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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21   

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https://dejure.org/2021,52336
OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21 (https://dejure.org/2021,52336)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.12.2021 - 1 M 60/21 (https://dejure.org/2021,52336)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 1 M 60/21 (https://dejure.org/2021,52336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 21 Abs 1 VwVfG, § 20 VwVfG, § 30 VergabeG ST 2012
    Erteilung einer Dienstleistungskonzession für die Ausrichtung eines Wochenmarkts; einseitige Vorfestlegung eines Mitglieds eines Auswahlgremiums zum wettbewerblichen Nachteil eines Bewerbers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 21
    Besorgnis der Befangenheit; Bewerter; Festsetzung eines Marktes; Dienstleistungskonzession für die Ausrichtung eines Wochenmarkts in Halberstadt vom 1. Mai 2021 - 30. April 2026 - vorläufiger Rechtsschutz gemäß § 123 VwGO (Beschwerde)

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 21
    Befangenheit von für eine Behörde in einem Verwaltungsverfahren entscheidungsbezogene Tätigkeiten ausübenden Personen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Bewerter" müssen neutral sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 4 B 690/16

    Auswahl der Wochenmarktbetreiber in Velbert (nur) teilweise rechtswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Das in § 21 VwVfG zum Ausdruck kommende Unbefangenheitsprinzip findet seine Grundlage im Rechtsstaatsgebot und den daraus abzuleitenden Prinzipien der Verfahrensgerechtigkeit für die Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 4 B 690/16 -, juris Rn. 32, 33; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 21 VwVfG Rn. 7, 8; Schoch/Schneider, VwVfG, Juli 2020, § 21 VwVfG Rn. 12 - 15; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl., § 21 VwVfG Rn. 1, 2, 7, 8).

    Dabei sind die Aussichten, dass die Antragstellerin bei einem ordnungsgemäßen Auswahlverfahren zum Zuge kommen könnte, bereits wegen des geringen Punkteabstandes der Bewerber als zumindest offen einzustufen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 4 B 690/16 -, juris Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18

    Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Bewerbers um die Festsetzung eines Wochenmarktes nach § 69 GewO erfolgt vorliegend nicht durch den Erlass eines (anfechtbaren und ggf. zwecks Neubescheidung aufhebbaren) Verwaltungsaktes aufgrund einer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Auswahlentscheidung (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 -, juris), sondern aufgrund eines vergaberechtsähnlich ausgestalteten Verfahrens der freihändigen Vergabe durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines (mutmaßlich öffentlich-rechtlichen) Vertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, juris Rn. 22; Nieders. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 10 ME 363/18 -, juris Rn. 13, 14) nach Zuschlagserteilung.

    Vor dem Hintergrund des Prinzips des deutschen Vergaberechts, dass abgeschlossene Verträge zu erfüllen sind und nachträgliche Eingriffe in diese Verträge unterbleiben sollen, wird der wirksam erteilte Zuschlag als Grenze des Primärrechtsschutzes angesehen, weil dadurch ein etwaiger Unterlassungsanspruch untergeht (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2018, a. a. O. Rn. 16; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 2008 - 8 W 117/08 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Eine verfassungskonforme Auslegung des Ausnahmetatbestandes gebietet indes die Berücksichtigung auch solcher Fallkonstellationen, in denen ein verzögerter Rechtsbehelf den Schutz der Rechte des Betroffenen nicht mehr erreichen könnte, weil er zu spät käme (vgl. BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2021, § 44a VwGO Rn. 31; Schoch/Schneider, VwGO, Februar 2021, § 44a VwGO, Rn. 30; Wysk, VwGO, 3. Aufl. 20, § 44a VwGO Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 14. August 2000 - 11 VR 10.00 -, juris Rn. 10; Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16.15 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VK Südbayern, 11.11.2019 - Z3-3-3194-1-27-07/19

    Formular für die elektronische Angebotsabgabe - Aufhebung des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Das mitübersandte "Nachunternehmensverzeichnis" war fehlerhaft, weil es ein "Angebot für Bestattung von Verstorbenen durch die Stadt Halberstadt" betraf; dieser Fehler liegt im Verantwortungsbereich der Antragsgegnerin, die für eine korrekte Zurverfügungstellung des mit dem Angebot vorzulegenden Formularsatzes zu sorgen hat (vgl. Vergabekammer München, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - Z3-3-3194-1-27-07/19 -, juris Rn. 82).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - 1 L 40/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Bewerbers um die Festsetzung eines Wochenmarktes nach § 69 GewO erfolgt vorliegend nicht durch den Erlass eines (anfechtbaren und ggf. zwecks Neubescheidung aufhebbaren) Verwaltungsaktes aufgrund einer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Auswahlentscheidung (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 -, juris), sondern aufgrund eines vergaberechtsähnlich ausgestalteten Verfahrens der freihändigen Vergabe durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines (mutmaßlich öffentlich-rechtlichen) Vertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, juris Rn. 22; Nieders. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 10 ME 363/18 -, juris Rn. 13, 14) nach Zuschlagserteilung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1985 - 2 A 40/84
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Unbeschadet des Umstandes, dass die Beteiligung einer befangenen Person an der Auswahlentscheidung diese nicht nur verfahrensfehlerhaft, sondern auch materiell-rechtlich rechtswidrig machen dürfte (zu einer vergleichbaren Situation bei Prüfern: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 1985 - 2 A 40/84 -, juris; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl., § 21 VwVfG Rn. 30), ist jedenfalls nicht offensichtlich, dass die Mitwirkung des Herrn H. die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat bzw. dass auf die Beigeladene auch bei Außerachtlassung seiner Bewertung die höchste Punktzahl entfallen würde.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Mit der Zuschlagserteilung findet das vergaberechtsähnliche Verfahren seinen Abschluss (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 109/96 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 14.08.2000 - 11 VR 10.00

    Einwendung, Weitergabe einer -, Anonymisierung einer -; Anhörungsbehörde;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Eine verfassungskonforme Auslegung des Ausnahmetatbestandes gebietet indes die Berücksichtigung auch solcher Fallkonstellationen, in denen ein verzögerter Rechtsbehelf den Schutz der Rechte des Betroffenen nicht mehr erreichen könnte, weil er zu spät käme (vgl. BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2021, § 44a VwGO Rn. 31; Schoch/Schneider, VwGO, Februar 2021, § 44a VwGO, Rn. 30; Wysk, VwGO, 3. Aufl. 20, § 44a VwGO Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 14. August 2000 - 11 VR 10.00 -, juris Rn. 10; Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16.15 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Bewerbers um die Festsetzung eines Wochenmarktes nach § 69 GewO erfolgt vorliegend nicht durch den Erlass eines (anfechtbaren und ggf. zwecks Neubescheidung aufhebbaren) Verwaltungsaktes aufgrund einer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Auswahlentscheidung (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 -, juris), sondern aufgrund eines vergaberechtsähnlich ausgestalteten Verfahrens der freihändigen Vergabe durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines (mutmaßlich öffentlich-rechtlichen) Vertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, juris Rn. 22; Nieders. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 10 ME 363/18 -, juris Rn. 13, 14) nach Zuschlagserteilung.
  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Bewerbers um die Festsetzung eines Wochenmarktes nach § 69 GewO erfolgt vorliegend nicht durch den Erlass eines (anfechtbaren und ggf. zwecks Neubescheidung aufhebbaren) Verwaltungsaktes aufgrund einer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Auswahlentscheidung (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 -, juris), sondern aufgrund eines vergaberechtsähnlich ausgestalteten Verfahrens der freihändigen Vergabe durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege eines (mutmaßlich öffentlich-rechtlichen) Vertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, juris Rn. 22; Nieders. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 10 ME 363/18 -, juris Rn. 13, 14) nach Zuschlagserteilung.
  • OLG Oldenburg, 02.09.2008 - 8 W 117/08

    Möglichkeit des Primärrechtschutzes gegen Vergabeentscheidungen bei

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