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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19   

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https://dejure.org/2021,3352
OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19 (https://dejure.org/2021,3352)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.02.2021 - 2 K 18/19 (https://dejure.org/2021,3352)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 2 K 18/19 (https://dejure.org/2021,3352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 7 ; VwGO § 47 Abs. 1 S. 2
    Antragsbefugnis des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des Bebauungsplangebiets; Interesse am Schutz vor Konkurrenz durch andere Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe nicht baurechtlich abwägungserheblich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Städtebaurecht ist wettbewerbsneutral!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Schutz vor Konkurrenz durch andere Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Kein Konkurrenzschutz im Baurecht! (IBR 2021, 1032)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 7/16

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Abwehr von Konkurrenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    Auf diese Weise vermittelt das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot den Grundeigentümern der Umgebung des Plangebiets einen eigentumsrechtlichen Drittschutz, soweit die planbedingten Beeinträchtigungen in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und nicht von geringfügiger Art sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - a.a.O. Rn. 15, 19; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - juris Rn. 26).

    Diesem objektiv-rechtlichen Belang korrespondiert im Regelfall kein rechtlich geschütztes Interesse des Gewerbetreibenden, von weiteren Mitbewerbern verschont zu bleiben (vgl. NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - juris Rn. 25; Beschluss vom 22. November 2016 - 1 MN 101/16 - juris Rn. 14; OVG SH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 KN 15/08 - juris Rn. 27; OVG RhPf, Urteil vom 28. Mai 2013 - 8 C 11257/12.OVG - juris Rn. 22; HessVGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 24, 28; VGH BW, Urteil vom 3. März 2015 - 5 S 1591/13 - juris Rn. 43; BremOVG, Urteil vom 3. Mai 2016 - 1 D 260/14 - juris Rn. 49; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - a.a.O. Rn. 29; Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 139. EL August 2020, § 10 BauGB Rn. 263).

    Zu denken ist dabei etwa an Fälle, in denen die planende Gemeinde Erklärungen von einigem Verbindlichkeitsgrad abgegeben und damit beim Handeltreibenden ein mehr oder minder stark ausgeprägtes und schützenswertes Vertrauen dahin begründet hat, Überlegungen zur Ansiedlung eines oder mehrerer Konkurrenten würden erst gar nicht angestellt (vgl. NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - a.a.O. Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 D 91/14.NE - a.a.O. Rn. 46; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - a.a.O. Rn. 29).

    Dem hierin zum Ausdruck kommenden objektiv-rechtlichen Belang der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche korrespondiert kein rechtlich schützenswertes subjektives Interesse eines Handeltreibenden, selbst wenn dieser sein Gewerbe in einem zentralen Versorgungsbereich ausübt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 D 91/14.NE - a.a.O. Rn. 55; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - a.a.O. Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 2 D 91/14

    Hinreichend substantiierter Tatsachenvortrag des Antragstellers bzgl. der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer eines nicht im Plangebiet liegenden Grundstücks befürchten muss, dieses bei Realisierung der Planung nicht mehr wie bisher nutzen zu können, weil bei Aufgabe der derzeitigen Einzelhandelsnutzung eine entsprechende Nachnutzung nicht zu erwarten ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 D 91/14.NE - juris Rn. 42).

    Zu denken ist dabei etwa an Fälle, in denen die planende Gemeinde Erklärungen von einigem Verbindlichkeitsgrad abgegeben und damit beim Handeltreibenden ein mehr oder minder stark ausgeprägtes und schützenswertes Vertrauen dahin begründet hat, Überlegungen zur Ansiedlung eines oder mehrerer Konkurrenten würden erst gar nicht angestellt (vgl. NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - a.a.O. Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 D 91/14.NE - a.a.O. Rn. 46; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - a.a.O. Rn. 29).

    Dem hierin zum Ausdruck kommenden objektiv-rechtlichen Belang der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche korrespondiert kein rechtlich schützenswertes subjektives Interesse eines Handeltreibenden, selbst wenn dieser sein Gewerbe in einem zentralen Versorgungsbereich ausübt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 D 91/14.NE - a.a.O. Rn. 55; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - a.a.O. Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00

    Vorhabenplan und Erschließungsplan - kein Anspruch auf Einleitung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    Ein Anspruch auf Abschluss eines Durchführungsvertrages oder auf Erlass eines dem Vorhabenträger günstigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht daher nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 396/04 - juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 22. März 2000 - 5 S 444/00 - juris Rn. 6; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage 2019, § 12 BauGB Rn. 50; Söfker/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 1 BauGB Rn. 42b; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 12 BauGB Rn. 109).

    Da ein Vorhabenträger selbst bei intensiver Abstimmung kein subjektives Recht oder rechtlich geschütztes Interesse auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens besitzt, erschöpft sich seine Rechtsposition in einem Anspruch darauf, dass die Gemeinde überhaupt entscheidet, ob sie das Satzungsverfahren einleitet, und damit eine Grundlage für die Beurteilung des Risikos weiterer Investitionen durch den Vorhabenträger schafft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. März 2000 - 5 S 444/00 - a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    Diesem objektiv-rechtlichen Belang korrespondiert im Regelfall kein rechtlich geschütztes Interesse des Gewerbetreibenden, von weiteren Mitbewerbern verschont zu bleiben (vgl. NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - juris Rn. 25; Beschluss vom 22. November 2016 - 1 MN 101/16 - juris Rn. 14; OVG SH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 KN 15/08 - juris Rn. 27; OVG RhPf, Urteil vom 28. Mai 2013 - 8 C 11257/12.OVG - juris Rn. 22; HessVGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 24, 28; VGH BW, Urteil vom 3. März 2015 - 5 S 1591/13 - juris Rn. 43; BremOVG, Urteil vom 3. Mai 2016 - 1 D 260/14 - juris Rn. 49; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - a.a.O. Rn. 29; Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 139. EL August 2020, § 10 BauGB Rn. 263).

    Zu denken ist dabei etwa an Fälle, in denen die planende Gemeinde Erklärungen von einigem Verbindlichkeitsgrad abgegeben und damit beim Handeltreibenden ein mehr oder minder stark ausgeprägtes und schützenswertes Vertrauen dahin begründet hat, Überlegungen zur Ansiedlung eines oder mehrerer Konkurrenten würden erst gar nicht angestellt (vgl. NdsOVG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 KN 265/05 - a.a.O. Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 D 91/14.NE - a.a.O. Rn. 46; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    An dieser Möglichkeit fehlt es, wenn Rechte des Klägers unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - juris Rn.12).

    Auf diese Weise vermittelt das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot den Grundeigentümern der Umgebung des Plangebiets einen eigentumsrechtlichen Drittschutz, soweit die planbedingten Beeinträchtigungen in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und nicht von geringfügiger Art sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - a.a.O. Rn. 15, 19; Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 2 K 7/16 - juris Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2019 - 7 B 1360/18

    Beschwerde eines Nachbarn gegen das "Hafencenter" im vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    Aus dem von den Antragstellern zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Februar 2019 - 7 B 1360/18 - ergibt sich nichts anderes, denn dieser Beschluss beruhte auf der Annahme, dass der Antragsteller antragsbefugt ist, woran es vorliegend fehlt.
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    § 4 Abs. 3 UmwRG, wonach § 4 Abs. 1 UmwRG auch für Rechtsbehelfe sonstiger Beteiligter i.S.d. § 61 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO Anwendung findet, betrifft hiernach nur die Sachprüfung im Rahmen eines zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens, hat aber für die Beurteilung der Klagebefugnis keine Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 - juris Rn. 19 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans der Innenentwicklung; großflächiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    Ist der Lärmzuwachs allerdings nur geringfügig oder wirkt er sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so muss er nicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. Urteil des Senats vom 28. Mai 2020 - 2 K 49/18 - juris Rn. 55 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04

    Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    Ein Anspruch auf Abschluss eines Durchführungsvertrages oder auf Erlass eines dem Vorhabenträger günstigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht daher nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 396/04 - juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 22. März 2000 - 5 S 444/00 - juris Rn. 6; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage 2019, § 12 BauGB Rn. 50; Söfker/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 1 BauGB Rn. 42b; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 12 BauGB Rn. 109).
  • BVerwG, 14.11.2018 - 4 B 12.18

    Begründung einer eigenständigen Klagebefugnis durch den § § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 2 K 18/19
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. November 2018 - 4 B 12.18 - noch einmal ausdrücklich bekräftigt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2013 - 8 C 11257/12

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan durch Gewerbetreibenden gegen

  • BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7

  • OVG Bremen, 03.05.2016 - 1 D 260/14

    Schutz eines zentralen Versorgungsbereichs; fehlende Antragsbefugnis eines

  • BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90

    Verschlechterung der Wettbewerbssituation kein schutzwürdiger Nachteil i.S. von §

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 5 S 1591/13

    Rechtsschutzinteresse for Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan -

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 KN 15/08

    Rechtschutzbedürfnis trotz fehlender rechtlicher Möglichkeit zur Verbesserung der

  • VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13

    Konkurrenzschutz im Bauleitplanverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2020 - 2 M 94/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

  • BVerwG, 10.07.2020 - 4 BN 50.19

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2016 - 1 MN 101/16

    Abwägungsbelang; Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Konkurrenz;

  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 9 N 17.2284

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Dies gilt auch losgelöst von der Frage, ob die Antragstellerin als Mieterin von Einzelhandelsimmobilien in E. die Interessen des betreffenden Marktbetreibers (R. ... oHG) geltend machen könnte oder eigene Interessen als Mieterin von Gewerbeimmobilien ausreichend dargelegt hat, etwa weil ihre Befürchtung ersichtlich geworden wäre, die betreffende Immobilie bei Realisierung der Planung nicht mehr wie bisher nutzen zu können, da bei Aufgabe der derzeitigen Einzelhandelsnutzung eine entsprechende Nachnutzung nicht erwartet werden könnte (vgl. OVG LSA, B.v. 17.2.2021 - 2 K 18/19 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Einen eigenen Belang, der für die Abwägung erheblich war sowie verletzt worden ist und über ihr (allgemeines) Interesse an Konkurrenzschutz hinausgeht, benennt sie damit nicht (vgl. OVG LSA, B.v. 17.2.2021 - 2 K 18/19 - juris Rn. 40).

    Zu denken ist dabei etwa an Fälle, in denen die planende Gemeinde Erklärungen von einigem Verbindlichkeitsgrad abgegeben und damit beim Handeltreibenden ein mehr oder minder stark ausgeprägtes und schützenswertes Vertrauen dahin begründet hat, Überlegungen zur Ansiedlung eines oder mehrerer Konkurrenten würden erst gar nicht angestellt (vgl. OVG LSA, B.v. 17.2.2021 - 2 K 18/19 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Mit den in den genannten Zielen zum Ausdruck kommenden objektiv-rechtlichen Belangen einer ausgeglichenen Versorgungsstruktur bzw. der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche korrespondiert kein rechtlich schützenswertes subjektives Interesse eines Handeltreibenden, selbst wenn dieser sein Gewerbe in einem zentralen Versorgungsbereich ausübt (vgl. OVG LSA, B.v. 17.2.2021 - 2 K 18/19 - juris Rn. 31, 36 m.w.N.; OVG MV, U.v. 13.8.2019 - 3 K 217/15 - juris Rn. 45).

  • VG Aachen, 28.01.2019 - 2 L 5/19
    Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 18/19.A erhobenen Klage gegen die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03. Dezember 2018 wird angeordnet.

    Der sinngemäße Antrag, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 18/19.A erhobenen Klage gegen die Abschiebungsandrohung in den Bescheid des Antragsgegners vom 03. Dezember 2018 anzuordnen, hat Erfolg.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2020 - 2 M 94/20

    Asyl; Eritrea; Zweitantrag; Widerruf, Abschiebungsverbot

    Am 15. Februar 2019 leiteten die Antragsteller beim beschließenden Gericht im Verfahren 2 K 18/19 ein Normenkontrollverfahren mit dem Antrag ein, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 458-4.1 "S-Straße 57-66/S-Breite 12" für unwirksam zu erklären.
  • OVG Bremen, 06.04.2023 - 1 B 14/23

    Erfolgsloser Eilantrag gegen Bebauungsplan einer Betreiberin eines

    Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer eines nicht im Plangebiet liegenden Grundstücks befürchten muss, dieses bei Realisierung der Planung nicht mehr wie bisher nutzen zu können, weil bei Aufgabe der derzeitigen Einzelhandelsnutzung eine entsprechende Nachnutzung nicht zu erwarten ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 17.02.2021 - 2 K 18/19, juris Rn. 26, OVG NRW, Urt. v. 03.12.2015 - 2 D 91/14.NE, juris Rn. 42).
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