Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 13 GlSpielG ST, Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 4 Abs 1 S 1 GlüStVtrG ST, § 4 Abs 2 S 1 GlüStVtrG ST
Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols in Sachsen-Anhalt nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und dem Glücksspielgesetz LSA (GlüG LSA) mit dem GG und europäischen Unionsrecht; Erlaubnispflichtigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols für das Land Sachsen-Anhalt bestätigt
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols in Sachsen-Anhalt nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und dem Glücksspielgesetz LSA (GlüG LSA) mit dem GG und europäischen Unionsrecht; Erlaubnispflichtigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit einer ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sportwetten-Monopol in Sachsen-Anhalt rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Halle, 04.09.2007 - 3 A 440/04
- VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08
- BVerwG, 12.10.2011 - 8 C 17.10
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10
Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit einer EU-Konzession
Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit bzw. im vorliegenden Fall zur Gesamtunanwendbarkeit der Norm oder nur zur Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften der Norm führt, hängt demnach davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Unanwendbarkeit eine sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (…vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 18.8.2008 - 9 B 42.08 -, juris, m. w. N., sowie BVerfG, Beschl. v. 7.9.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris, Rn. 159: "mit dem Ausspruch der Teilnichtigkeit werden die Regelungsabsichten des Gesetzgebers, soweit wie möglich, respektiert, ohne dass ein von seinem Willen nicht gedeckter Regelungstorso entstünde"; in der Sache bezogen auf die vorliegende Fallkonstellation auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 S 154/10 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42, und Sachsen - Anh. OVG, Urt. v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rn. 34, vgl. ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 27.9.2005 - 1 BvR 789/05 -, juris, Rn. 19, wonach "auch für den Fall der Notwendigkeit einer ... gemeinschaftskonformen Auslegung einzelner Erlaubnisvoraussetzungen ... die Norm hinsichtlich der davon unabhängigen und selbständigen weiteren Voraussetzungen das Einholen einer präventiven Kontrollerlaubnis notwendig macht"). - OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10
Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit einer EU-Konzession
Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit bzw. im vorliegenden Fall zur Gesamtunanwendbarkeit der Norm oder nur zur Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften der Norm führt, hängt demnach davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Unanwendbarkeit eine sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (…vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 9 B 42/08 -, juris, m. w. N., sowie BVerfG, Beschl. v. 7.9.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris, Rn. 159: "mit dem Ausspruch der Teilnichtigkeit werden die Regelungsabsichten des Gesetzgebers, soweit wie möglich, respektiert, ohne dass ein von seinem Willen nicht gedeckter Regelungstorso entstünde";… in der Sache bezogen auf die vorliegende Fallkonstellation auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 S 154/10 -, juris, Rn. 6 f.;… Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42; und OVG Sachsen-Anh., Urt. v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rn. 34;… vgl. ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 27.9.2005 - 1 BvR 789/05 -, juris, Rn. 19, wonach "auch für den Fall der Notwendigkeit einer ... gemeinschaftskonformen Auslegung einzelner Erlaubnisvoraussetzungen ... die Norm hinsichtlich der davon unabhängigen und selbständigen weiteren Voraussetzungen das Einholen einer präventiven Kontrollerlaubnis notwendig macht"). - VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 158/09
Genehmigungsfreiheit der gewerblichen Vermittlung von staatlich zugelassenen …
Eine weitergehende, lediglich bereichsspezifische, sektorale Betrachtung (so will das OVG LSA die Betrachtung auf den Bereich der Sportwetten beschränken, vgl. Urteil vom 17. Februar 2010 - 3 L 6/08 -, Juris, Rz. 70 ff.), schränkt den Blick auf die sich in Wahrheit stellenden Probleme zu sehr ein und behindert eine Gesamterfassung.Zudem weicht die vorliegende Entscheidung im Hinblick auf die Frage einer sektoralen oder Gesamtkohärenz von einer Entscheidung des OVG LSA ab (Urteil vom 17. Februar 2010 - 3 L 6/08 -, Juris, Rz. 70 ff) und beruht auf dieser Abweichung, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.
- VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 1514/14
Auslegung einer öffentlich rechtlichen Willenserklärung
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 27.10.2014 - 14 ZB 12.732 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rdnr. 32). - VG Mainz, 07.03.2008 - 3 L 86/08
Zur Erteilung einer Befreiung von einer ausnahmsweise nachbarschützenden …
Soweit der Antragsteller (allein) einwendet, die Zulassung einer Überschreitung um 13 cm führe dazu, dass die Aussichtslage seines Grundstücks "Am Hxxxxxxx xx" (Flur x Nr. xxx) durch das Vorhaben der Beigeladenen stark beeinträchtigt werde (vgl. S. 2 der Antragsschrift vom 15. Februar 2008, Bl. 2 der Gerichtsakten, S. 5 des Schriftsatzes vom 23. Januar 2008 im Verfahren 3 L 6/06.MZ, Bl. 92 der Gerichtsakten 3 L 6/08.MZ), vermag dies eine Rücksichtslosigkeit nicht zu begründen.Zum anderen wird durch den veränderten Baukörper die Aussicht auf das Rheintal und die Hänge das Taunus nur ganz unmaßgeblich verändert, wie den vom Antragsteller selbst vorgelegten Lichtbildern (vgl. Bl. 94, 95 der Gerichtsakte 3 L 6/08.MZ) zu entnehmen ist.
Soweit der Antragsteller schließlich eine verstärkte Aussichtsminderung für den Fall einer verdichteten Bebauung auf seinem Grundstück befürchtet (vgl. S. 5 des Schriftsatzes vom 23. Januar 2008 im Verfahren 3 L 6/08.MZ, a.a.O.), kann dies schon deshalb keine Berücksichtigung finden, weil maßgeblich für die Beurteilung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist und beabsichtigte künftige Entwicklungen insoweit unbeachtlich sind.
- VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
Beschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg rechtmäßig ... …
In einem - hier in der Hauptsache gegebenenfalls einschlägigen - Verfahren zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. Hessischer VGH…, Urteil vom 06.05.2015 - 6 A 1514/14 -, juris Rn. 26; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 27.10.2014 - 14 ZB 12.732 -, juris Rn. 9; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2010 - 3 L 6/08 -, juris Rn. 32). - VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
"Lotto per SMS" nicht erlaubnisfähig
Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit bzw. im vorliegenden Fall zur Gesamtunanwendbarkeit der Norm oder nur zur Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften der Norm führt, hängt demnach davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Unanwendbarkeit eine sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (…vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 18.8.2008 - 9 B 42.08 -, juris, m. w. N., sowie BVerfG, Beschl. v. 7.9.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris, Rn. 159: "mit dem Ausspruch der Teilnichtigkeit werden die Regelungsabsichten des Gesetzgebers, soweit wie möglich, respektiert, ohne dass ein von seinem Willen nicht gedeckter Regelungstorso entstünde"; in der Sache bezogen auf die vorliegende Fallkonstellation auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 S 154/10 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42, und Sachsen - Anh. OVG, Urt. v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rn. 34, vgl. ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 27.9.2005 - 1 BvR 789/05 -, juris, Rn. 19, wonach "auch für den Fall der Notwendigkeit einer ... gemeinschaftskonformen Auslegung einzelner Erlaubnisvoraussetzungen ... die Norm hinsichtlich der davon unabhängigen und selbständigen weiteren Voraussetzungen das Einholen einer präventiven Kontrollerlaubnis notwendig macht"). - VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
Baurecht: Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans
Dieser Antrag wurde vom erkennenden Gericht durch Beschluss vom 13. März 2008 (3 L 6/08.MZ) abgelehnt, die hiergegen erhobene Beschwerde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz durch Beschluss vom 06. Mai 2008 (1 B 10379/08.OVG) zurückgewiesen.Die Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten sowie die Gerichtsakten 3 L 6/08.MZ, 3 L 86/08.MZ und 3 L 536/08.MZ liegen der Kammer vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 156/09 Eine weitergehende, lediglich bereichsspezifische, sektorale Betrachtung (so will das OVG LSA die Betrachtung auf den Bereich der Sportwetten beschränken, vgl. Urteil vom 17. Februar 2010 - 3 L 6/08 -, Juris, Rz. 70 ff.), schränkt den Blick auf die sich in Wahrheit stellenden Probleme zu sehr ein und behindert eine Gesamterfassung.
Zudem weicht die vorliegende Entscheidung im Hinblick auf die Frage einer sektoralen oder Gesamtkohärenz von einer Entscheidung des OVG LSA ab (Urteil vom 17. Februar 2010 - 3 L 6/08 -, Juris, Rz. 70 ff) und beruht auf dieser Abweichung, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.
- VGH Bayern, 27.10.2014 - 14 ZB 12.732
Auslegung einer Ausnahmebestimmung für Bäume in Baumschulen und Gärtnereien in …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. OVG LSA, U.v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 - juris Rn. 32). - VG Magdeburg, 12.07.2012 - 3 A 137/11
Sportwetten
- VG Leipzig, 04.08.2011 - 5 L 305/11
Verbot der Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten im Freistaat Sachsen mittels …