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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17   

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https://dejure.org/2017,44420
OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17 (https://dejure.org/2017,44420)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2017 - 1 M 106/17 (https://dejure.org/2017,44420)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 (https://dejure.org/2017,44420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Beförderung; sachlicher Grund; Laufbahn; Organisationsgrundentscheidung; Planstelle; Statusamt

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämtern/Planstellen zu einer Laufbahn und zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines unberücksichtigten Bewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämtern/Planstellen zu einer Laufbahn und zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines unberücksichtigten Bewerbers

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2016 - 1 M 204/15

    Parteizustellung einer einstweiligen Anordnung; ermessensfehlerfreies Wahlrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Es unterfällt ferner dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Stellenbesetzungen, insbesondere Beförderungen, etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 1 M 204/15 -, juris [m. z. N.] ).

    Ob der Dienstherr die Organisationsgrundentscheidung im Rahmen seines grundsätzlich weiten, aber pflichtgemäßen personalwirtschaftlichen Ermessens auf Grund sachlicher Erwägungen getroffen hat, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung, da anderenfalls ein nicht berücksichtigter Bewerber rechtsschutzlos wäre, wenn ihm die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, zu Unrecht verschlossen bliebe ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2016, a. a. O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 -2 EO 838/12 -, juris ).

    Die Organisationsgrundentscheidung unterliegt dabei zwar nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat ( BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56.14 - und Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37/09 -, jeweils juris; OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2016, a. a. O. ).

    Ein Nachweis muss deshalb schriftlich jedenfalls in Form eines entsprechenden Vermerkes in den Akten des Auswahlverfahrens geführt werden können, um dergestalt die Funktion, eine nachträgliche Veränderung der Auswahlgrundlagen zu verhindern, erfüllen zu können ( siehe: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 und 25. März 2010, jeweils a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2016, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09

    Zur Zulässigkeit der ausnahmslos erfolgten Verteilung von Beförderungsstellen auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Ebenso liegt es im Organisationsermessen des Dienstherrn und ist es daher grundsätzlich möglich, über die Besetzung von im Haushalt eingestellten Beförderungsstellen nicht nur zentral zu entscheiden, sondern diese Untergliederungen bzw. Untereinheiten zuzuordnen und sodann einen lediglich jeweils internen Leistungsvergleich anzustellen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 -, juris ).

    Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Antragsgegner seine neuerliche Auswahlentscheidung rechtsfehlerfrei zu Lasten des Antragstellers treffen sollte ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 - und 2. September 2009 - 1 M62/09, jeweils juris ).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Die Ausübung dieses Rechts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ( so in ständiger Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 22/07 -, juris ).

    Der Amtsbegriff des Art. 33 Abs. 2 GG bezieht sich (nur) auf das Statusamt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, juris Rn. 18 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Dienststellen, die eine Auswahlentscheidung in Stellenbesetzungsverfahren zu treffen haben, haben ihrerseits darauf hinzuwirken, dass entsprechende dienstliche Beurteilungen der einzubeziehenden Beamten vorgelegt werden ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 1 M 174/16 -, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 19 ff. ).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Anders liegt es, wenn der unterlegene Beamte auch in einem neuen Auswahlverfahren keine Chance hätte, selbst ausgewählt zu werden ( vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83 f. ).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Das Amt im statusrechtlichen Sinne ist durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe, durch die Besoldungsgruppe sowie durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, juris Rn. 10 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Wenn er angesichts dessen der Sache nach fordert, Statusämter in einer anderen Laufbahn zu vergeben, als dies der Besetzungsabsicht des Antragsgegners entspricht, berücksichtigt er nicht, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch daran anknüpft, dass das zu vergebene Statusamt überhaupt zur Verfügung steht ( siehe auch: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 37 ).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Das Amt im statusrechtlichen Sinne ist durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe, durch die Besoldungsgruppe sowie durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, juris Rn. 10 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 WB 56.14

    Konkurrentenstreit; Besetzung eines Dienstpostens; Aufhebung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Die Organisationsgrundentscheidung unterliegt dabei zwar nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat ( BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56.14 - und Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37/09 -, jeweils juris; OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2016, a. a. O. ).
  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12

    Konkurrentenstreit wegen Beförderung eines Richters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
    Ob der Dienstherr die Organisationsgrundentscheidung im Rahmen seines grundsätzlich weiten, aber pflichtgemäßen personalwirtschaftlichen Ermessens auf Grund sachlicher Erwägungen getroffen hat, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung, da anderenfalls ein nicht berücksichtigter Bewerber rechtsschutzlos wäre, wenn ihm die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, zu Unrecht verschlossen bliebe ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2016, a. a. O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 -2 EO 838/12 -, juris ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07

    Zur Berücksichtung eines Staatssekretärs a. D. bei einem beschränkten ("Bewerber

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - 1 M 17/21

    Organisationsgrundentscheidung; Dokumentationspflicht; Tragfähigkeit einer

    (a) Es unterfällt - wie der Senat bereits mit dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 12. November 2018 (1 M 108/18) entschieden hat - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Stellenbesetzungen, insbesondere Beförderungen, etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 - und vom 1. Februar 2016 - 1 M 204/15 -, jeweils juris [m. z. N.] ).

    Ob der Dienstherr die Organisationsgrundentscheidung im Rahmen seines grundsätzlich weiten, aber pflichtgemäßen personalwirtschaftlichen Ermessens auf Grund sachlicher Erwägungen getroffen hat, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung, da anderenfalls ein nicht berücksichtigter Bewerber rechtsschutzlos wäre, wenn ihm die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, zu Unrecht verschlossen bliebe ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 -, a. a. O. ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 17.18

    Nichtzulassung von Beamten des mittleren Dienstes zum Auswahlverfahren in den

    Zudem sind auch die vom Beklagten angeführten fiskalischen Erwägungen ein sachlicher Grund für eine Beschränkung des Bewerberkreises (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 - juris Rn. 39; OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 1. Februar 2016 - 1 M 204/15 - juris Rn. 17 f. und vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2020 - 1 M 110/20

    Öffentliches Dienstrecht: Zum Zeitpunkt, wann eine Organisationsgrundentscheidung

    Damit hätte die Antragsgegnerin mit der im Vermerk vom 4. September 2019 niedergelegten Entscheidung keine Organisationsgrundentscheidung dokumentiert, sondern vielmehr eine bereits konkret vorab ins Auge gefasste, d. h. eine vorweggenommene spezifische Personalauswahlentscheidung lediglich äußerlich in Gestalt einer etwaigen Organisationsgrundentscheidung zu kleiden gesucht, da nicht bloß allgemein bzw. abstrakt, sondern gezielt individuell personenabhängig konkrete Ämter mit vorab ausgesuchten bestimmten Beamten besetzt werden soll(t)en ( siehe zu einem ähnlichen Fall: OVG LSA Beschluss vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 -, juris ).
  • VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine

    Um aber einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. OVG LSA, B.v. 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24; OVGSaarl, B.v. 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 5 L 318.18

    Kein Anspruch auf Wechsel vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in

    Solche Gründe können etwa haushaltspolitischer und fiskalischer Natur sein (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 11 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 - juris Rn. 39; OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 1 M 204/15 - juris Rn. 18; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 30; Beschluss vom 22. Februar 2017 - 3 CE 17.43 - juris Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 10 S 43.17

    Begründungspflicht des Gesamturteils einer ansonsten im Ankreuzverfahren

    Das bei einer Beförderung zu vergebende Statusamt wird nicht nur durch die Amtsbezeichnung und das ihm vom Besoldungsgesetzgeber zugewiesene Endgrundgehalt bestimmt, sondern auch durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris Rn. 63; BVerwG, Beschluss vom 2. März 2017, a.a.O., Rn. 46; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 -, juris Rn. 19).
  • VG Köln, 08.09.2022 - 19 L 1250/22
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.01.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 19; OVG LSA, Beschluss vom 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8; ThürOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24; SaarlOVG, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11.
  • VG Magdeburg, 22.02.2022 - 5 A 446/19

    Dienstpostenkonkurrenz - Ausschreibung eines Beförderungsdienstpostens ohne

    Indes ist für die Organisationsgrundentscheidung - ähnlich der verfahrensrechtlichen Absicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs - ein Nachweis zu fordern, der verhindert, dass die Grundlagen der Auswahlentscheidung nachträglich zulasten einzelner Bewerber verändert werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 14.11.2017 - 1 M 106/17 - Rdnr. 9, juris).
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