Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 1 Nr 1 SpielV, § 33c GewO
Rücknahme von Geeignetheitsbescheinigungen gemäß GewO § 33c - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SpielV § 1 I Nr. 1
Annex; Aufsicht; Außenwerbung; Bedienungspersonal; Dominanz : Spielgeräte; Gaststättenbetrieb, selbständiger; Umherwandern; Rücknahme von Geeignetheitsbescheinigungen gemäß § 33c GewO - rechtsportal.de
Vorliegen einer selbständigen Gaststätte aufgrund der Anforderungen und dem Schutzzweck der Spielverordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer selbständigen Gaststätte aufgrund der Anforderungen und dem Schutzzweck der Spielverordnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Annahme eines selbständigen Gaststättenbetriebs im Sinne der Spielverordnung
Verfahrensgang
- VG Halle, 13.11.2015 - 4 B 180/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Hinsichtlich der Gründe, die für die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen, gilt hingegen der Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris, m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Eine durch vorhandene Wände im Wesentlichen bewirkte bloße Kennzeichnung der Gaststättenfläche, mit ungehinderter Durchgangs- und Überblicksmöglichkeit im Übrigen, reicht nicht aus, um die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erforderliche räumliche Selbständigkeit des Schank- und Speisebereichs vermitteln zu können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 1997 - 14 S 1920/96 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 B 131/12 -, juris). - VG Potsdam, 03.12.2013 - 11 K 1492/10
Grundsteuer
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Soweit die Beschwerde auf die Entscheidung des VG Potsdam vom 3. Dezember 2013 (- 11 K 1492/10 -, juris) verweist, wird nicht dargelegt, welche den Widerruf tragende Ermessenserwägung sich dem angefochtenen Bescheid nicht entnehmen lässt bzw. weshalb es insoweit einer expliziten Erwähnung der Ermessenserwägung in der Bescheidbegründung bedurft hätte.
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13
Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Die Fotos der Antragsgegnerin sprechen auch unter Berücksichtigung der im Übersichtsgrundriss vom 3. Juni 2014 (Bl. 24 der Beiakte B) angegebenen Nutzfläche von 48, 5 m² für den "Geschäftsbereich Café-Stube" und 64, 49 m² für den "Geschäftsbereich Schankwirtschaft" für eine Dominanz der Geldspielgeräte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2013 - 6 S 788/13 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. März 2010 - 1 ME 54/10 -, juris) im Hinblick auf deren Dimensionierung, Ausleuchtung, Farbigkeit und der zu ihrer Benutzung vorgehaltenen Bestuhlung, die im Vergleich zu den zwischenzeitlich aufgestellten Barhockern am jeweiligen Tresen und den je zwei Stühlen an je zwei quadratischen Tischen in der "Café-Stube" und der "Schankwirtschaft" durch ihre Polsterung, erhöhte Rückenlehne und Armlehnen dem Gast ein erheblich höheres Maß an Komfort und Bequemlichkeit verschaffen, als die übrigen schlichten, vermutlich aus Holz bestehenden Sitzgelegenheiten mit Sitzauflage. - OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 1 ME 54/10
Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Baumaßnahme bei Aufstellen von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Die Fotos der Antragsgegnerin sprechen auch unter Berücksichtigung der im Übersichtsgrundriss vom 3. Juni 2014 (Bl. 24 der Beiakte B) angegebenen Nutzfläche von 48, 5 m² für den "Geschäftsbereich Café-Stube" und 64, 49 m² für den "Geschäftsbereich Schankwirtschaft" für eine Dominanz der Geldspielgeräte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2013 - 6 S 788/13 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. März 2010 - 1 ME 54/10 -, juris) im Hinblick auf deren Dimensionierung, Ausleuchtung, Farbigkeit und der zu ihrer Benutzung vorgehaltenen Bestuhlung, die im Vergleich zu den zwischenzeitlich aufgestellten Barhockern am jeweiligen Tresen und den je zwei Stühlen an je zwei quadratischen Tischen in der "Café-Stube" und der "Schankwirtschaft" durch ihre Polsterung, erhöhte Rückenlehne und Armlehnen dem Gast ein erheblich höheres Maß an Komfort und Bequemlichkeit verschaffen, als die übrigen schlichten, vermutlich aus Holz bestehenden Sitzgelegenheiten mit Sitzauflage. - BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90
Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Hieran gemessen macht die Beschwerdebegründungsschrift nicht plausibel, weshalb der Antragsgegnerin im angefochtenen Bescheid ausdrückliche Ausführungen dazu oblägen hätten, inwiefern sie "neben dem Zweck des § 49 VwVfG, Sinn und Zweck von SpielV und GewO und überdies noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße Rechnung getragen" hat bzw. weshalb im Falle des Widerrufes eine intendierte Ermessensentscheidung nicht in Betracht kommen sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 38.90 -, juris, Rdnr. 15). - BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91
Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Hiervon ausgehend gibt es vorliegend gewichtige Indizien für die Annahme, dass das Gaststättengewerbe in den streitgegenständlichen Räumen nicht nachhaltig im Sinne der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 18. März 1991 - 1 B 30.91 -, juris) betrieben wird und stattdessen der Betrieb der Geldspielautomaten im Vordergrund steht. - OVG Bremen, 25.07.2012 - 1 B 131/12
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15
Eine durch vorhandene Wände im Wesentlichen bewirkte bloße Kennzeichnung der Gaststättenfläche, mit ungehinderter Durchgangs- und Überblicksmöglichkeit im Übrigen, reicht nicht aus, um die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erforderliche räumliche Selbständigkeit des Schank- und Speisebereichs vermitteln zu können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 1997 - 14 S 1920/96 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 B 131/12 -, juris).
- OVG Saarland, 27.06.2016 - 1 B 45/16
Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung eines unerlaubten Spielhallenbetriebs - …
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris.OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris-Rdnr. 14, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/96 -, juris, sowie auf OVG Bremen, Beschluss vom 25.7.2012 - 1 B 131/12 -, juris.
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris-Rdnr. 14, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/96 -, juris, sowie auf OVG Bremen, Beschluss vom 25.7.2012 - 1 B 131/12 -, juris.
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris-Rdnr. 15.
- OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 150/17
Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.6.2016 - 1 B 45/16 - Juris, Rdnr. 9; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, Juris, Rdnr. 14. - OVG Saarland, 15.02.2018 - 1 B 848/17
Zum Widerruf einer nach § 33c Abs. 3 GewO erteilten Geeignetheitsbestätigung
Handelt es sich bei dem Aufstellungsort aber entgegen den der Geeignetheitsbestätigung zugrunde liegenden Angaben der Betriebsinhaberin in der Gewerbeanmeldung vom 22.6.2011 nicht - jedenfalls nicht mehr - um einen Gaststättenbetrieb - diese Feststellung im angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts ist überzeugend begründet und wird von der Antragstellerin in der Beschwerdebegründung nicht angegriffen -, sondern liegt in Wahrheit eine Räumlichkeit vor, die in erster Linie der Befriedigung des Unterhaltungsbedürfnisses der Gäste dient, ohne dass die hierfür erforderlichen Zulässigkeitsanforderungen nach der Spielverordnung erfüllt sind, und die deshalb nicht den auf der Grundlage des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Durchführungsvorschriften entspricht, so darf mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c GewO ein Widerruf erfolgen.(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 31.5.2016 - 4 B 1360/15 -, juris-Rdnr. 18; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris). - VG Berlin, 26.07.2023 - 4 L 168.23
Gewerberecht: Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung für die Aufstellung von …
Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Gewährung umfassenden Rechtsschutzes bedarf es vielmehr einer Aufhebungsentscheidung der Behörde (…vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - 4 A 770/21 - juris, Rn. 5ff., …und vom 4. Februar 2019 - 4 B 1137/18 - juris, Rn. 17ff.;… VGH München, Beschlüsse vom 8. November 2021 - 23 ZB 21.1799 - juris, Rn. 25, …und vom 22. Oktober 2019 - 23 CS 18.2668 - juris, Rn. 19; VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 6 S 2610/17 - juris, Rn. 5ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 1 B 848/17 - juris, Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. März 2016 - 1 M 201/15 - juris, Rn. 3ff.; VG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VG 4 L 200/22 - S. 5 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; in diese Richtung tendierend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2023 - OVG 1 S 37/23 -, S. 4 des amtlichen Entscheidungsabdrucks;… a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. April 2019 - OVG 1 S 24.19 - juris, Rn. 4ff., …und vom 1. Juni 2012 - OVG 1 S 48.12 - juris, Rn. 5ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 1 B 19/20 - juris, Rn. 13).