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OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 18 BBesG, Art 33 Abs 2 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO, § 60 VwGO
Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung des Amtes eines Leitenden Ministerialrates (Besoldungsgruppe B 3 BBesO ) bei Bewertung des einem Beamten übertragenen Dienstpostens nach der Besoldungsgruppe B 2 BBesO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übertragung des Amtes eines Leitenden Ministerialrates (Besoldungsgruppe B 3 BBesO) bei Bewertung des einem Beamten übertragenen Dienstpostens nach der Besoldungsgruppe B 2 BBesO
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 27.09.2011 - 5 A 141/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16
Berechnung des Erholungsurlaubs
Der Kläger hält für rechtsgrundsätzlich bedeutsam die Frage, "ob bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage allein auf die sich aus dem regelmäßigen Schichtrhythmus ergebende Verteilung der Arbeitszeit abzustellen ist oder ob darüber hinaus Freistellungsansprüche aus anderen Gründen außerhalb des regelmäßigen Dienstplanes urlaubsmindernd zu berücksichtigen sind." Diese Frage rechtfertigt die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung schon deshalb nicht, weil sie - soweit sie sich nicht auf ausgelaufenes und mangels gegenteiliger Darlegungen bereits aus diesem Grund nicht (mehr) klärungsbedürftiges Recht bezieht (…vgl. hierzu OVG LSA, Beschlüsse vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris Rn. 22, und vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris Rn. 27) und soweit sie sich in einem Berufungsverfahren stellen würde - aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung, insbesondere anhand des Normzwecks, ohne Weiteres dahin zu beantworten ist, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs in einem Fall wie dem vorliegenden, der dadurch gekennzeichnet ist, dass den betreffenden Beamten im Hinblick auf die unionsrechtlich zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nach dienstlichen Erfordernissen ungleichmäßig Freischichttage gewährt werden, nicht (allein) nach dem "regelmäßigen Schichtrhythmus" (hier einer Zeitspanne von drei Wochen mit sieben Arbeitsschichten zu je 24 Stunden - sog. Bremer Modell -) bemisst. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12
Umzug in Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer
Mit der gerügten fehlenden oder fehlerhaften Anwendung einer Rechtsvorschrift bzw. dem Einwand, das Verwaltungsgericht habe aus der o. g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht die gebotenen Schlussfolgerungen gezogen, macht die Klägerin einen Rechtsanwendungsfehler geltend, der nicht divergenzbegründend ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris) . - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 6 A 456/15
Verpflichtung des Prozessbevollmächtigten zur eigenverantwortlichen Prüfung von …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1961- III ER 414.60 -, BVerwGE 11, 322, 323; OVG S.-A., Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2010 - 8 LA 226/10 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn. 24.
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