Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28014
OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15 (https://dejure.org/2018,28014)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.07.2018 - 2 L 46/15 (https://dejure.org/2018,28014)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 2 L 46/15 (https://dejure.org/2018,28014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,28014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 16 Abs. 1 ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Amtshaftungsprozess; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Genehmigungsbedürftigkeit; Interesse, berechtigtes; Kollegialgerichts-Richtlinie; Präjudizinteresse; Verwaltungsakt; Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 16 BImSchG

  • rechtsportal.de

    Änderung einer Anlage durch Abweichung der Beschaffenheit der Anlage oder Art und Weise des Anlagenbetriebs in erheblicher Weise von der vorhandenen Genehmigung; Erteilung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Bodenreinigungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung einer Anlage durch Abweichung der Beschaffenheit der Anlage oder Art und Weise des Anlagenbetriebs in erheblicher Weise von der vorhandenen Genehmigung; Erteilung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Bodenreinigungsanlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, juris Rdnr. 10).

    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, a.a.O. Rdnr. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Am 02.10.2013 hat die Klägerin im vorliegenden Verfahren sowie im Parallelverfahren 2 A 6/15 HAL (2 L 45/15) Klage erhoben.

    Zur Frage der Notwendigkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG werde er sich in dem Parallelverfahren 2 L 45/15 näher äußern.

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Eine Erledigung "in anderer Weise" i.S.d. § 43 Abs. 2 VwVfG liegt vor, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen, oder wenn die dem Verwaltungsakt ursprünglich zukommende steuernde Funktion nachträglich weggefallen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1998 - 4 C 11.97 -, juris RdNr. 16; Beschl. v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 -, juris RdNr. 9).

    Die Steuerungsfunktion des Verwaltungsakts geht auch verloren, wenn die an einem Verwaltungsakt Beteiligten übereinstimmend dem ursprünglichen Verwaltungsakt keinerlei tatsächliche oder rechtliche Bedeutung mehr beimessen und davon ausgehen, daß die Sach- und Rechtslage auf dem Boden einer neuen "Geschäftsgrundlage" zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1998 - 4 C 11.97 -, a.a.O. RdNr. 17).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichte in der Regel der Fall, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie") (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 5 C 50.02 -, juris RdNr. 9; Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 1.03 -, juris RdNr. 21; Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, juris RdNr. 27; Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris RdNr. 47; BGH, Urt. v. 21.01.2016 - III ZR 160/15 -, juris RdNr. 36).

    Der Grundsatz, dass das Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein Kollegialgericht sein Verhalten als rechtmäßig bestätigt hat, gilt jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn besondere Umstände dafür sprechen, dass es der verantwortliche Beamte wegen seiner Stellung oder seiner besonderen Einsichten unabhängig von der gerichtlichen Beurteilung "besser" hätte wissen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 1.03 -, a.a.O. RdNr. 21).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichte in der Regel der Fall, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie") (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 5 C 50.02 -, juris RdNr. 9; Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 1.03 -, juris RdNr. 21; Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, juris RdNr. 27; Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris RdNr. 47; BGH, Urt. v. 21.01.2016 - III ZR 160/15 -, juris RdNr. 36).

    Weitere Ausnahme von diesem Grundsatz liegen vor, wenn das Kollegialgericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.05.2004 - 6 B 17.04 -, juris RdNr. 5), wenn es von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 -, juris RdNr. 10) oder wenn es bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, a.a.O. RdNr. 30; Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, a.a.O. RdNr. 47).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichte in der Regel der Fall, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie") (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 5 C 50.02 -, juris RdNr. 9; Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 1.03 -, juris RdNr. 21; Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, juris RdNr. 27; Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris RdNr. 47; BGH, Urt. v. 21.01.2016 - III ZR 160/15 -, juris RdNr. 36).

    Weitere Ausnahme von diesem Grundsatz liegen vor, wenn das Kollegialgericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.05.2004 - 6 B 17.04 -, juris RdNr. 5), wenn es von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 -, juris RdNr. 10) oder wenn es bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, a.a.O. RdNr. 30; Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, a.a.O. RdNr. 47).

  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091

    Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Eine Änderung einer Anlage im Sinne der genannten Vorschriften liegt nur vor, wenn die Beschaffenheit der Anlage oder die Art und Weise des Anlagenbetriebs in erheblicher Weise von der vorhandenen Genehmigung abweicht (vgl. BayVGH, Urt. v. 13.05.2005 - 22 A 96.40091 -, juris RdNr. 58; NdsOVG, Beschl. v. 12.12.2013 - 12 ME 194/13 -, juris RdNr. 6).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Bloße Vorfragen oder unselbstständige Elemente eines Rechtsverhältnisses können hingegen nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 38.09 -, juris RdNr. 32).
  • VG München, 09.06.2009 - M 1 K 08.5777

    Feststellungsklage zum Umfang einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Hiernach kann die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zwar auf die Feststellung des Umfangs einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gerichtet sein, soweit sich im Hinblick auf ein konkretes Vorhaben die Frage stellt, ob es von einer bereits erteilten Genehmigung umfasst ist und damit keiner neuen Genehmigung bedarf (vgl. VG München, Urt. v. 09.06.2009 - M 1 K 08.5777 -, juris RdNr. 29).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 12 ME 194/13

    Absehen vom Erlass einer Stilllegungsanordnung Im Fall der formellen Illegalität

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 46/15
    Eine Änderung einer Anlage im Sinne der genannten Vorschriften liegt nur vor, wenn die Beschaffenheit der Anlage oder die Art und Weise des Anlagenbetriebs in erheblicher Weise von der vorhandenen Genehmigung abweicht (vgl. BayVGH, Urt. v. 13.05.2005 - 22 A 96.40091 -, juris RdNr. 58; NdsOVG, Beschl. v. 12.12.2013 - 12 ME 194/13 -, juris RdNr. 6).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 1 A 3254/02

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ; Auslesekriterien der Eignung,

  • BVerwG, 03.05.2004 - 6 B 17.04

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Revisionsrechtliche

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

  • BVerwG, 02.04.2014 - 2 B 9.12

    Zur Zulässigkeit eines Zweitbescheids; Festlegungen des Berufungsgerichts in der

  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15

    Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden

  • VG Osnabrück, 03.03.2017 - 2 A 6/15

    Gemeindliche Nachbarklage gegen Verbrauchermarkt in Bersenbrück erfolglos

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 45/15

    Zulässigkeit der Feststellungsklage betreffend die Genehmigungsbedürftigkeit nach

    Am 02.10.2013 hat die Klägerin im vorliegenden Verfahren sowie im Parallelverfahren 2 A 7/15 HAL (2 L 46/15) Klage erhoben.

    Die Feststellungsklage ist auch nicht wegen der Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO unzulässig, weil die Rechte der Klägerin mit der im Parallelverfahren 2 A 7/15 HAL (2 L 46/15) erhobenen Anfechtungs- bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage hinreichend gewahrt werden können.

  • VG Halle, 19.11.2019 - 8 A 1/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Verweigerung einer strahlenschutzrechtlichen

    Schließlich darf es nicht offensichtlich aussichtslos erscheinen (cc) (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 A 3254/02 - juris Rn. 5; so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 L 46/15 - juris).

    Sie dürfen die Schutzwürdigkeit eines (Fortsetzungs-) Feststellungsinteresses wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Zivilprozesses nur dann verneinen, wenn sich das Nichtbestehen des behaupteten zivilrechtlichen Anspruchs ohne eine ins einzelne gehende Würdigung aufdrängt; die bloße Wahrscheinlichkeit des Misserfolgs genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 37/93 - juris Rn. 25; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 L 46/15 - a. a. O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht