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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16   

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https://dejure.org/2019,3965
OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16 (https://dejure.org/2019,3965)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2019 - 2 L 113/16 (https://dejure.org/2019,3965)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 2 L 113/16 (https://dejure.org/2019,3965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Sondernutzungsgebühren für Altkleidercontainer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altkleidercontainer; Altkleidersammelbehälter; Beweislast; Gemeingebrauch; Satzung; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühren; Standort; Widmung; Sondernutzungsgebühren für Altkleidercontainer

  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit über die Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für die unerlaubte Nutzung öffentlicher Gemeindeflächen als Standorte für Altkleidercontainer; Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern bzw. Containern "pro Stück" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16
    Etwas anderes gilt nur, wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führte (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1982 - 8 C 12.81 -, juris RdNr. 12).

    Eine Wesensveränderung würde beispielsweise vorliegen, wenn die Abgabenfestsetzung zugunsten einer anderen Abgabe aufrechterhalten wird oder wenn der Bezugsgegenstand des Bescheids ausgetauscht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1982 - 8 C 12.81 - , a.a.O. RdNr. 13).

    Eine Aufrechterhaltung des angefochtenen Abgabenbescheids mit einer anderen Begründung ist im Rahmen des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO außerdem dann nicht zulässig, wenn die Rechtmäßigkeit der Abgabe einen Willensakt der Gemeinde voraussetzt und ein solcher nicht vorliegt, denn das Gericht darf ein der Verwaltungsbehörde eingeräumtes Ermessen nicht an deren Stelle ausüben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1982 - 8 C 12.81 -, a.a.O. RdNr. 14).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16
    Die Bemessung der Gebühr anhand von Parametern, die Ausdruck einer pauschalierenden Bewertung von Art und Ausmaß der Sondernutzung sind, ist dabei aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität unumgänglich und nach dem allgemein im Abgabenrecht geltenden Grundsatz der Typengerechtigkeit auch unbedenklich (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.1988 - 7 C 5.87 -, juris RdNr. 9; Urt. v. 02.12.1988 - 4 C 14.88 -, juris RdNr. 19).

    Er orientiert sich an der Art der den Gemeingebrauch übersteigenden Sondernutzung, nämlich der unmittelbaren Inanspruchnahme einer Verkehrsfläche unter gleichzeitigem Ausschluss Dritter vom Gemeingebrauch, und trägt dem Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch Rechnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.1988 - 7 C 5.87 -, a.a.O. RdNr. 9; OVG LSA, Urt. v. 05.11.1998 - A 1 S 224/98 -, a.a.O. RdNr. 35).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16

    Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16
    Bei Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung als tatsächliche Grundlage eines Urteils ist von einer schlüssigen Gegenargumentation allerdings erst dann auszugehen, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, oder wenn die vom Erstrichter vorgenommene Sachverhaltswürdigung im Lichte der Begründung des Zulassungsantrags fragwürdig erscheint, weil die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen (vgl. Beschl. d. Senats v. 03.01.2018 - 2 L 71/16 -, juris RdNr. 15 m.w.N.).

    Wird vom Kläger eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt, ist der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erst dann erfüllt, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts wahrscheinlich nicht zutreffend oder doch ernsthaft zweifelhaft sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 03.01.2018 - 2 L 71/16 -, a.a.O. RdNr. 15).

  • BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88

    Zur Bemessung der Sondernutzungsgebühren für die Straßennutzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16
    Die Bemessung der Gebühr anhand von Parametern, die Ausdruck einer pauschalierenden Bewertung von Art und Ausmaß der Sondernutzung sind, ist dabei aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität unumgänglich und nach dem allgemein im Abgabenrecht geltenden Grundsatz der Typengerechtigkeit auch unbedenklich (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.1988 - 7 C 5.87 -, juris RdNr. 9; Urt. v. 02.12.1988 - 4 C 14.88 -, juris RdNr. 19).

    Auch eine weitergehende Pauschalisierung und Typisierung der Tarifgestaltung kann zulässig sein, wenn sie systemgerecht ist und einen in seiner absoluten Höhe geringen Gebührensatz betrifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.1988 - 4 C 14.88 -, a.a.O. RdNr. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.1998 - A 1 S 224/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16
    Dies verlangt u.a. eine hinreichend differenzierte Erfassung des räumlichen und zeitlichen Ausmaßes der Nutzung (vgl. OVG LSA, Urt. v. 05.11.1998 - A 1 S 224/98 -, juris RdNr. 35).

    Er orientiert sich an der Art der den Gemeingebrauch übersteigenden Sondernutzung, nämlich der unmittelbaren Inanspruchnahme einer Verkehrsfläche unter gleichzeitigem Ausschluss Dritter vom Gemeingebrauch, und trägt dem Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch Rechnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.1988 - 7 C 5.87 -, a.a.O. RdNr. 9; OVG LSA, Urt. v. 05.11.1998 - A 1 S 224/98 -, a.a.O. RdNr. 35).

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16
    Erweist sich der Spruch eines angefochtenen Verwaltungsakts aus anderen Rechtsgründen, als sie die Verwaltungsbehörde angegeben hat, als rechtmäßig, ohne dass an dem Spruch etwas Wesentliches geändert zu werden braucht, dann ist der Verwaltungsakt (wenn sonst keine Rechtsfehler vorliegen) im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig; die Frage der Umdeutbarkeit stellt sich dann nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris RdNr. 13; Urt. v. 14.04.1991 - 8 C 92.89 -, juris RdNr. 9).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 92.89

    Heranziehungsbescheid - Aufrechterhaltung von Bescheiden -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16
    Erweist sich der Spruch eines angefochtenen Verwaltungsakts aus anderen Rechtsgründen, als sie die Verwaltungsbehörde angegeben hat, als rechtmäßig, ohne dass an dem Spruch etwas Wesentliches geändert zu werden braucht, dann ist der Verwaltungsakt (wenn sonst keine Rechtsfehler vorliegen) im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig; die Frage der Umdeutbarkeit stellt sich dann nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris RdNr. 13; Urt. v. 14.04.1991 - 8 C 92.89 -, juris RdNr. 9).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils sind nur dann begründet, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris RdNr. 36).
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