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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 L 5/22   

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https://dejure.org/2022,4189
OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 L 5/22 (https://dejure.org/2022,4189)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.02.2022 - 2 L 5/22 (https://dejure.org/2022,4189)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 2 L 5/22 (https://dejure.org/2022,4189)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 L 5/22
    Ausnahmsweise unterliegt ein Flächennutzungsplan in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht, wenn er die Ausweisung von Konzentrationsflächen für privilegierte Außenbereichsvorhaben mit der Folge der Ausschlusswirkung für alle übrigen Flächen i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthält (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - 5 S 3074/11

    Statthaftigkeit einer Normenkontrolle nach VwGO § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 L 5/22
    Der Flächennutzungsplan verleiht kein individuelles Baurecht (vgl. Jeromin, in: Kröninger/Aschke/Jeromin, BauGB 4. Aufl. 2018, § 5 Rn. 3 und 5; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang, 15. Aufl. 2022, BauGB § 5 Rn. 46b; VGH BW, Urteil vom 20. November 2013 - 5 S 3074/11 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 L 5/22
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 L 5/22
    Die Pflicht zur Beseitigung wird durch Art und Umfang der Beeinträchtigung begrenzt (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 - juris Rn. 63).
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