Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 31 Abs. 1; AufenthG § 31 Abs. 2; ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Ehegattennachzug, Ehescheidung, Getrenntleben, Ehebestandszeit, Versöhnungsversuch, Darlegungslast, Beweislast, besondere Härte, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, ... - Judicialis
AufenthG § 31; ; ARB 1/80 Art. 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Selbständiges Aufenthaltsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Trennung von Ehegatten; "Besondere Härte" im Sinne des § 31 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anspruch auf Verlängerung einer Arbeitserlaubnis bei Angehörigkeit ...
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Selbständiges Aufenthaltsrecht
Verfahrensgang
- VG Dessau, 17.07.2006 - 3 B 189/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
Wird zitiert von ... (2)
- VG Gießen, 09.12.2008 - 7 L 1814/08
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Kind
2. Im Rahmen des § 31 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz AufenthG kommt es nur auf das Wohl eines Kindes aus der aufgelösten ehelichen bzw. familiären Lebensgemeinschaft an (wie OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06 -), nicht auf das Wohl eines Kindes aus einer neuen Verbindung, das keinen Bezug zur aufgelösten ehelichen Lebensgemeinschaft aufweist.12 Denn im Rahmen dieser Bestimmung kommt es nur auf das Wohl eines Kindes aus der aufgelösten ehelichen bzw. familiären Lebensgemeinschaft an (OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06 -, zit. n. juris), nicht auf das Wohl eines Kindes aus einer neuen Verbindung, das keinen Bezug zur aufgelösten ehelichen Lebensgemeinschaft aufweist.
- VG Regensburg, 08.10.2009 - RO 9 K 08.02030
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen zum …
Die Argumente der diesen Meinungen entgegen stehenden Rechtsprechung (vgl. HessVGH vom 9. Februar 2004, Az. 12 TG 3548/03, Rz 5; Bad.-Württ. VGH vom 21. Juli 2004, Az. 11 S 1303/04, Rz 50, und vom 18. Oktober 2006, Az. 13 S 192/06, Rz 27; OVG Magdeburg vom 15. August 2006, Az. 2 M 260/06, Rz 23 f.) vermögen allerdings in größeren Umfang zu überzeugen, weil sie sich am Wortlaut der Vorschrift und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientieren.