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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03   

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https://dejure.org/2003,24106
OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03 (https://dejure.org/2003,24106)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.11.2003 - 2 L 235/03 (https://dejure.org/2003,24106)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. November 2003 - 2 L 235/03 (https://dejure.org/2003,24106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BlmSchG § 4 I; ; BlmSchG § 5 I Nr. 1; ; BlmSchG § 8; ; BlmSchG § 10 III 2; ; BlmSchG § 10 III 3; ; 4.BlmSchV § 1 I 1; ; 4.BlmSchV § 2 I 1 Nr. 1 a; ; LSA-VwVfG § 17 I; ; LSA-VwVfG §... 17 II 2; ; VwGO § 94

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegungslast bei der Geltendmachung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung; Hinreichende Konkretisierung von Einwendungen im Einwendungsverfahren; Darlegung einer konkreten Beeinträchtigung durch ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Einwender nicht nur erkennen lassen, welches seiner Rechtsgüter er für gefährdet ansieht, sondern dabei auch die Art der befürchteten Beeinträchtigungen darlegen (vgl. zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren: BVerwG, Urt. v. 17.07.1980 - BVerwG 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297 [311]); denn bei dem - hier allein interessierenden - Drittbetroffenen geht es um das Geltendmachen eines Abwehranspruchs, der aus einer Rechtsposition fließt, die nicht auf einem besonderen privatrechtlichen Titel beruht.

    Dieser Drittschutz leitet sich aus der staatlichen Schutzpflicht für die Grundrechte des Art. 2 Abs. 2 und des Art. 14 GG her, so dass es sich bei der Einwendung eines Drittbetroffenen letztlich um das Geltendmachen eines Genehmigungsabwehranspruchs zum Schutz einer grundrechtlich abgesicherten Rechtsstellung handelt (BVerwGE 60, 297 [301]).

    Fehlt es aber in einem Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung an einer hinreichenden Konkretisierung der Einwendungen - wie hier -, sind die Kläger mit ihren Bedenken gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 BImSchG ausgeschlossen, selbst wenn die Konkretisierung der Gefährdungsfaktoren außerhalb der Einwendungsfrist des § 10 Abs. 3 Satz 3 BImSchG nachgeschoben wird; denn dieses Nachschieben wirkt ausschließlich verfahrenshemmend und rechtfertigt keine weitere verfahrensrechtliche Beteiligung (in diesem Sinne auch BVerwGE 60, 297).

    Auch für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren trifft zu, dass nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung das Vorbringen von Einwendungen zur sachlichen Bewältigung des Vorhabens durch die Genehmigungsbehörde beitragen und dieser die Richtung für ihre Tätigkeit weisen soll; darin liegt der rechtfertigende Grund für die Beteiligung des Einwendungsführers am weiteren Verfahren (in diesem Sinne auch BVerwGE 60, 297 [300]).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    Dies muss zumindest in groben Zügen erkennbar sein, wobei vom durchschnittlichen Wissen eines nicht sachkundigen Bürgers auszugehen ist (BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 -, DVBl 1982, 940 [945]).

    Anders kann das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung seine Funktion, Rechtsschutzmöglichkeiten in das Verwaltungsverfahren vorzuverlagern, nicht erfüllen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    Auch wenn dabei keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind und insbesondere nicht verlangt werden kann, dass die für die Gefährdung sprechenden Gründe dargelegt werden (BayVGH, Urt. v. 31.01.2000 - 22 A 99.40009 -, NVwZ-RR 2000, 661 [662 m. w. N.]), muss die Einwendung jedenfalls erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen das in Aussicht genommene Vorhaben - aus der Sicht des Einwendenden - bestehen (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - BVerwG 4 A 38.95 -, NVwZ 1997, 171 [172]).

    Das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Behörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996, a. a. O.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

  • VGH Bayern, 31.01.2000 - 22 A 99.40009
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    Auch wenn dabei keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind und insbesondere nicht verlangt werden kann, dass die für die Gefährdung sprechenden Gründe dargelegt werden (BayVGH, Urt. v. 31.01.2000 - 22 A 99.40009 -, NVwZ-RR 2000, 661 [662 m. w. N.]), muss die Einwendung jedenfalls erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen das in Aussicht genommene Vorhaben - aus der Sicht des Einwendenden - bestehen (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - BVerwG 4 A 38.95 -, NVwZ 1997, 171 [172]).
  • OVG Bremen, 14.01.1986 - 2 B 73/85
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    In der gerichtlichen Praxis wird § 94 Satz 1 VwGO allerdings entsprechend auch dann angewandt, wenn das Ergebnis des Klageverfahrens von der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift abhängt, die in einem Normenkontrollverfahren Prüfungsgegenstand ist (vgl. BremOVG, Beschl. v. 14.01.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335; VGH BW, Beschl. v. 11.09.1992 - 10 S 1450/91 -, NVwZ-RR 1993, 276).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 4 B 248.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff desx Rechtsverhältnisses i.S. von § 94 VwGO -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    § 94 VwGO setzt nämlich ein (vorgreifliches) Rechtsverhältnis voraus; die Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm ist jedoch nach allgemeiner Auffassung kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.1987 - BVerwG 7 B 158.87 - [juris]; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1995 - BVerwG 4 B 248.95 -, Buchholz 310 [VwGO] § 138 Nr. 6, Nr. 30), da es die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage zum Gegenstand hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1992 - 10 S 1450/91

    Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim OVG anhängigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    In der gerichtlichen Praxis wird § 94 Satz 1 VwGO allerdings entsprechend auch dann angewandt, wenn das Ergebnis des Klageverfahrens von der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift abhängt, die in einem Normenkontrollverfahren Prüfungsgegenstand ist (vgl. BremOVG, Beschl. v. 14.01.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335; VGH BW, Beschl. v. 11.09.1992 - 10 S 1450/91 -, NVwZ-RR 1993, 276).
  • BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).
  • BVerwG, 01.09.1987 - 7 B 158.87

    Voraussetzungen der Aussetzung der Verhandlung und der Ruhensanordnung -

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

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