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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21 (https://dejure.org/2021,3105)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.02.2021 - 3 M 3/21 (https://dejure.org/2021,3105)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 3 M 3/21 (https://dejure.org/2021,3105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterbringung eines weißen Löwen: "Instinktwidrig und lebensfeindlich"

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Weißer Löwe darf nicht in privatem Kleingehege gehalten werden

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Weißer Löwe darf nicht in privatem Kleingehege gehalten werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Magdeburg gegen die Haltung von Löwen aufgrund festgestellter Tierhalterunzuverlässigkeit des Antragstellers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 20.04.2005 - AN 16 S 05.01204
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21
    Sie setzt sich auch nicht mit der daneben zitierten weiteren Rechtsprechung (VGH BW, Beschluss vom 25. April 2002 - 1 S 1900/00 - VG Ansbach, Beschluss vom 20. April 2005 - AN 16 S 05.01204 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 6. September 2017 - 3 L 509/17 - juris), der Kommentarliteratur (Hirt/Maisack/Moritz, 3. Aufl. 2016, TierSchG § 16a Rn. 47; Lorz/Metzger, TierSchG, 6. Aufl. 2008, § 16a Rn. 20 unter Hinweis auf die Begründung des Änderungsgesetzes 1986) und den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichtes auseinander, wonach anders als im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, das an das Verschulden der Betroffenen anknüpfe, im Bereich der Gefahrenabwehr bereits ein konkretes Verhalten ausreichend sei, das geeignet sei, einen Schaden an einem (ordnungsrechtlich) geschützten Rechtsgut herbeizuführen.
  • VGH Hessen, 24.04.2006 - 11 TG 677/06

    Voraussetzungen für ein gegen den Halter von Schottischen Hochlandrindern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21
    Soweit die Beschwerde unter Verweis auf die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung (HessVGH, Beschluss vom 24. April 2006 - 11 TG 677/06 - juris; VG Aachen, Urteil vom 29. April 2009 - 6 K 1682/08 - juris) rügt, dass die Entscheidungen keine vergleichbaren Fälle beträfen, weil die dortige Haltung jeweils so gravierend mangelhaft gewesen sei, dass das Abwarten der Verletzung des Tierwohls als bloße Formalität erschienen sei, mag dies für sich betrachtet zutreffend sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00

    Pferdehaltungsverbot - Gefahrenprognose

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21
    Sie setzt sich auch nicht mit der daneben zitierten weiteren Rechtsprechung (VGH BW, Beschluss vom 25. April 2002 - 1 S 1900/00 - VG Ansbach, Beschluss vom 20. April 2005 - AN 16 S 05.01204 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 6. September 2017 - 3 L 509/17 - juris), der Kommentarliteratur (Hirt/Maisack/Moritz, 3. Aufl. 2016, TierSchG § 16a Rn. 47; Lorz/Metzger, TierSchG, 6. Aufl. 2008, § 16a Rn. 20 unter Hinweis auf die Begründung des Änderungsgesetzes 1986) und den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichtes auseinander, wonach anders als im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, das an das Verschulden der Betroffenen anknüpfe, im Bereich der Gefahrenabwehr bereits ein konkretes Verhalten ausreichend sei, das geeignet sei, einen Schaden an einem (ordnungsrechtlich) geschützten Rechtsgut herbeizuführen.
  • VG Cottbus, 06.09.2017 - 3 L 509/17

    Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21
    Sie setzt sich auch nicht mit der daneben zitierten weiteren Rechtsprechung (VGH BW, Beschluss vom 25. April 2002 - 1 S 1900/00 - VG Ansbach, Beschluss vom 20. April 2005 - AN 16 S 05.01204 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 6. September 2017 - 3 L 509/17 - juris), der Kommentarliteratur (Hirt/Maisack/Moritz, 3. Aufl. 2016, TierSchG § 16a Rn. 47; Lorz/Metzger, TierSchG, 6. Aufl. 2008, § 16a Rn. 20 unter Hinweis auf die Begründung des Änderungsgesetzes 1986) und den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichtes auseinander, wonach anders als im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, das an das Verschulden der Betroffenen anknüpfe, im Bereich der Gefahrenabwehr bereits ein konkretes Verhalten ausreichend sei, das geeignet sei, einen Schaden an einem (ordnungsrechtlich) geschützten Rechtsgut herbeizuführen.
  • VG Aachen, 29.04.2009 - 6 K 1682/08

    Klage eine Pferdehalters gegen zweijähriges Verbot der Pferdehaltung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21
    Soweit die Beschwerde unter Verweis auf die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung (HessVGH, Beschluss vom 24. April 2006 - 11 TG 677/06 - juris; VG Aachen, Urteil vom 29. April 2009 - 6 K 1682/08 - juris) rügt, dass die Entscheidungen keine vergleichbaren Fälle beträfen, weil die dortige Haltung jeweils so gravierend mangelhaft gewesen sei, dass das Abwarten der Verletzung des Tierwohls als bloße Formalität erschienen sei, mag dies für sich betrachtet zutreffend sein.
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21
    Die sehr allgemein gehaltenen und durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichneten Haltungsgrundsätze des § 2 TierSchG lassen sich unter Heranziehung der Schutzwecke aus § 1 Satz 1 TierSchG sowie unter Berücksichtigung des einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen Schrifttums als auch sachverständiger Äußerungen hinreichend konkret bestimmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - juris Rn. 121).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 3230/91

    Mit Auflagen verbundene Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21
    Die vom Antragsteller geschaffene - nicht tierschutzgerechte - Unterbringungssituation dürfte im Regelfall eine Einwirkung darstellen, die der Wesensart des Tieres zuwiderläuft, instinktwidrig ist und vom Tier gegenüber seinem Selbst- und Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfunden wird (zum Leidensbegriff: vgl. VGH BW, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 10 S 3230/91 - juris).
  • OVG Sachsen, 30.09.2015 - 3 B 124/15

    Sachverständige Äußerung; Tierschutz; artgerechte Haltung; Servale; Gutachten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 M 3/21
    Bei dem Gutachten des BMEL handelt es sich um eine sachverständige Äußerung im vorbezeichneten Sinne (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 30. September 2015 - 3 B 124/15 - juris Rn. 10).
  • VG Mainz, 02.02.2023 - 1 L 11/23

    Weitere Tiger dürfen aufgenommen werden

    Die sehr allgemein gehaltenen und durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichneten Haltungsgrundsätze des § 2 TierSchG lassen sich unter Heranziehung der Schutzwecke aus § 1 Satz 1 TierSchG sowie unter Berücksichtigung des einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen Schrifttums als auch sachverständiger Äußerungen hinreichend konkret bestimmen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 3 M 3/21 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).

    In dem Gutachten werden im Hinblick auf den Tierschutz relevante Mindestanforderungen an die Haltung bestimmter Säugetierarten - so unter anderem Tiger (vgl. S. 177) - zur Konkretisierung des § 2 TierSchG dargestellt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 3 M 3/21 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; siehe zum Säugetiergutachten auch Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 2, Rn. 34 ff., 54.).

    Gutachten wird in der juristischen Literatur (vgl. auch Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 2, Rn. 34 ff., 54.; Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, Teil I, Rn. 89) und in der jüngeren Rechtsprechung (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 5. September 2022 - 1 L 1676/22.GI -, juris, Rn. 30; OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 3 M 3/21 -, juris, Rn. 9, 11) noch immer als aktueller und fachwissenschaftlich anerkannter Standard für die Haltungsbedingungen von Säugetieren bewertet.

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