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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14135
OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09 (https://dejure.org/2011,14135)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 L 238/09 (https://dejure.org/2011,14135)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 L 238/09 (https://dejure.org/2011,14135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 14a Abs 2 AsylVfG 1992, § 14a Abs 3 AsylVfG 1992, § 30 Abs 3 Nr 7 AsylVfG 1992, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für staatenlose minderjährige Kinder (hier: Yeziden aus Syrien); Ermessensreduzierung im Rahmen des § 5 Abs. 3 S. 2 AufenthG 2004; Anwendung des § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Hinausgehen des Gerichts über den Neubescheidungsantrag des Klägers kann dieser seine Klage allein durch einen Zurückweisungsantrag der Berufung um ein Verpflichtungsbegehren erweitern; Bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für die Kinder Staatenloser kann ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 91, VwGO § ... 127, AufenthG § 25 Abs. 5, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2, AsylVfG § 30 Abs. 3 Nr. 7, AsylVfG § 14a Abs. 2, AsylVfG § 14 Abs. 1 S. 2, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3, VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung, offensichtlich unbegründet, Klageänderung, Anschlussberufung, Syrien, staatenlos, Kurden, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Ermessen, minderjährig, Verzicht, Rechtsstaatsprinzip, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensreduzierung auf Null bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für die Kinder Staatenloser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09
    Im Anschluss daran entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21.11.2006 (1 C 10.06 -, BVerwGE 127, 161 [175 ff.], RdNr. 35 ff.), dass ein nach § 14a Abs. 2 AsylVfG als gestellt geltender Asylantrag nicht nach § 30 Abs. 3 Nr. 7 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden könne.

    Es kann aber nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass der Gesetzgeber die sich aus dem Offensichtlichkeitsausspruch für die Kinder ergebenden Folgen, insbesondere die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht erkannt hat; zumal ihm das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.2006 (a.a.O.) bekannt gewesen sein dürfte.

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09
    In seinem Urteil vom 25.08.2009 (1 C 30.08 - BVerwGE 134, 335 [339 f.], RdNr. 13) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass eine derartig einschneidende Rechtsfolge, wie sie § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG mit einer zeitlich unbegrenzten Titelerteilungssperre vor der Ausreise vorsieht, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur dann gerechtfertigt erscheint, wenn der Betroffene auch die Möglichkeit hat, einen unzutreffenden Offensichtlichkeitsausspruch des Bundesamts nach § 30 Abs. 3 AsylVfG gerichtlich überprüfen zu lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2010 - A 11 S 192/07

    Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09
    Er vermag sich auch nicht der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 04.03.2010 - A 11 S 192/07 -, AuAS 2010, 118) anzuschließen, der Anwendungsbereich des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG könne sich im Wege der teleologischen Reduktion aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten und dem Grundsatz der Wahrung der Rechts- und Familieneinheit (Art. 6 GG, Art. 8 EMRK) nur auf eine Asylablehnung nach §§ 30 Abs. 3 Nr. 7, 14a Abs. 2 AsylVfG in einer Konstellation beziehen, in der auch die Asylanträge der Eltern als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 5 S 44/91

    Zur Notwendigkeit der Anschlußberufung durch Berufungsbeklagten bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09
    Zwar hat die Klägerin keine Anschlussberufung nach § 127 VwGO eingelegt, was regelmäßig erforderlich ist, wenn der Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz seine Klage erweitern will (vgl. VGH BW, Urt. v. 11.07.1991 - 5 S 44/91 -, Juris, RdNr. 31, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09
    Derartige Hindernisse können sich aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG) oder aus Völkervertragsrecht (etwa aus Art. 8 EMRK) in Bezug auf das Inland herzuleiten sind (BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197], RdNr. 17).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09
    So dient etwa die Möglichkeit, nach Ermessen von der Erfüllung der Passpflicht abzusehen, dazu, im Einzelfall der besonderen Situation von Ausländern gerecht zu werden, deren Aufenthalt auf humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen beruht und die deshalb unter Umständen mehr Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung haben als sonstige Ausländer (BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 6.09 -, BVerwGE 136, 211 [221], RdNr. 30).
  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09
    Es bedarf daher keiner Vertiefung, ob das Verwaltungsgericht mit seinem Verpflichtungsausspruch unter Verstoß gegen § 88 VwGO über das Klagebegehren der Klägerinnen hinausgegangen ist, die ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 21.10.2009 und des Tatbestands im Urteil nur die Verpflichtung der Beklagten zur Neubescheidung ihrer Anträge auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen beantragt haben (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.04.1977 - V CB 7.74 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28).
  • VG Oldenburg, 28.09.2009 - 11 A 2669/08

    Altfallregelung; Verwurzelung; Passpflicht; Identität; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09
    Darüber hinaus sind auch höherangige verfassungsrechtliche Wertentscheidungen zu berücksichtigen, die der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Grunde liegen (VG Oldenburg, Urt. v. 28.09.2009 - 11 A 2669/08 -, Juris).
  • VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19

    Titelerteilungssperre und Hinweispflichten im Asylverfahren

    Soweit der Kläger auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.04.2011 (2 L 238/09) und darauf verweist, dass aus rechtsstaatlichen Gründen die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 3 AufenthG nicht eintreten, wenn der Asylantragsteller kausal wegen eines nicht, falsch oder durch für den durchschnittlichen Laien in der Situation des typischen Asylantragstellers unverständlich erteilten Hinweises nicht im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG informiert wurde, führt nur für die Fälle des § 30 Abs. 3 Nr. 7 Alt. 2 und § 14a Abs. 2 AsylVfG, die dem § 30 Abs. 3 Nr. 7 Alt. 2 und § 14a Abs. 2 AsylG entsprechen, zu einer durch Sinn und Zweck gebotenen einschränkenden Auslegung von § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der bis zum 25.11.2015 geltenden Fassung (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 L 238/09 -, juris, Rn. 66 und 70).

    Denn eine Ausnahme ist in diesem Fall aus rechtsstaatlichen Gründen nur geboten, weil die Eltern eines Kindes, dessen Asylantrag kraft Gesetzes als gestellt gilt, mangels Information nicht haben erkennen können, dass durch einen Offensichtlichkeitsausspruch gegenüber ihrem Kind wegen der unanfechtbaren Ablehnung der Asylanträge der Eltern eine Titelerteilungssperre droht, die sie aufgrund der Antragsfiktion nur durch Verzicht auf die Durchführung des Asylverfahrens für das Kind abwenden können (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 L 238/09 -, juris, Rn. 70).

    Denn die Titelerteilungssperre wurde im Zeitpunkt der Belehrung nur durch Entscheidungen auf der Grundlage des § 30 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 AsylVfG ausgelöst (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.05.2007 - 1 R 18/06 -, juris, Rn. 23), so dass ein Hinweis zu § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf diese Fälle hätte beschränkt sein müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 L 238/09 -, juris, Rn. 69 zu der bis zum 25.11.2011 geltenden Fassung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, die auf § 30 Abs. 3 AsylVfG verwies).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 18 B 1199/17

    Eintritt der Sperrwirkung hinsichtlich Erfüllung der Hinweispflicht durch das

    Ebenso Discher in GK-AufenthG, § 10 Rn. 176.24 ff. m.w.N.; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 L 238/09 - , juris, Rn. 66; Marx, AsylVfG, 8. Aufl. Rn. 18; Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, 14 Rn. 31; unklar: Hailbronner, Ausländerrecht, Okt. 2016, zu § 14 AsylG Rn. 9 für den Fall, dass die fehlende Belehrung nicht ursächlich war, vgl. auch Dienelt, in Bergmann/Dienelt (Hrsg), Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 10 AufenthG wohl nur für den Fall des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

    Bei Abwägung der im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (vgl. hierzu OVG LSA, Urt. v. 14.04.2011 - 2 L 238/09 -, juris RdNr. 55) dürfte es geboten sein, von der Anwendung der Absätze 1 und 2 des § 5 AufenthG abzusehen.
  • VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12

    Aufenthalterlaubnis aus humanitären Gründen; Anforderung an die Integration von

    Von Bedeutung ist zudem das jeweilige Gewicht der verfassungsrechtlichen Wertung, welche der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegt (vgl. etwa OVG Magdeburg, Urt. v. 14.4.2011 - 2 L 238/09 - juris Rn. 55).
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