Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 51/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1967 Abs 1 BGB
Vorläufige Einstellung der Vollstreckung aus einem Leistungsbescheid - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Leistungsbescheid
- rechtsportal.de
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Leistungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 06.04.2021 - 4 B 408/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 51/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16
Unmittelbare Ausführung eines Gebäudeabrisses; Bestellung eines gesetzlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 51/21
Mit Urteil vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 MD - stellte das Verwaltungsgericht das Verfahren ein, sowie die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, und wies die Klage im Übrigen ab.gemäß § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 169 Abs. 1 ZPO die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 MD - auszusetzen.
Mit Beschluss vom 6. April 2021 - 4 B 408/20 MD - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, die Kammer lege das Begehren der Antragstellerin dahingehend aus, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung erstrebe, mit der dem Antragsgegner aufgegeben werden solle, vorläufig die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 MD - einzustellen.
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der Antrag bei verständiger Würdigung nicht auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 MD - gerichtet.
- BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 51/21
Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil vom 10. Februar 1960 - V ZR 39/58 - (BGHZ 32, 60) entschieden, dass auch die vom vorläufigen Erben begründeten Verbindlichkeiten mit Recht als Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1967 BGB ("den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten") anerkannt würden, wenn sie vom Standpunkt eines sorgfältigen Beobachters in ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses eingegangen worden seien.Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1960 - V ZR 39/58 - ergibt sich nichts anderes.
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 2 M 53/07
Vollstreckung eines Leistungsbescheides
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 51/21
Wendet sich der Adressat eines Leistungsbescheides gegen dessen Vollstreckung schlechthin, ist statthafter Rechtsbehelf in der Hauptsache die vorbeugende Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO und im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO (vgl. Beschluss des Senats vom 3. April 2007 - 2 M 53/07 - juris Rn. 4; VGH BW…, Beschluss vom 16. November 2011 - 3 S 1317/11 - juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 3 S 1317/11
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Leistungsbescheid
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 51/21
Wendet sich der Adressat eines Leistungsbescheides gegen dessen Vollstreckung schlechthin, ist statthafter Rechtsbehelf in der Hauptsache die vorbeugende Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO und im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO (…vgl. Beschluss des Senats vom 3. April 2007 - 2 M 53/07 - juris Rn. 4; VGH BW, Beschluss vom 16. November 2011 - 3 S 1317/11 - juris Rn. 3). - BGH, 10.07.2014 - III ZR 441/13
Gesamtschuldnerausgleich nach gemeinschaftlicher Störerhaftung für die Kosten der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 51/21
Zudem besitzt der durch die Polizei- und Ordnungsbehörde in Anspruch genommene Störer dort, wo das Polizei- und Ordnungsrecht Vorschriften über den Ausgleich unter mehreren Störern enthält, wie zum Beispiel in § 9 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Ausgleichsanspruch gegenüber einem nicht in Anspruch genommenen Störer analog § 426 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - III ZR 441/13 juris Rn. 14 f.).