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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08 (https://dejure.org/2010,11782)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2010 - 2 L 296/08 (https://dejure.org/2010,11782)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 2 L 296/08 (https://dejure.org/2010,11782)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 163
    Grundstück als Gegenstand einer Abschlusserklärung nach § 163 Baugesetzbuch ( BauGB ); Erklärung der Sanierung für ein Grundstück für abgeschlossen auf Antrag des Eigentümers durch die Gemeinde; Bebauung eines Grundstücks entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung; ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlusserklärung nach § 163 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschlusserklärung nach § 163 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstück als Gegenstand einer Abschlusserklärung nach § 163 Baugesetzbuch (BauGB); Erklärung der Sanierung für ein Grundstück für abgeschlossen auf Antrag des Eigentümers durch die Gemeinde; Bebauung eines Grundstücks entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 482
  • ZfBR 2011, 381 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets setzt Ziele und Zwecke der Sanierung voraus, weil ohne sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festlegung des Sanierungsgebiets nicht beurteilt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.03.1999 - 4 C 8.98 -, NVwZ 1999, 1336 [1337]).

    Sie muss aber beachten, dass die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung einer gerechten Abwägung genügen muss (BVerwG, Urt. v. 04.03.1999, a. a. O.).

    Während zu Beginn des Sanierungsverfahrens noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele gestellt werden dürfen, insbesondere nicht bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung erkennbar sein muss, wie das Sanierungsgebiet im Einzelnen genutzt werden soll, sind höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele mit fortschreitendem Sanierungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.03.1999, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Ferner ist der Grundstückseigentümer nach § 148 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB bereits kraft Gesetzes zu einer zügigen und zweckmäßigen Durchführung von Baumaßnahmen verpflichtet, die die Gemeinde auch hoheitlich (vgl. das Baugebot nach § 176 BauGB) und mit Verwaltungszwang gegenüber dem Grundstückseigentümer durchsetzen kann (vgl. OVG RP, Urt. v. 21.11.2007 - 8 A 10553/07 -, Juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 45.87 -, BVerwGE 84, 354).

    Der Erlass und die Durchsetzung eines Baugebots, das, sofern es städtebaulich begründet und objektiv wirtschaftlich zumutbar ist, eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990, a. a. O.), würden nicht unerhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 3286/98

    Frist für die Begründung eines Normenkontrollantrags; Aufhebung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Wann eine Sanierung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt ist, beurteilt sich nach der jeweiligen städtebaulichen Situation, nach den von der Gemeinde formulierten Sanierungszielen, dem darauf aufbauenden Sanierungskonzept und dem Grad seiner Verwirklichung (VGH BW, Urt. v. 25.10.1999 - 8 S 3286/98 -, Juris; Krautzberger in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 162 RdNr. 11).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Mit zunehmender Verdichtung der Sanierungsziele können nur noch diejenigen Rechtsvorgänge und Vorhaben abgewehrt werden, die den nunmehr detaillierten Planungsvorstellungen widersprechen (BVerwG, Urt. v. 07.09.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83 [91]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2005 - 15 B 2780/04

    Anfechtung eines Kanalanschlussbeitragsbescheides; Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Dabei ist insbesondere darauf abzustellen, was als Baugrundstück in den Bauunterlagen bezeichnet ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 15.01.2005 - 15 B 2780/04 -, Juris).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Der Begriff der "wirtschaftlichen Grundstückseinheit" stellt darauf ab, ob zusammenhängende Flächen - unabhängig von ihrer katastermäßigen Einheit - ein einheitliches wirtschaftliches Ganzes bilden und demselben Eigentümer gehören (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.1982 - 8 C 28, 30 u. 33.81 - BVerwGE 66, 69 [70 f.]).
  • BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05

    Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher; Erlass; öffentliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Die Zwecke und Ziele der Sanierung ergeben sich aus dem Sanierungskonzept der Gemeinde gemäß § 140 Nr. 3 BauGB (BVerwG, Urt. v. 13.07.2006 - 4 C 5.05 -, BVerwGE 126, 238 [242], RdNr. 17; Urt. v. 24.05.2006 - 4 C 9.04 -, BVerwGE 126, 104 [108], RdNr. 21; Krautzberger, a. a. O.).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Das "Baugrundstück" im bauplanungsrechtlichen Sinne ist zwar - aus Gründen der Rechtsklarheit - grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen; Ausnahmen hiervon sind aber dort vertretbar, dann allerdings auch geboten, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Urt. v. 19.09.2002 - 4 C 13.01 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 40, S. 13; Urt. v. 14.02.1991 - 4 C 51.87 -, BVerwGE 88, 24 [29]; Beschl. v. 11.04.1990 - 4 B 62.90 -, NVwZ-RR 1990, 528).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2657/00

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Sanierungsziele

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Nach ersatzloser Aufhebung des § 10 StBauFG mit Gesetz vom 05.11.1984, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Neugestaltung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zwingend vorgeschrieben hatte, müssen die Sanierungsziele nicht zwingend im Bebauungsplanverfahren, sondern können auch auf andere Weise konkretisiert werden (VGH BW, Urt. v. 07.12.2001 - 3 S 2657/00 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90

    Fischzuchtanstalt im Außenbereich - Gesicherte Erschließung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08
    Das "Baugrundstück" im bauplanungsrechtlichen Sinne ist zwar - aus Gründen der Rechtsklarheit - grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen; Ausnahmen hiervon sind aber dort vertretbar, dann allerdings auch geboten, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Urt. v. 19.09.2002 - 4 C 13.01 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 40, S. 13; Urt. v. 14.02.1991 - 4 C 51.87 -, BVerwGE 88, 24 [29]; Beschl. v. 11.04.1990 - 4 B 62.90 -, NVwZ-RR 1990, 528).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81

    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S.

  • OVG Saarland, 29.09.1977 - II R 61/77

    Rechtsschutzbedürfnis des Bauwilligen für die Bewilligung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 15 A 2613/09

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit einer Bildung von zwei kleineren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04

    Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem

  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 5 S 2352/92

    Voraussetzungen einer Abrundungssatzung; Zulässigkeit der Bienenhaltung auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 2 S 34.08

    Begründungserfordernis für Anordnung der sofortigen Vollziehung; Vorbildwirkung;

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2007 - 8 A 10553/07

    Baurecht; Angemessenheit des Verhältnisses der vereinbarten Leistungen im

  • VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung des Sanierungsvermerks bei Zeitablauf,

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10

    Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück;

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 16.06.2010 - AZ: OVG 2 L 296/08.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt (BauR 2011, 482): Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Abschlusserklärung nach § 163 BauGB für die in ihrem Antrag genannten Grundstücke.

  • VG Ansbach, 23.10.2023 - AN 3 K 21.00503

    Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung

    Insofern kann auch ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) ein taugliches Sanierungskonzept enthalten (OVG Magdeburg, U.v. 16.10.2010 - 2 L 296/08 - juris Rn. 42 = BauR 2011, 482).

    Die Konkretisierung der Sanierungsziele ist ein Prozess, der vor der Aufstellung der Sanierungssatzung beginnt und sich dann dynamisch während des Sanierungsverfahrens fortsetzt (OVG Magdeburg, U.v. 16.10.2010 - 2 L 296/08 - juris Rn. 41 m.w.N. = BauR 2011, 482).

    Erforderlich ist mithin eine grundstücksbezogene Konkretisierung des Sanierungskonzepts, um die Frage einer Abgeschlossenheit überhaupt beantworten zu können (OVG Magdeburg, U.v. 16.10.2010 - 2 L 296/08 - juris Rn. 46 m.w.N. = BauR 2011, 482; OVG Weimar, B.v. 6.1.2022 - 1 ZO 362/20 - juris Rn. 16 = ThürVBl 2023, 69).

    Auch bezüglich eines solchen Anspruchs ist nach obergerichtlichen Rechtsprechung jedoch geklärt, dass Mindestvoraussetzung eine grundstückbezogene Konkretisierung der Ziele und Zwecke der Sanierung in einem Sanierungskonzept ist (OVG Magdeburg, U.v. 16.10.2010 - 2 L 296/08 - juris Rn. 46 = BauR 2011, 482; OVG Weimar, B.v. 6.1.2022 - 1 ZO 362/20 - juris Rn. 16 = ThürVBl 2023, 69).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10

    Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes

    Dies gilt gerade auch für die Konkretisierung von Zielen und Zwecken der Sanierung (vgl. Urt. d. Senats v. 16.06.2010 - 2 L 296/08 - BauR 2011, 482).(Rn.19).

    Dies folgt nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei dem Sanierungskonzept um eine Entscheidung handelt, die auf einer gerechten Abwägung beruhen muss (Urt. d. Senats v. 16.06.2010 - 2 L 296/08 - BauR 2011, 482).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2012 - 3 K 9/08

    Teilaufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets "Ortskern" Bansin

    Die Zuständigkeit der Gemeindevertretung folgt nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei dem Sanierungskonzept um eine Entscheidung handelt, die gemäß § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB auf einer gerechten Abwägung beruhen muss (OVG Magdeburg, U. v. 16.06.2010 - 2 L 296/08 - BRS 76 Nr. 230 = Juris Rn. 42).

    Während zu Beginn des Sanierungsverfahrens noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele gestellt werden dürfen, insbesondere nicht bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung erkennbar sein muss, wie das Sanierungsgebiet im Einzelnen genutzt werden soll, sind höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele mit fortschreitendem Sanierungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB zu stellen (OVG Magdeburg, U. v. 16.06.2010 - 2 L 296/08 - BRS 76 Nr. 230 = Juris Rn. 41 mwN).

  • OVG Thüringen, 06.01.2022 - 1 ZO 362/20

    Abgeschlossenheitserklärung einer Sanierung

    Hat die Gemeinde mit dem Erlass der Sanierungssatzung die Ziele und Zwecke der Sanierung nur sehr allgemein gefasst und später in Bezug auf bestimmte Grundstücke nicht weiter konkretisiert, kann daher von einer Bebauung dieser Grundstücke "entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung" im Sinne von § 163 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB erst dann gesprochen werden, wenn die darauf nach Erlass der Sanierungssatzung vorgenommene Bebauung sanierungsrechtlich genehmigt und erkennbar abgeschlossen ist (OVG LSA, Urt. v. 16. Juni 2010 - 2 L 296/08 -, juris, dort Rn. 45).

    Eine solche Planung muss für das jeweilige Grundstück ein Sanierungskonzept erstellt und die Sanierungsziele konkretisiert haben (OVG LSA, Urt. v. 16. Juni 2010 - a. a. O., Rn. 46 m. w. N.).

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