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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07   

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https://dejure.org/2007,20814
OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07 (https://dejure.org/2007,20814)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.09.2007 - 2 O 218/07 (https://dejure.org/2007,20814)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. September 2007 - 2 O 218/07 (https://dejure.org/2007,20814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-SOG § 35 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 81b 2. Alt; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorladung zu "freiwilliger" erkennungsdienstlicher Maßnahme: Erfolgsaussicht; Körperzellenentnahme; Maßnahme, erkennungsdienstliche; Prozesskostenhilfe; Vorladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vorladung zu "freiwilliger" erkennungsdienstlicher Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs als Kriterium einer hinreichenden Erfolgsaussicht i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO); Hinreichende Erfolgsaussicht bei zutreffendem oder vertretbarem Rechtsstandpunkt des Rechtsschutzsuchenden ohne ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07
    Für eine hinreichende Erfolgsaussicht genügt bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (BVerwG, Beschl. v. 08.03.1999 - BVerwG 6 B 121.98 -, NVwZ-RR 1999, 587).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 A 4023/02

    Ausgestaltung der Leistungsgewährung an ausländische Flüchtlinge i.S.d.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07
    Bei der Auslegung der Willenserklärung einer Behörde ist nicht der innere Wille der Behörde maßgebend, sondern der in der Erklärung zum Ausdruck kommende, erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (vgl. OVG NW, Urt. v. 12.10.2004 - 15 A 4023/02 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07

    Regelausweisung nach Entlassung aus einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07
    Sie ist mithin in der Regel bereits dann zu bejahen, wenn der Rechtsstandpunkt des Rechtsschutzsuchenden ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 01.06.2007 - 2 O 86/07 -).
  • VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06

    Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen und Wiederholungsgefahr im Falle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07
    § 81b 2. Alt. StPO ermächtigt die Polizeibehörden indes nicht, in eigener Zuständigkeit die Entnahme von Körperzellen (Speichelprobe) anzuordnen; hierfür stehen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die Verfahren nach §§ 81a, 81e StPO bzw. das Verfahren nach § 81g StPO, letzteres ausdrücklich zu präventiv-polizeilichen Zwecken, zur Verfügung (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 23.05.2007 - 5 A 14/06 -, Juris; VG Aachen, Beschl. v. 06.04.2006 - 6 L 63/00 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 14 S 2326/91

    Duldungsverfügung nach dem Schornsteinfegergesetz: zur Erledigung durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07
    Der Kläger musste die Verfügung vielmehr so verstehen, dass sein Erscheinen bei fortdauernder Weigerung - wie angedroht - durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann und der festgelegte Zeitpunkt ihm nur die Möglichkeit eröffnen soll, durch sein freiwilliges Erscheinen die Anwendung von Zwangsmitteln zu verhindern (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.12.1992 - 14 S 2326/91 -, GewArch 1993, 205).
  • OLG Naumburg, 06.12.2005 - 10 Wx 14/05

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf richterliche Anordnung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07
    § 21 SOG LSA wird jedoch für eine erkennungsdienstliche Behandlung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur heran gezogen werden können, soweit nicht schon die konkurrierende Vorschrift des § 81b 2. Alt. StPO anlässlich eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Gewinnung erkennungsdienstlicher Daten für präventiv-polizeiliche Zwecke ermächtigt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 06.12.2005 - 10 Wx 14/05 -, NStZ-RR 2006, 179, m. w. Nachw.).
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO, Vorladung und

    Denn aus der Regelung des § 30 Abs. 3 HSOG zur zwangsweisen Durchsetzung von Vorladungen ergibt sich, dass diese grundsätzlich auch dann noch gelten und durchgesetzt werden können, wenn der Vorgeladene zum bestimmten Termin nicht erschienen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3 m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17).
  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
    Nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) (so Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 15 Rn. 9) bzw. ebenfalls auf der Grundlage von § 81 b Alt. 2 StPO (so OVG SA, B. v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - [...] Rn. 7) kann er zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung schriftlich vorgeladen werden.

    Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - 2 O 218/07 - BVerwGE 66, 192/198 ).

    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. VGH BW, B.v. 22.12.1992 - 14 S 2326/91 - GewArch 1993, 205; OVG SA, B. v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - [...] Rn. 3; OVG SL, B. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - [...] Rn. 51; BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - [...] Rn. 17).

  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    Da die Anordnung der Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO keinen Bedenken begegnet, ist auch nicht zu beanstanden, dass die Antragstellerin nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 PAG (so Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 15 Rn. 9) bzw. § 81b Alt. 2 StPO (so OVG SA, B.v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 7) zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen wurde.

    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17; OVG SA, B.v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3; OVG SL, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 51).

  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 PAG (so Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 15 Rn. 9) bzw. ebenfalls auf der Grundlage von § 81b 2. Alt. StPO (so OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18. September 2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 7) kann er zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung, wie hier geschehen, schriftlich vorgeladen werden.

    Durch Verstreichen des in der Vorladung bestimmten Termins ist keine Erledigung eingetreten (vgl. OVG SA, B. v. 18. September 2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3 m. w. N.; BayVGH, B. v. 23. März 2011 -10 CS 10.3068 - juris Rn. 17).

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Die Verfügung ist daher dem Antragsteller erkennbar so auszulegen, dass sein Erscheinen bei fortdauernder Weigerung - wie angedroht - durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann und der festgelegte Zeitpunkt ihm nur die Möglichkeit eröffnen soll, durch sein freiwilliges Erscheinen die Anwendung von Zwangsmitteln zu verhindern hierzu etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.9.2007 - 2 O 218/07 -, zitiert nach Juris.
  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.505

    Rechtmäßige Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

    Nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 PAG (so Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 15 Rn. 9) bzw. ebenfalls auf der Grundlage von § 81b Alt. 2 StPO (so OVG SA, B. v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 7) kann er zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung schriftlich vorgeladen werden.

    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. VGH BW, B. v. 22.12.1992 - 14 S 2326/91 - juris Rn. 22; OVG SA, B. v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3; OVG Saarl, B. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 51; BayVGH, B. v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2011 - 4 O 36/11
    Bei der DNA-Analyse für die Wiedererkennung in künftigen Strafverfahren sind die §§ 81 a, 81 c StPO nicht anwendbar, vielmehr steht dafür nach dem Willen des Gesetzgebers das Verfahren nach § 81 g StPO zur Verfügung (Lisken/ Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, Rn. 271; OVG LSA, Beschl. v. 18.09.2007 - 2 O 218/07 -, Juris).
  • VG Aachen, 08.11.2010 - 6 K 1843/09

    Rechtmäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei späterem Wegfall der

    Diese Verfahren, für deren Anordnung überdies nicht die Polizeibehörde, sondern der Richter und nur bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfebeamten im Sinne des § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, sind zum Schutz des Betroffenen an strengere Voraussetzungen gebunden, die durch die Einbindung in eine auf der Grundlage des § 81 b 2. Alt. StPO angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung nicht unterlaufen werden dürfen, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 6. April 2006 - 6 L 63/06 - ; ebenso: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 O 218/07 -, a.a.O.
  • VG München, 20.04.2016 - M 7 K 15.4332

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach Geschlechtsumwandlung

    Nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 PAG (so Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl., Art. 15 Rn. 9) bzw. ebenfalls auf der Grundlage von § 81 b 2. Alt. StPO (so OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18. September 2007 - 2 O 218/07 - juris - Rn. 7) kann er zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung, wie hier geschehen, schriftlich vorgeladen werden.
  • VG Würzburg, 11.02.2011 - W 5 S 11.53

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und deren gerichtliche

    Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist keine Erledigung hinsichtlich der Vorladung eingetreten (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 18.09.2007, Az. 2 O 218/07; OVG Saarlouis, B.v. 13.03.2009, Az. 3 B 34/09).
  • VG Würzburg, 26.10.2011 - W 5 S 11.829

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung

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