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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13   

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https://dejure.org/2013,27614
OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13 (https://dejure.org/2013,27614)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.09.2013 - 1 L 61/13 (https://dejure.org/2013,27614)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. September 2013 - 1 L 61/13 (https://dejure.org/2013,27614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Schadenersatz für aufgewandte Prozesskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des § 44 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG auf die für die behördliche Sachentscheidungsbefugnis und prozessuale Passivlegitimation vorrangig relevante Frage der sachlichen-instanziellen Zuständigkeit; Kostenrisiko bei der Erhebung einer unzulässigen Klage durch die anwaltlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Schadenersatz für aufgewandte Prozesskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des § 44 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG auf die für die behördliche Sachentscheidungsbefugnis und prozessuale Passivlegitimation vorrangig relevante Frage der sachlichen-instanziellen Zuständigkeit; Kostenrisiko bei der Erhebung einer unzulässigen Klage durch die anwaltlich ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - 1 L 47/11

    Rechtsschutzbedürfnis für isolierte Anfechtungsklage - Klärung der zuständigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13
    Selbst wenn mit dem von der Klägerin - in Abwesenheit ihres Prozessbevollmächtigten, jedoch im Beisein des Herrn T. als Rechtsbeistand - in der mündlichen Verhandlung vom 22. April 2013 zu Protokoll erklärten Klageantrag gegen die Beklagte zu 2) das Klagebegehren hinsichtlich einer Verpflichtung zur Nichtigkeitsfeststellung gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 44 Abs. 5 VwVfG unvollständig erfasst worden sein sollte und die Rechtskraft der gegen die Bescheide vom 6. Mai 2009 und 23. April 2010 ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Magdeburg (Urteil vom 4. März 2011 - 5 A 78/10 MD -) und des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 30. Juni 2011 - 1 L 47/11 -) einer solchen Nichtigkeitsfeststellung nicht entgegenstehen, macht das Vorbringen in der Antragsbegründungsschrift weder plausibel, dass eine Nichtigkeitsfeststellung der Klägerin einen irgendwie gearteten Vorteil erbrächte, so dass sich der angestrebte gerichtliche Rechtsschutz nicht als nutzlos erwiese, noch dass sie sich auf einen Nichtigkeitsgrund und ein berechtigtes Interesse an der Feststellung stützen kann.

    Die Schadensersatzklage der Klägerin gegen den Beklagten zu 1) hat die Verfahrenskosten der Klägerin aus den Verfahren 5 A 78/10 MD und 1 L 47/11 zum Gegenstand, deren Tragung ihr wegen Unzulässigkeit der erhobenen isolierten Anfechtungsklage und Erfolglosigkeit ihres Zulassungsantrages in den gerichtlichen Entscheidungen auferlegt wurde.

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13
    Voraussetzung der Haftung ist dann, dass für die Zweithandlung des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand oder dass diese durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 5.99 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13
    Das insoweitige Vorbringen (unter Pkt. D der Antragsbegründungsschrift) genügt bereits nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; denn es muss der Mangel in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 -, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2006 - 1 L 256/05 -, JMBl. LSA S. 57 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13
    Das insoweitige Vorbringen (unter Pkt. D der Antragsbegründungsschrift) genügt bereits nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; denn es muss der Mangel in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 -, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2006 - 1 L 256/05 -, JMBl. LSA S. 57 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12

    Rückabwicklung von Subventionsverhältnissen; Zeitablauf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13
    Es hätte der Angabe bedurft, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtes ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichtes auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher sonstigen Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
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