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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19 (https://dejure.org/2021,10202)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.04.2021 - 2 L 89/19 (https://dejure.org/2021,10202)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. April 2021 - 2 L 89/19 (https://dejure.org/2021,10202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Ernstliche Zweifel aufgrund Widerspruchs zwischen den Entscheidungsgründen und der Urteilsformel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-WG 6 § 4 Abs. 1
    Mehrkosten; Ersatz von Mehrkosten gemäß § 64 WG LSA

  • rechtsportal.de

    LSA-WG 6 § 4 Abs. 1
    Heranziehung zu Mehrkosten für die Gewässerunterhaltung; Ermittlung der Kosten für die Handmahd oder maschinelle Mahd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Bei der Beurteilung, ob ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils vorliegen, ist nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel, abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 31. August 2020 - 8 ZB 20.801 - juris Rn. 9; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 98 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 4 L 138/10

    Aufklärungspflichtverletzung und Darlegungsanforderungen bei der Geltendmachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Zwar können die Gründe, aus denen bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 - juris Rn. 7 m.w.N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 124 Rn. 82).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16

    Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Bei Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung als tatsächliche Grundlage eines Urteils (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist von einer schlüssigen Gegenargumentation allerdings erst dann auszugehen, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, oder wenn die vom Erstrichter vorgenommene Sachverhaltswürdigung im Lichte der Begründung des Zulassungsantrags fragwürdig erscheint, weil die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen (vgl. Beschluss des Senats vom 3. Januar 2018 - 2 L 71/16 - juris Rn. 15; Beschluss vom 17. Juli 2018 - 2 L - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2006 - 4 L 330/05

    Prüfungsmaßstab im Berufungszulassungsverfahren bei der Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Wird - wie hier - eine fehlerhafte Sachverhaltswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt, ist der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erst dann erfüllt, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts wahrscheinlich nicht zutreffend oder doch ernsthaft zweifelhaft sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. März 2006 - 4 L 330/05 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2005 - 4 L 125/05

    Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises ungültig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Maßgeblich für die Frage, ob das angefochtene Urteil unrichtig ist oder erheblichen Zweifeln an seiner Richtigkeit begegnet, ist das gefundene, in der Entscheidungsformel zum Ausdruck kommende Ergebnis, nicht die Entscheidung insgesamt oder einzelne Begründungselemente (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 4 L 125/05 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 19.03.2018 - 20 ZB 17.1681

    Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs bezüglich des Niederschlagswassers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Um dieser Mitwirkungspflicht nachkommen zu können, ist dem Kläger ein umfangreiches Akteneinsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen eingeräumt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. März 2018 - 20 ZB 17.1681 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.08.2020 - 8 ZB 20.801

    Genehmigung der gastronomischen Nutzung eines Stegs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Bei der Beurteilung, ob ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils vorliegen, ist nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel, abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 31. August 2020 - 8 ZB 20.801 - juris Rn. 9; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 98 m.w.N.).
  • VG Halle, 01.07.2019 - 8 A 160/18
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2021 - 2 L 89/19
    Mit Urteil vom 1. Juli 2019 - 8 A 160/18 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Mehrkostenbescheid des Beklagten vom 27. Dezember 2016 aufgehoben, soweit hierin ein Betrag von mehr als 353, 40 ? geltend gemacht wird, und die Klage im Übrigen abgewiesen.
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