Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 2 Abs 1aaF SchwarzArbG, § 2 Abs 3 SchwarzArbG, § 3 Abs 6 SchwarzArbG, § 4 Abs 1aaF SchwarzArbG, § 4 Abs 2 SchwarzArbG
Schwarzarbeitsbekämpfung; Abbruch des Verfahrens bei Feststellung einer Ordnungswidrigkeit - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anzeige, anonyme; Anfangsverdacht; Prüfungsanlass; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbezichtigungsschutz
- rechtsportal.de
SchwarzArbG § 2 Abs. 3
Abbruch des Prüfungsverfahrens nach § 2 Abs. 1a (a.F.) bzw. Abs. 3 (n.F.) SchwarzArbG bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeit; Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verdacht einer Ordnungswidrigkeit: Prüfungsverfahren ist abzubrechen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 25.07.2019 - 3 B 93/19
- VG Halle, 14.08.2019 - 3 A 230/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2019 - 1 M 92/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2019 - 1 O 102/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2019 - 1 L 107/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2019 - 1 O 102/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2019 - 1 O 108/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19
Anonyme Anzeigen bzw. Angaben anonymer Hinweisgeber sind als Verdachtsquelle zur Aufnahme weiterer Ermittlungen nicht generell ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris Rn. 17).Ein Anfangsverdacht für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eine anonyme Anzeige daher in der Regel nur auslösen können, wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016, a. a. O., Rn. 17).
- BFH, 04.10.2007 - VII B 110/07
Finanzamt darf die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19
Mit der Prüfung nach dem SchwarzArbG ist eine Entscheidung über die Verwertbarkeit der von dem Antragsgegner im Rahmen der streitgegenständlichen Prüfungsmaßnahme erlangten Feststellungen in einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Antragsteller noch nicht verbunden (vgl. BFH, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - VII B 110/07 -, juris Rn. 21). - BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04
Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19
Sobald sich aufgrund der informatorischen Befragung (oder Vorermittlung) der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit ergibt, ist der Vernommene (bzw. der Betroffene) unverzüglich als Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu behandeln und entsprechend zu belehren (…vgl. BeckOK, a. a. O., § 55 OWiG Rn. 60 m. w. N.), da anderenfalls die Verfolgungsbehörde ein Verwertungsverbot bezüglich der gewonnenen Informationen und Erkenntnisse in einem Bußgeldverfahren riskiert (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 2. November 2004 - 1 St RR 109/04 -, juris Rn. 10, 11). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2011 - 1 M 2/11
Wegabordnung eines Leiters einer JVA bei Rechtsverstößen zu Lasten Gefangener
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19
Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsaktes einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt ( siehe zum Vorstehenden etwa: OVG LSA, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 1 M 2/11 -, juris [m. w. N.] ). - BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris) zu der Konfliktsituation der Auskunftsperson durch rechtlich vorgeschriebene Auskunftspflichten, sich entweder selbst einer strafbaren Handlung zu bezichtigen oder durch eine Falschaussage gegebenenfalls ein neues Delikt zu begehen oder aber wegen ihres Schweigens Zwangsmitteln ausgesetzt zu werden, ausgeführt, dass die Rechtsordnung kein ausnahmsloses Gebot kennt, dass niemand zu Auskünften oder zu sonstigen Handlungen gezwungen werden darf, durch die er eine von ihm begangene strafbare Handlung offenbart.
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 3 M 175/20
Gerichtlichen Prüfungsmaßstab bei der Aufhebung eines Schulstandortes
Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsaktes einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (zum Ganzen: vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 1 M 92/19 - juris Rn. 5 m.w.N.).