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OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.1996 - 1 S 224/95 |
Volltextveröffentlichung
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Natur- und Landschaftsschutz; Abfallbeseitigung - abfallrechtliche Planfeststellung; Anhörungsverfahren; landschaftspflegerischer Begleitplan; bergrechtlicher Abschlußbetriebsplan; Konzentrationswirkung
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- VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
Klagebefugnis Drittbetroffener (mittelbar Betroffener) im Eilverfahren gegen die …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.1996 - 1 S 224/95
Ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift nach § 73 VwVfG führt also dann nicht zu einer subjektiven Rechtsverletzung, wenn der Zweck der Verfahrensvorschrift trotz dieses Verstoßes aus der Sicht des Betroffenen erreicht worden ist ( VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1994, ZfW 1995, 152 [157]).Diese Vorschrift, die zunächst die Vorlage von Unterlagen des Trägers des Vorhabens an die Behörde betrifft, verschafft jedoch den Drittbetroffenen keine über § 73 VwVfG hinausgehenden Verfahrensrechte ( VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1994 aaO, S. 158).
Zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führt sie nicht, weil durch diese vorrangig gebotene Planergänzung nicht zugleich die Ausgewogenheit der Planung in ihrer Gesamtheit (Planungskonzeption) berührt wird und damit die konkrete Möglichkeit einer gänzlich andersartigen Planungsentscheidung besteht (…BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, BVerwGE 56, 110 [133]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1994 aaO, S. 158).
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.1996 - 1 S 224/95
Bei einer abfallrechtlichen Planfeststellung vermittelt die gemeindliche Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -, Art. 82 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen - SächsVerf -) eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition, wenn das Vorhaben entweder eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung nachhaltig stört oder wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, BVerwGE 90, 96 ).Das Planungsermessen findet seine rechtliche Grenze in den zwingenden Versagungsgründen des § 8 Abs. 3 AbfG und in den rechtsstaatlichen Anforderungen des Abwägungsgebots (…BVerwG, Urt. v. 24.11.1994, ZfW 1995, 145 [147f.]; BVerwG, Urt. v. 27.3.1992 aaO, S. 99 f.).
- BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91
Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.1996 - 1 S 224/95
Das Vorbringen der Klägerin, es bestehe keine abfallwirtschaftliche Planung, die ein Bedürfnis für das planfestgestellte Vorhaben nachweise, läuft auf das Argument hinaus, es fehle an einem Entsorgungsinteresse, welches bei der Abwägung im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AbfG zu den für das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belangen gehört (BVerwG, Urt. v. 21.2.1992, BVerwGE 90, 42 [48]). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.1996 - 1 S 224/95
Zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führt sie nicht, weil durch diese vorrangig gebotene Planergänzung nicht zugleich die Ausgewogenheit der Planung in ihrer Gesamtheit (Planungskonzeption) berührt wird und damit die konkrete Möglichkeit einer gänzlich andersartigen Planungsentscheidung besteht (BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, BVerwGE 56, 110 [133];… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1994 aaO, S. 158).