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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08 (https://dejure.org/2009,9508)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2009 - 3 L 33/08 (https://dejure.org/2009,9508)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 3 L 33/08 (https://dejure.org/2009,9508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 249 Abs. 3; VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1
    Bezeichnung des Beweisthemas bei Einholung eines Sachverständigengutachtens als Voraussetzung für die gebotene Substanziierung eines Beweisantrages im förmlichen Sinne; Vertrauenschutz in die Nichtumsetzung von EG-Richtlinien; Erhebung einer Sondergebühr für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bezeichnung des Beweisthemas bei Einholung eines Sachverständigengutachtens als Voraussetzung für die gebotene Substanziierung eines Beweisantrages im förmlichen Sinne; Vertrauenschutz in die Nichtumsetzung von EG-Richtlinien; Erhebung einer Sondergebühr für ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (55)

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    In Bezug auf die gemeinschaftsrechtlichen Ziele der Gebührentransparenz und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hat der EuGH zudem in seinem Urteil vom 19. März 2009 (- C-270/07 -) hinsichtlich der spezifischen Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b (vgl. Rdnr. 28 d. Urt. v. 19.03.2009, a.a.O.) festgestellt:.

    So wurden die Untersuchungs- und Kontrollmaßnahmen sowie, wie sich aus Art. 5 Abs. 1 und Anhang A Kapitel I Nrn. 4 und 5 der Richtlinie 85/73 ergibt, die verschiedenen Kostenelemente, die bei der Festsetzung der Gemeinschaftsgebühr berücksichtigt werden können, harmonisiert." (vgl. Randnummern 41, 42 d. Urt. v. 19.03.2009, a.a.O.).

    Während ein Aufschlag auf die Pauschalbeträge nur "für bestimmte Betriebe" und nur unter den in Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. a vorgesehenen Voraussetzungen möglich ist, hängt die Befugnis zur Erhebung einer spezifischen Gebühr i. S. des Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b von der einzigen Voraussetzung ab, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet und die Gebühr nicht die Form eines Pauschalbetrages annimmt (vgl. EuGH, Urt. v. 19.03.2009, a.a.O., Rdnr. 16, 18, 20, 21).

    Der Aufschlag auf die Pauschalgebühr für bestimmte Betriebe i. S. des Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. a ist keine spezifische Gebühr (so EuGH, Urt. v. 19.03.2009, a.a.O., Rdnr. 29).

    Sie darf nicht die Form einer "pauschalen" Gebühr in dem Sinne annehmen, dass sie in bestimmten Fällen die tatsächlichen Kosten für die Maßnahmen, die mit ihr finanziert werden sollen, übersteigt und in anderen Fällen niedriger ist (so EuGH, Urt. v. 19.03.2009, C-270/07, [...] Rdnr. 32).

    Die (spezifische) Gesamtgebühr i. S. des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 96/43/EG ergibt sich notwendigerweise aus der Addition mehrerer ihr zugrundeliegender Elemente (so EuGH, a.a.O., C-270/07, Rdnr. 35, 36).

    I Nr. 4 b der Richtlinie 96/43/EG bestehen indes nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Urt. v. 19.03.2009, Rs. C-270/07) keine rechtlichen Bedenken.

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Soweit die angefochtenen Gebührenbescheide in der Gestalt einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen sind, die sie durch den Widerspruchsbescheid gefunden haben (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ), ergibt sich kein Anhalt (mehr) für die Erhebung einer Sondergebühr für Trichinenuntersuchungen oder für die "Erhöhung der Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung um einen Gebührenanteil" i. S. der Entscheidung des BVerwG vom 28.06.2002 (- 3 BN 5/01 - [...]).

    Die Klägerin entnimmt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2002 (- 3 BN 5.01 -) den Rechtssatz, dass.

    Hinsichtlich des zweiten Teils der dem Verwaltungsgericht zugeschriebenen Feststellung, dass allein maßgebend sei, dass bei der Gebührenbemessung eine Doppelfinanzierung verhindert werde, vermag der Senat nicht festzustellen, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in der angeblich divergierenden Entscheidung vom 28. Juni 2002 (a.a.O.) mit dem Aspekt des Verbots der Doppelfinanzierung befasst hat bzw. die Feststellung, dass es für die materielle Bewertung keine Rolle spiele, ob die Inanspruchnahme des Gebührenschuldners (für Kosten der Trichinenschau und bakteriologischen Untersuchung) als zusätzliche Gebühr oder als "Erhöhung der Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung um einen Gebührenanteil" bezeichnet werde, eine abstrakte Aussage zur Bedeutung des Kriteriums "Verbot der Doppelfinanzierung" enthält.

    Soweit mithin die angefochtenen Gebührenbescheide in der Gestalt einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen sind, die sie durch den Widerspruchsbescheid gefunden haben (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ), ergibt sich kein Anhalt (mehr) für die Erhebung einer Sondergebühr für Trichinenuntersuchungen oder für die "Erhöhung der Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung um einen Gebührenanteil" i. S. der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2002 (- 3 BN 5/01 - [...]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06

    Fleischuntersuchungsgebühren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Unbeschadet der Frage, ob sich die vom EuGH (a.a.O.) festgestellte Nichtumsetzung der Richtlinie in ihrer rechtlichen Auswirkung nur auf den Teil bezieht, der sich mit den Pauschalbeiträgen für Untersuchungen von Geflügelfleisch befasst (wovon der 2. Senat des OVG LSA in seinem Beschluss vom 06.06.2006 - 2 M 170/06 - wie auch das BVerwG in seinem Beschluss vom 27.06.2002 - 3 BN 4/01 - NVwZ 2003, 220 ausgehen), der wegen der hier streitgegenständlichen Untersuchungsgebühr für Fleisch (nicht Geflügelfleisch) nicht einschlägig wäre, legt die Antragsbegründungsschrift vom 8. Mai 2007 nicht schlüssig dar, welche rechtlichen Folgen die Klägerin aus einer nicht vollständigen Transformation der Richtlinie 96/43/EG in nationales Recht ableitet und inwiefern sich hieraus Entscheidungserhebliches für das streitgegenständliche Urteilsergebnis ergibt.

    An der vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 06. Juni 2006 (- 2 M 170/06 -) vertretenen Auffassung, dass die Feststellung des EuGH über die nicht fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland (Urt. v. 08.03.2001 - C-316/99 - a.a.O.) nichts darüber besage, inwieweit die förderalen Untergliederungen des Mitgliedstaates die europarechtlichen Anforderungen national umgesetzt haben und dass es nicht sowohl eines bundesrechtlichen als auch eines landesrechtlichen Umsetzungsaktes bedürfe, sondern jeder Mitgliedsstaat berechtigt sei, die Zuständigkeit auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte mittels Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht, ist uneingeschränkt festzuhalten (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 26.03.2009 - 17 A 3510/03 - [...] unter Verweis auf sein Grundsatzurteil v. 14.12.2004 - 9 A 4232/02 - [...]).

    Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat zudem in seinem Beschluss vom 6. Juni 2006 (- 2 M 170/06 -) darauf hingewiesen, dass wenn eine Rechtsnorm in unzulässiger Weise rückwirkend in Kraft gesetzt wird, dieser Mangel nur das rückwirkende Inkrafttreten der Norm, nicht jedoch ihre Geltung "ex nunc" hindere und ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot nur die Unwirksamkeit der Rückwirkungsanordnung für den Zeitraum zur Folge haben könne, für den eine Rückwirkung unzulässig wäre.

    In diesem Zusammenhang hätte sich der Klägerin insbesondere eine Auseinandersetzung mit dem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 6. Juni 2006 (2 M 170/06) aufdrängen müssen, indem sich der 2. Senat mit der Frage des Rückwirkungsverbotes und der Einstellung von "Sondergebühren" bereits befasst hat.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Berücksichtigt man zudem die Entscheidung des EuGH vom 9. September 1999 (- C-374/97 -, Rs"Feyrer" [...]) zu einer Vorgängerregelung der Richtlinie 96/43/EG, wonach sich ein Einzelner, bei nicht fristgemäßer Umsetzung der Richtlinie 85/73 i.d.F. der Richtlinie 93/118 durch einen Mitgliedsstaat, der Erhebung von höheren Gebühren als den im Anhang Kapitel I Nr. 1 festgesetzten Pauschalbeträgen nicht widersetzen kann, sofern diese Gebühren die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten, so zeigt dies, dass weder der Einwand unvollständiger Transformation von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht noch der Verweis auf belastende Bestimmungen eines umsetzungsbedürftigen Rechtsaktes in dieser Allgemeinheit geeignet ist, rechtliche Auswirkungen auf die Gebührenerhebung aufzuzeigen.

    Bereits in der Rechtssache Feyrer (EuGH, Urt. v. 09.09.1999, C-374/97, [...]) hat der EuGH zum Richtlinienziel der Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen ausgeführt:.

    "Die Richtlinie lässt nämlich außer der Erhebung von pauschalierten Gebühren die Erhebung von höheren Gebühren zu, die die tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten decken, und soll keine Gebühren in einheitlicher Höhe für die gesamte Gemeinschaft einführen, sondern, wie sich aus ihrer sechsten und ihrer siebten Begründungserwägung ergibt, Wettbewerbsverzerrungen verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedsstaat unterschiedlichen Regeln für die Finanzierung der durch das Gemeinschaftsrecht eingeführten Untersuchungen und Hygienekontrollen ergeben könnten." (vgl. RandNr. 40 d. Urt. v. 09.09.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 VwGO § 133 (n.F.) Nr. 26; BVerwG, Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825; OVG NW, Beschl. v. 13.05.1997, NVwZ 1997, 122; OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. 1998, 289).

    Für die ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenzrüge ist es somit zugleich nicht ausreichend, wenn sich die Antragsschrift lediglich darauf beschränkt, geltend zu machen, das Verwaltungsgericht habe aus der divergenzfähigen Rechtsprechung nicht die gebotenen Schlüsse gezogen oder sei bei der einzelfallbezogenen Tatsachenfeststellung und -würdigung zu einem anderen Ergebnis gelangt als die in Bezug genommene obergerichtliche bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (BVerwG, Beschl. v. 17.01.1995 - 6 B 39.94 -, a.a.O.; Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, a.a.O.; GK- AsylVfG , a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07

    Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität der Verfahrens oder aufgrund der zugrundeliegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d.h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, also signifikant vom Spektrum der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. VGH Baden-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.1997 - 7 M 4301/97 - OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2009 - 3 L 205/07 - Redeker/von Oertzen, VwGO , 12. Aufl., § 124 Rdnr. 18).

    All diese Einwände betreffen die Ergebnisunrichtigkeit des angefochtenen Urteils; sollten Mängel in diesem Bereich vorliegen, besagt dieser Umstand allein noch nichts darüber, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweisen soll, zumal das Berufungszulassungsrecht für die Überprüfung der Ergebnisunrichtigkeit des angefochtenen Urteils einen eigenständigen Zulassungsgrund in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorhält (so OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2009 - 3 L 205/07 -).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Geht das Gericht in den Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vorbringens nur dann schließen, wenn der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich gewesen ist und zugleich nicht offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133 [146[).

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs ist daher erst dann verletzt, wenn das Gericht gegen den Grundsatz, das Vorbringen des Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, erkennbar verstoßen hat, wobei das Bundesverfassungsgericht allerdings "grundsätzlich" davon ausgeht, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]; OVG LSA, Beschl. v. 26.09.2003 - 3 L 25/01 -).

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Eine andere rechtliche Bewertung ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin unter Punkt 2.2.9.5 f. der Antragsbegründungsschrift mehrfach genannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-156/91 ("Hansa-Fleisch Ernst Mundt GmbH & Co. KG").

    In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. November 1992 (a.a.O.) geht es vielmehr um das Recht des Einzelnen, sich gegenüber dem Gliedstaat nach Ablauf der Transformationsfrist unmittelbar auf eine in einer EG-Richtlinie enthaltene genau und unbedingt bestimmte Pauschgebühr berufen zu können und in Bezug auf eine dem Gemeinschaftsbürger günstigere Bestimmung (als bisher) nicht die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abwarten zu müssen.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Entscheidungsgründe nicht mit jeder Einzelheit des Beteiligtenvorbringens befassen müssen; Es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind" (vgl. BVerfGE 87, 363 [392]).

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs ist daher erst dann verletzt, wenn das Gericht gegen den Grundsatz, das Vorbringen des Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, erkennbar verstoßen hat, wobei das Bundesverfassungsgericht allerdings "grundsätzlich" davon ausgeht, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]; OVG LSA, Beschl. v. 26.09.2003 - 3 L 25/01 -).

  • OVG Sachsen, 11.06.1998 - 3 S 69/98

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht; Verstoß; Zulassungsgrund; Verfahrensmangel;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gem. § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es zugleich erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG NRW, Beschl. v. 13.05.1997 - 11 B 799/97 - DVBl. 1997, S. 1344; Hess. VGH , Beschl. v. 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98 - DVBl. 1999, S. 119 [120]; OVG LSA, Beschl. v. 09.03.1999 - A 3 S 69/98 -).

    Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987, - BVerwG 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278; Hamb.OVG, Beschl. v. 08.01.1996 - OVG Bs II 313/95 -, NVwZ-Beil. 1996, 44; Nds.OVG, Beschl. v. 04.06.1996 - 12 L 833/96 - NVwZ-Beil. 1996, 59 f.; std. Rspr. d. Senats: vgl. u.a. Beschl. v. 09.03.1999 - A 3 S 69/98 -).

  • EuGH, 08.03.2001 - C-316/99

    Kommission / Deutschland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 6 TG 2992/95

    Änderung der Rechtsprechung des BVerfG nach Rechtskraft einer den Erlaß einer

  • OVG Niedersachsen, 04.06.1996 - 12 L 833/96

    Asyl: Dreimonatsfrist für Folgeantrag;; Asylfolgeantrag; Dreimonatsfrist;

  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 09.01.1997 - 11 M 244/97

    Zulassungsrecht, Beschwerde, AuslG;; Ausweisung; EMRK; Zulassungsgrund

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97

    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

  • BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im

  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund

  • VG Dessau, 10.05.2006 - 1 A 454/05
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

  • EuGH, 11.05.2006 - C-197/03

    Kommission / Italien

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98

    Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • OVG Hamburg, 14.01.1997 - Bf IV 2/97
  • EuGH, 30.05.2002 - C-284/00

    Stratmann

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 01.10.1981 - 5 B 66.81

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 27.06.2002 - 3 BN 4.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4232/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - 17 A 3510/03

    Zulässigkeit der Erhebung von über die EG-Pauschalbeträge hinausgehenden Gebühren

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

  • BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 61.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsweg für Ansprüche nach

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

    Der Senat hat mit Beschluss vom 16.12.2009 unter dem Az. 3 L 33/08 den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt; das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 28. Februar 2007 ist insoweit rechtskräftig geworden.

    Den gegen das abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28.02.2007 von der Klägerin gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung habe der Senat mit Beschluss vom 16.12.2009 - 3 L 33/08 - abgelehnt, so dass die angefochtenen Bescheide endgültig bestandskräftig geworden seien.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf das Vorbringen der Beteiligten sowie auf den Inhalt der vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten (Beiakten A bis H) sowie den Inhalt der beigezogenen Gerichtsakten zu den Az. 3 L 33/08, 3 L 25/08 und 3 L 26/08, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Der Senat hat nämlich den hiergegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 28.02.2007 mit Beschluss vom 16.12.2009 unter dem Az. 3 L 33/08 abgelehnt.

    Der von der Klägerin erhobene Einwand greift somit nicht durch (so auch OVG LSA, Beschl. v. 16.12.2009 - 3 L 33/08 - >zitiert nach juris>).

  • VG Halle, 30.11.2011 - 1 A 84/10

    Kalkulation von Fleischuntersuchungsgebühren

    Sie ergebe sich notwendigerweise aus der Addition mehrerer ihr zugrundeliegender Elemente (Rn.36), was zulässig sei (Rn. 37) (ebenso: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 3 L 33/08 -, Juris).

    Damit ist der vorgeschriebenen klaren Unterscheidung zwischen den Anhebungsvarianten der Richtlinie 85/73/EWG hinreichend genüge getan und deutlich sichtbar und durch den Normgeber zum Ausdruck gekommen, für welche der beiden Anhebungsvarianten er sich entscheidet (im Ergebnis ebenso: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 3 L 33/08 -, Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16

    Entschädigung aufgrund altersdiskriminierender Besoldung; Notwendigkeit einer

    Ebenso wenig sagen das Fehlen obergerichtlicher oder höchstrichterlicher Rechtsprechung oder der bloße Hinweis des Beklagten auf die "erhebliche besoldungsrechtliche Bedeutung für den Dienstherrn" etwas über einen grundsätzlichen Klärungsbedarf aus (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 3 L 33/08 -, juris Rn. 47).
  • VGH Hessen, 11.08.2014 - 10 A 2348/13
    Hingegen reicht es wegen der für die Divergenzrüge unerheblichen Möglichkeit einer bloßen fehlerhaften Rechtsanwendung im Einzelfall nicht aus, wenn sich der abweichende abstrakte Rechtssatz nur durch eine interpretierende Analyse der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung herleiten lässt (vgl. u. a.: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 3 L 33/08 - juris, m. w. N.).
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