fall bei der sechsstündigen Versammlung des Klägers gelten würden und deshalb für die Gefährdungsbeurteilung bei der Exposition der eingesetzten Polizeibeamten durch den von der sechsstündigen Versammlung ausgehenden Lärm maßgeblich seien (vgl. dazu auch OVG LSA, B.v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 12 f.; NdsOVG, B.v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - juris).
  • VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20

    Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der

    Der Schutz unbeteiligter Dritter vor Immissionen, die von einer Versammlung ausgehen, greift vielmehr schon unterhalb der Schwelle der andernfalls drohenden Gesundheitsgefahr ein (NdsOVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 13.02.2012 - 3 L 257/10 -, juris Rn. 13).
  • VG Hamburg, 04.05.2022 - 21 K 264/18

    Zur Absperrung des Zugangs zu der Elbinsel Entenwerder zur Errichtung eines

    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit, das heißt "fast mit Gewissheit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2008, 6 C 21.07, juris, Rn. 14; OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.2.2012, 3 L 257/10, juris, Rn. 12; OVG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2011, 7 B 10627/11, juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Urt. v. 28.8.2009, 3 B 40/06, juris, Rn. 17; Ullrich/von Coelln/Heusch, Handbuch Versammlungsrecht, 2021, Rn. 628; siehe auch BT-Drs.
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2774
    Dabei handelt es sich um anerkannte Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2013 - 10 CS 13.1356 - juris Rn. 4; Merk/Wächtler in Wächtler/Heinhold/Merk, BayVersG, 1. Aufl. 2011, Art. 15 Rn. 11), welche neben Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen auch im Versammlungsrecht nach traditionellem polizeirechtlichen Verständnis die gesamte Rechtsordnung einschließlich der Vorschriften über die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der nach § 48 BImSchG erlassenen TA-Lärm umfasst (vgl. BVerwG, U. v. 21.4.1989 - 7 C 50.88 - BVerwGE 82, 34/40 m.w.N.; OVG SA, B. v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 13; NdsOVG, B. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - NVwZ-RR 2011, 141/142).

    Es ist sachgerecht, dass sie sich dabei an der Richtlinie 2003/10/EG über "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)", welche durch die LärmVibrationsArbSchV in das nationale Recht umgesetzt wurde, orientiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2013 - 10 CS 13.1356 - juris Rn. 8; OVG LSA, B. v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 12).

  • VG Würzburg, 02.02.2024 - W 5 S 24.209

    Versammlung, Bauernprotest, Verbot von Hupen als Kundgebungsmittel,

    Dabei handelt es sich zwar um anerkannte Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, welche neben Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen auch im Versammlungsrecht nach traditionellem polizeirechtlichen Verständnis die gesamte Rechtsordnung einschließlich der Vorschriften über die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der nach § 48 BImSchG erlassenen TA Lärm umfasst (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1989 - 7 C 50.88 - juris Rn. 15 m.w.N.; OVG SA, B.v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 - juris Rn. 7).
  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch

    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit, das heißt "fast mit Gewissheit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2008, 6 C 21.07, juris Rn. 14; OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.2.2012, 3 L 257/10, juris Rn. 12; OVG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2011, 7 B 10627/11, juris Rn. 4; OVG Bautzen, Urt. v. 28.8.2009, 3 B 40/06, juris Rn. 17; Ullrich/von Coelln/Heusch, Handbuch Versammlungsrecht, 2021, Rn. 628; siehe auch BT-Drs.
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.640
    Die Anordnung über die Ausrichtung der technischen Schallverstärker ist ausgehend vom Wortlaut nach dem Empfängerhorizont ( §§ 133, 157 BGB analog) unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse dahin auszulegen, dass die Schallaustrittsöffnungen nicht "direkt", d.h. gezielt bzw. aus der Nähe frontal auf die insbesondere im Westen gelegenen, gewerblich genutzten Gebäude und die Kirche ausgerichtet werden sollten (vgl. auch OVG SA, B. v. 13. Februar 2012 - 3 L 257/10 - <> Rz 12), sondern nach Norden bzw. Nord-Osten und Nord-Westen in Richtung Ludwigstraße, wo sich der als Versammlungsfläche in Betracht kommende unbebaute Raum befindet und wo sich auch die Passanten in sämtliche Richtungen bewegen.

    Dabei handelt es sich um anerkannte Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, welche neben Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen auch im Versammlungsrecht nach traditionellem polizeirechtlichen Verständnis die gesamte Rechtsordnung einschließlich der Vorschriften über die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der nach § 48 BImSchG erlassenen TA-Lärm umfasst (vgl. BVerwG, U. v. 21. April 1989 - 7 C 50.88 - <> Rz 15 m.w.N.; OVG SA, B. v. 13. Februar 2012 - 3 L 257/10 - <> Rz 13; OVG Lüneburg, B. v. 10. November 2010 - 11 LA 298/10 - <> Rz 7).

  • VG München, 14.08.2015 - M 7 S 15.3458

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Verfügung - Beschränkung der

    Der Wert von 85 dB(A) wurde durch die neuere obergerichtliche Rechtsprechung bereits mehrfach bestätigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 12; BayVGH, B. v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - juris Rn. 5).

    Weiter kann der Rechtsprechung eine gewisse Tendenz entnommen werden, das Einschüchterungspotential von Fahnen neben ihrer Aussagekraft an der Gesamtanzahl der Fahnen festzumachen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 13.2.2012 - 3 L 257/10 - juris Rn. 8; VG Gelsenkirchen, U. v. 18.5.2010 - 14 K 5459/08 - juris Rn. 151).

  • VG Würzburg, 21.01.2015 - W 5 K 13.346

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsverbot; Auflagen; zeitliche

    Zwar kann die zuständige Versammlungsbehörde grundsätzlich im Hinblick auf nicht mehr hinnehmbare Lärmbelästigungen Dritter die Lautsprecherlautstärke auf einen Maximalpegel festlegen (vgl. zu Beispielen aus der Rechtsprechung OVG Lüneburg, B.v. 10.11.2010 Nr. 11 LA 298/10; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 13.02.2012 Nr. 3 L 257/10; VG Regensburg, B.v. 15.06.2007 Nr. RO 7 S 07.862).
  • VG Würzburg, 25.10.2012 - W 5 K 12.54

    Ordner; Ordnerzahl; Ausweispflicht; Lärmbegrenzung

    Wie bereits dargelegt, kann den von der Lärmentwicklung der Versammlung ausgehenden Gefahren grundsätzlich durch Beschränkungen des Lautsprechereinsatzes begegnet werden (vgl. zu Beispielen aus der Rechtsprechung OVG Lüneburg, B.v. 10.11.2010 Nr. 11 LA 298/10; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 13.02.2012 Nr. 3 L 257/10; VG Regensburg, B.v. 15.06.2007 Nr. RO 7 S 07.862; vgl. auch Merk/Wächtler, a.a.O., RdNr. 104 zu Art. 15, S. 285 unten), aber eben nicht mit der in Satz 1 der Nr. 2.15 aufgeführten Zielsetzung.
  • VG München, 04.05.2016 - M 7 K 15.1110

    Beschränkende Verfügungen im Versammlungsrecht

  • VG Köln, 29.05.2020 - 20 L 965/20
  • VG Magdeburg, 20.08.2014 - 1 B 915/14

    Versammlungsrecht: Rechtmäßigkeit der Wiedergabe von Wort und Musik mit Hilfe

  • VG Würzburg, 24.04.2013 - W 5 S 13.347

    Versammlungsverbot; Auflagen

  • VG München, 28.06.2013 - M 7 S 13.2849

    Versammlungsrechtliche Auflagen; Immissionsschutzrechtliche Beschränkung;

  • VG Bremen, 21.06.2021 - 5 V 1246/21

    Versammlungsrecht - Ehe; Lautstärke; Selbstbestimmungsrecht; Standesamt;

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