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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12   

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https://dejure.org/2012,40768
OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12 (https://dejure.org/2012,40768)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.11.2012 - 1 L 28/12 (https://dejure.org/2012,40768)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. November 2012 - 1 L 28/12 (https://dejure.org/2012,40768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 24 Abs 1 HeilBerG ST, § 28 HeilBerG ST, § 28a HeilBerG ST, § 3 Abs 3 VwVfG, § 22 Abs 2 HeilBerG ST
    Umzug in Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung der örtlichen und verbandsmäßigen Zuständigkeit der beklagten Kammer und Änderung des anzuwendenden Landesrechts bei einer Verlegung der ärztlichen Tätigkeit in ein anderes Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Umzug in Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung der örtlichen und verbandsmäßigen Zuständigkeit der beklagten Kammer und Änderung des anzuwendenden Landesrechts bei einer Verlegung der ärztlichen Tätigkeit in ein anderes Bundesland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    Hiernach ist es zunächst erforderlich, dass in der Antragsschrift eine konkrete - entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige - rechtliche oder tatsächliche Frage "aufgeworfen und ausformuliert" wird ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, PersR 1996, 27 ).

    Auch kann mit einem bloßen Angriff gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zur-Überprüfung-Stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2) .

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11; Beschluss vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 -, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    Wie bereits ausgeführt muss die Antragsbegründungsschrift aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sein und den geltend gemachten Zulassungsgrund unter substantiiertem Vorbringen konkret aufzeigen (std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschluss vom 20. März 2008 - 1 L 18/08 -[ m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12

    Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    Mit der gerügten fehlenden oder fehlerhaften Anwendung einer Rechtsvorschrift bzw. dem Einwand, das Verwaltungsgericht habe aus der o. g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht die gebotenen Schlussfolgerungen gezogen, macht die Klägerin einen Rechtsanwendungsfehler geltend, der nicht divergenzbegründend ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris) .
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • BVerwG, 12.09.2012 - 5 B 15.12

    Auslegung des Begriffs "vertrauensärztliches Gutachten" i.d.a.F.d. § 78 Abs. 3 S.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    Eine Divergenz ist nur gegeben, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 B 15.12 -, juris) .
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458) .
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    Die verfahrensrechtliche Problematik des § 3 Abs. 3 VwVfG stellt sich bei einem Verpflichtungsbegehren - wie hier - nur, wenn bei einem Zuständigkeitswechsel der Behörde die materielle Rechtslage, d. h. das für den geltend gemachten Anspruch anzuwendende Bundes- oder Landesrecht unverändert bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1995 - 1 C 7.94 -, juris) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    Sinne bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder auf Grund der zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA, std. Rspr., etwa Beschluss vom 14. Dezember - 1 L 83/09) .
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11; Beschluss vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 -, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beruhen eines Berufungsurteils auf

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit,

  • BVerwG, 01.10.1981 - 5 B 66.81

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13

    Widerruf einer Zuwendung wegen der Weltwirtschaftskrise 2009

    Soweit die Antragsbegründungsschrift auf die erstinstanzlichen Schriftsätze vom 19. Juli 2012 und 21. November 2012 Bezug nimmt, genügt dies nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, wonach die Antragsbegründungsschrift aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sein und den geltend gemachten Zulassungsgrund unter substantiiertem Vorbringen konkret aufzeigen muss (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 20.03.2008 - 1 L 18/08 - [m. w. N.]; Beschl. v. 15.11.2012 - 1 L 28/12 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 L 4/13

    Bestimmungsurteil; Aufhebung des Zinsfestsetzungs- und Kostenbescheids

    Die Antragsbegründungsschrift muss aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sein und den geltend gemachten Zulassungsgrund unter substantiiertem Vorbringen konkret aufzeigen ( std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschluss vom 20. März 2008 - 1 L 18/08 - [m. w. N.]; Beschluss vom 15. November 2012 - 1 L 28/12 -, juris).
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