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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14   

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https://dejure.org/2016,13532
OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14 (https://dejure.org/2016,13532)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.02.2016 - 4 L 162/14 (https://dejure.org/2016,13532)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 4 L 162/14 (https://dejure.org/2016,13532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35a I
    Dyskalkulie; Leistungszeitraum; Teilhabebeeinträchtigung; Eingliederungshilfe

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 2. Alt.
    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Dyskalkulietherapie im Rahmen der Jugendhilfe; Erforderlichkeit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von wesentlich mehr als 50 Prozent für die Annahme einer drohenden seelischen Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Dyskalkulietherapie im Rahmen der Jugendhilfe; Erforderlichkeit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von wesentlich mehr als 50 Prozent für die Annahme einer drohenden seelischen Behinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 829
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 222.95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Bei einem Rechtsstreit um die Gewährung von Jugendhilfe kann ebenso wie im Bereich der Sozialhilfe ein Hilfeanspruch grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden, in dem der Träger der Jugendhilfe den Hilfefall geregelt hat; das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1996 - BVerwG 5 B 222/95 -).(Rn.37).

    Ein solcher weiterreichender Bewilligungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid auch durch Auslegung ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1996 - BVerwG 5 B 222/95 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1/88 - , juris, Rn. 11 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 11. April 2013 - 4 L 25/13 -, juris, Rn. 18; jew. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 3019/11

    Übernahme der Kosten der Beschulung auf der Privatschule i.R.d.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Es hat dabei die obergerichtlich präzisierten Maßstäbe für das Vorliegen einer seelischen Störung im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII zugrunde gelegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 7; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2008 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 46; jeweils zur Dyskalkulie).

    Dies ist beispielsweise bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule anzunehmen, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, wie sie auch andere Kinder teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - BVerwG 5 C 38/97 -, juris, Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 48 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 L 1/13

    (Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme zur Therapie einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Es hat dabei die obergerichtlich präzisierten Maßstäbe für das Vorliegen einer seelischen Störung im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII zugrunde gelegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 7; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2008 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 46; jeweils zur Dyskalkulie).

    Dies ist beispielsweise bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule anzunehmen, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, wie sie auch andere Kinder teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - BVerwG 5 C 38/97 -, juris, Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 48 ff.).

  • OVG Sachsen, 20.08.2009 - 1 B 432/09

    Dyskalkulie; seelische Störung; Teilhabebeeinträchtigung; schulische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Es hat dabei die obergerichtlich präzisierten Maßstäbe für das Vorliegen einer seelischen Störung im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII zugrunde gelegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 7; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2008 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 46; jeweils zur Dyskalkulie).

    Dies ist beispielsweise bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule anzunehmen, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, wie sie auch andere Kinder teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - BVerwG 5 C 38/97 -, juris, Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 48 ff.).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Ein solcher weiterreichender Bewilligungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid auch durch Auslegung ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1996 - BVerwG 5 B 222/95 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1/88 - , juris, Rn. 11 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 11. April 2013 - 4 L 25/13 -, juris, Rn. 18; jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 9 S 1462/96

    Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung: zum Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit einer Teilhabebeeinträchtigung und damit einer seelischen Behinderung ist nicht bereits dann gegeben, wenn eine bloß allgemein oder theoretisch bestehende Möglichkeit einer seelischen Behinderung im Sinne einer abstrakten Gefahrenlage gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4. November 1997 - 9 S 1462/96 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2013 - 4 L 25/13

    Entscheidungserheblicher Zeitraum bei der Prüfung eines Antrages auf Gewährung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Ein solcher weiterreichender Bewilligungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid auch durch Auslegung ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1996 - BVerwG 5 B 222/95 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1/88 - , juris, Rn. 11 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 11. April 2013 - 4 L 25/13 -, juris, Rn. 18; jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08

    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme i.R.d. § 35a Sozialgesetzbuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Während die Beurteilung, ob die seelische Gesundheit im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, regelmäßig Aufgabe von Ärzten oder Psychotherapeuten ist, fällt die Einschätzung, ob die Teilhabe des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist bzw. eine solche Beeinträchtigung droht, in die Kompetenz sozialpädagogischer Fachlichkeit und somit in den Aufgabenbereich des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. OVG LSA, a.a.O., juris, Rn. 10; OVG NRW, a.a.O., juris, Rn. 52 f.; NdsOVG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 4 ME 184/08 -, juris, Rn. 8; jew. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07

    Eingliederungshilfe in Form einer Legasthenietherapie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Dies ist beispielsweise bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule anzunehmen, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, wie sie auch andere Kinder teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - BVerwG 5 C 38/97 -, juris, Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 L 1/13 -, juris, Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 1 B 432/09 -, juris, Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 3019/11 -, juris, Rn. 48 ff.).
  • OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 288/09

    Dyskalkulie; seelische Gesundheit; Teilhabebeeinträchtigung; Einliederungshilfe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
    Die Feststellungen hierzu sind vom Beklagten aus eigener Sachkunde zu treffen gewesen und unterliegen der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. OVG LSA, a.a.O., juris Rn. 10; OVG Rh.-Pf., a.a.O., juris, Rn. 9; SächsOVG, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 1 B 288/09 -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VG München, 15.10.2014 - M 18 K 13.3666

    Dyskalkulietherapie; fehlendes Integrationsrisiko

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 195/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

    Eine Teilhabebeeinträchtigung im schulischen Bereich ist erst bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt, bei einer Vereinzelung in der Schule und in ähnlich schwerwiegenden Fällen anzunehmen; nicht aber bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die auch andere Kinder und Jugendliche in ähnlicher Weise teilen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.11.1997 - 9 S 1462/96 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, juris Rn. 15; Thür. OVG, Beschl. v. 10.06.2009 - 3 EO 136/09 -, juris Rn. 5; VG Augsburg, Beschl. v. 20.04.2011 - 3 E 11.444 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 03.02.2015 - 12 B 1493/14 -, juris Rn. 9; OVG Sachs.-Anhalt, Beschl. v. 17.02.2016 - 4 L 162/14 -, juris Rn. 31; von Koppenfels-Spies in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 35a Rn. 38 f. m.w.N).

    Dies setzt eine Eintrittswahrscheinlichkeit von mehr als 50% voraus, so dass im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung mehr Gründe für eine zu erwartende Teilhabebeeinträchtigung sprechen müssen als dagegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, juris Rn. 16;OVG Sachsen-Anh., Beschl. v. 17.02.2016 - 4 L 162/14 -, juris Rn. 33; Thür. OVG, Urt. v. 19.01.2017 - 3 KO 656/16 -, juris Rn. Rn. 43 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2023 - 14 PA 40/23

    Eingliederungshilfe; Web-Beschulung; Web-Individualschule; Eingliederungshilfe

    Auch der die Ablehnung betreffende Regelungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid durch Auslegung ergeben ( BVerwG, Beschl. v. 17.6.1996 - BVerwG 5 B 222/95 -, juris Rn. 5 m.w.N. sowie Urt. v. 30.4.1992 - BVerwG 5 C 1/88 -, juris Rn. 11 ff. m.w.N.; OVG LSA, Beschl. v. 17.2.2016 - 4 L 162/14 -, juris Rn. 37).
  • VG Köln, 23.09.2020 - 26 K 756/18
    vgl. etwa Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 162/14 -, juris Rn. 38, das davon ausgeht, dass bei einer Ablehnung einer Eingliederungshilfe dem Grunde nach die Ablehnung nur den Zeitraum bis zur letzten Behördenentscheidung erfasst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2021 - 12 A 2661/20

    Kostenentscheidung des in der Hauptsache erledigten Verfahrens nach billigem

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 -, juris Rn. 11, und Beschluss vom 17. Juni 1996 - 5 B 222.95 -, juris Rn. 5, jeweils m. w. N.; ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2020 - 12 E 450/20 -, juris Rn. 8 f., und vom 24. Mai 2005 - 12 E 608/04 -, juris Rn. 2 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 12 S 3014/18 -, juris Rn. 19; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 162/14 -, juris Rn. 37 f.
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