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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15   

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https://dejure.org/2016,2445
OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15 (https://dejure.org/2016,2445)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.01.2016 - 4 L 105/15 (https://dejure.org/2016,2445)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 4 L 105/15 (https://dejure.org/2016,2445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disproportionalität; Kommunalwahl; Mehrheit, absolute; Sitz; Sitzverteilung; Stimmenzahl; Vorabzuteilung; Wahlgleichheit; Wahlvorschlag

  • rechtsportal.de

    Vorabzuteilung eines Sitzes nach einer Kommunalwahl; Anwendung der Korrekturregelung bei einer Verteilung der im Wahlgebiet zu vergebenden Sitze bzgl. Wahlvorschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorabzuteilung eines Sitzes nach einer Kommunalwahl; Anwendung der Korrekturregelung bei einer Verteilung der im Wahlgebiet zu vergebenden Sitze bzgl. Wahlvorschlags

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91

    Reststimmenverteilung bei Listenverbindung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass eine Anwendung der Korrekturregelung des § 39 Abs. 3 KWG LSA erst dann erfolgt, wenn sich bei einer Verteilung der im Wahlgebiet zu vergebenden Sitze gem. § 39 Abs. 2 KWG - einschließlich der Regelungen des § 39 Abs. 2 Sätze 4 und 5 KWG LSA - herausstellt, dass der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der Stimmenzahl aller Wahlvorschläge entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze erhält (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 1981 - 7 B 23.81 -, zit. nach JURIS zu dem vergleichbaren § 36 Abs. 3 KWG Nds 1977; VG Kassel, Urt. v. 8. Februar 2007 - 3 E 1957/06 -, zit. nach JURIS zu dem vergleichbaren § 22 Abs. 4 KWG HE; Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 22 KWG, Rdnr. 48b; vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 29. November 1991 - 7 C 13.91 -, zit. nach JURIS).

    Weiterhin entspricht allein die Auslegung des Verwaltungsgerichts auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift (Gesetzentwurf vom 19. März 1993, LT-DrS 1/2442, S. 15; vgl. dazu Niedersächsischer StGH, Urt. v. 20. September 1977 - StGH 1/77 -, DVBl. 1978, 139 ff. zu § 36 Abs. 3 KWG Nds 1977; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 - 8 C 18.08 - Beschl. v. 26. März 1996 - 8 B 42/96 - Urt. v. 29. November 1991 - 7 C 13.91 -, jeweils zit. nach JURIS), mit der lediglich die mögliche Disproportionalität ausgeglichen werden soll, dass ein Wahlvorschlag trotz absoluter Mehrheit der Stimmen nicht die absolute Mehrheit der Sitze erhält.

  • BVerwG, 13.07.1981 - 7 B 23.81

    Sitzvergabe nach Hare bei einer Kommunalwahl

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass eine Anwendung der Korrekturregelung des § 39 Abs. 3 KWG LSA erst dann erfolgt, wenn sich bei einer Verteilung der im Wahlgebiet zu vergebenden Sitze gem. § 39 Abs. 2 KWG - einschließlich der Regelungen des § 39 Abs. 2 Sätze 4 und 5 KWG LSA - herausstellt, dass der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der Stimmenzahl aller Wahlvorschläge entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze erhält (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 1981 - 7 B 23.81 -, zit. nach JURIS zu dem vergleichbaren § 36 Abs. 3 KWG Nds 1977; VG Kassel, Urt. v. 8. Februar 2007 - 3 E 1957/06 -, zit. nach JURIS zu dem vergleichbaren § 22 Abs. 4 KWG HE; Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 22 KWG, Rdnr. 48b; vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 29. November 1991 - 7 C 13.91 -, zit. nach JURIS).
  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06

    Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass eine Anwendung der Korrekturregelung des § 39 Abs. 3 KWG LSA erst dann erfolgt, wenn sich bei einer Verteilung der im Wahlgebiet zu vergebenden Sitze gem. § 39 Abs. 2 KWG - einschließlich der Regelungen des § 39 Abs. 2 Sätze 4 und 5 KWG LSA - herausstellt, dass der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der Stimmenzahl aller Wahlvorschläge entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze erhält (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 1981 - 7 B 23.81 -, zit. nach JURIS zu dem vergleichbaren § 36 Abs. 3 KWG Nds 1977; VG Kassel, Urt. v. 8. Februar 2007 - 3 E 1957/06 -, zit. nach JURIS zu dem vergleichbaren § 22 Abs. 4 KWG HE; Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 22 KWG, Rdnr. 48b; vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 29. November 1991 - 7 C 13.91 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 8 B 42.96

    Kommunalwahlrecht: Grundsatz der Wahlgleichheit und Vorabausgleich nach § 41 Abs.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Weiterhin entspricht allein die Auslegung des Verwaltungsgerichts auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift (Gesetzentwurf vom 19. März 1993, LT-DrS 1/2442, S. 15; vgl. dazu Niedersächsischer StGH, Urt. v. 20. September 1977 - StGH 1/77 -, DVBl. 1978, 139 ff. zu § 36 Abs. 3 KWG Nds 1977; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 - 8 C 18.08 - Beschl. v. 26. März 1996 - 8 B 42/96 - Urt. v. 29. November 1991 - 7 C 13.91 -, jeweils zit. nach JURIS), mit der lediglich die mögliche Disproportionalität ausgeglichen werden soll, dass ein Wahlvorschlag trotz absoluter Mehrheit der Stimmen nicht die absolute Mehrheit der Sitze erhält.
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach JURIS).
  • StGH Niedersachsen, 20.09.1977 - StGH 1/77

    Vereinbarkeit des § 36 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Weiterhin entspricht allein die Auslegung des Verwaltungsgerichts auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift (Gesetzentwurf vom 19. März 1993, LT-DrS 1/2442, S. 15; vgl. dazu Niedersächsischer StGH, Urt. v. 20. September 1977 - StGH 1/77 -, DVBl. 1978, 139 ff. zu § 36 Abs. 3 KWG Nds 1977; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 - 8 C 18.08 - Beschl. v. 26. März 1996 - 8 B 42/96 - Urt. v. 29. November 1991 - 7 C 13.91 -, jeweils zit. nach JURIS), mit der lediglich die mögliche Disproportionalität ausgeglichen werden soll, dass ein Wahlvorschlag trotz absoluter Mehrheit der Stimmen nicht die absolute Mehrheit der Sitze erhält.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08

    Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15
    Weiterhin entspricht allein die Auslegung des Verwaltungsgerichts auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift (Gesetzentwurf vom 19. März 1993, LT-DrS 1/2442, S. 15; vgl. dazu Niedersächsischer StGH, Urt. v. 20. September 1977 - StGH 1/77 -, DVBl. 1978, 139 ff. zu § 36 Abs. 3 KWG Nds 1977; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 - 8 C 18.08 - Beschl. v. 26. März 1996 - 8 B 42/96 - Urt. v. 29. November 1991 - 7 C 13.91 -, jeweils zit. nach JURIS), mit der lediglich die mögliche Disproportionalität ausgeglichen werden soll, dass ein Wahlvorschlag trotz absoluter Mehrheit der Stimmen nicht die absolute Mehrheit der Sitze erhält.
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