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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2011 - 8 K 8/09   

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https://dejure.org/2011,29034
OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2011 - 8 K 8/09 (https://dejure.org/2011,29034)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.03.2011 - 8 K 8/09 (https://dejure.org/2011,29034)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. März 2011 - 8 K 8/09 (https://dejure.org/2011,29034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 52 FlurbG, § 54 FlurbG, § 44 Abs 1 VwVfG, § 48 Abs 1 S 2 VwVfG
    Feststellung der Nichtigkeit der Annahme einer Landverzichtserklärung

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsverzicht; Geldabfindung; Geldabfindung, angemessene; Verzicht auf Landabfindung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Von einer Behörde aktenkundig zu machende Annahme eines Landverzichts als ein zur Entstehung eines Geldabfindungsanspruchs erforderlicher Verwaltungsakt; Erhebliche Verletzungen der an einen Verwaltungsakt gestellten Anforderungen als Voraussetzung für die Annahme seiner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Feststellung der Nichtigkeit der Annahme einer Landverzichtserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Von einer Behörde aktenkundig zu machende Annahme eines Landverzichts als ein zur Entstehung eines Geldabfindungsanspruchs erforderlicher Verwaltungsakt; Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2011 - 8 K 8/09
    Denn diese Vorschrift schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde unzureichende Ermessenserwägungen ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt (BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - BVerwG 1 C 20.05 - und Beschl. v. 14.01.1999 - BVerwG 6 B 133.98 -, beide zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1991 - 5 A 125/90

    Verwaltungsakt; Nebenbestimmung; Isolierte Anfechtbarkeit; Ausbildung in Erster

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2011 - 8 K 8/09
    Nach dieser Vorschrift ist eine Umdeutung jedenfalls dann unstatthaft, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde - hier der Widerspruchsbehörde - widerspräche, woraus folgt, dass der Behörde auch eine mit dem materiellen Recht in Einklang stehende Entscheidung nicht untergeschoben werden darf (OVG NW, Urt. v. 04.06.1991 - 5 A 125/90 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2011 - 8 K 8/09
    Allein die möglicherweise unrichtige Anwendung dieser Vorschriften, insbesondere der von dem Beklagten geltend gemachte Rechtsverstoß bei der Berechnung der Geldabfindung gemäß § 54 FlurbG, berechtigt indes nicht dazu, die in diesem Verfahren abgegebene Annahmeerklärung für nichtig zu erklären (BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - BVerwG 3 C 44.09 - EuGH, Urt. v. 19.09.2006 - Rs. i-24 Germany und Arcor -, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2011 - 8 K 8/09
    Denn diese Vorschrift schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde unzureichende Ermessenserwägungen ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt (BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - BVerwG 1 C 20.05 - und Beschl. v. 14.01.1999 - BVerwG 6 B 133.98 -, beide zit. nach juris).
  • BFH, 22.02.1974 - III R 34/73

    Flurbereinigungsverfahren - Entstehen des Anspruchs - Geldabfindung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2011 - 8 K 8/09
    Bei der Annahme eines Landverzichts, die die Behörde aktenkundig zu machen hat, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der zur Entstehung eines Geldabfindungsanspruchs gemäß § 52 Abs. 1 FlurbG erforderlich ist (vgl. BFH, Urt. v. 22.02.1974 - III R 34/73 -, zit. nach juris; Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl., § 52 RdNr. 5).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2011 - 8 K 8/09
    Dagegen ist die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nicht schon deswegen anzunehmen, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt oder die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.2000 - BVerwG 11 B 26.00 -, zit. nach juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 44 RdNrn. 8 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 160/09

    Nichtigkeit eines Anschlussbeitragsbescheides

    Abgesehen von der Heilungsmöglichkeit durch eine später erlassene Satzung ist ein Verwaltungsakt nicht allein deswegen nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BFH, Urt. v. 16. September 2010 - V R 57/09 - VGH Bayern, Urt. v. 27. März 2012 - 8 B 12.112 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15. März 2011 - 8 K 8/09 - jeweils zit. nach JURIS).
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