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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11   

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https://dejure.org/2012,36222
OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11 (https://dejure.org/2012,36222)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2 O 150/11 (https://dejure.org/2012,36222)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 2 O 150/11 (https://dejure.org/2012,36222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erstattung von außergerichltichen Kosten eines Beigeladenen im Berufungsverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfahrensgebühr auch schon für Entgegennahme eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfahrensgebühr auch schon für Entgegennahme eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdewert bei Beschwerde gegen Beschlüsse über Anträge auf gerichtliche Entscheidung ("Erinnerungen") i.S.v. § 151 VwGO

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 167
  • DÖV 2013, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11
    Zugleich liegt in dieser Tätigkeit keine bloße Neben- bzw. Abwicklungstätigkeit der erstinstanzlichen Beauftragung gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG vor (vgl. Schneider, in Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 6. Aufl. RdNr. 4,5, Vor VV 3200 ff. RVG; KG, Beschl. v. 21.01.2009 - 2 W 57/08 -, nach juris; BGH, Beschl. v. 06.04.2005 - X ZB 9/02 - nach juris; a.A.: VG Augsburg, Beschl. v. 25.05.2012 - Au 4 M 12.598 - nach juris).

    Dies ist auch deshalb naheliegend, weil der Prozessbevollmächtigte - wie vorliegend - für seine Mandantschaft einen positiven Prozessausgang in der ersten Instanz erstritten hat (vgl. KG. Beschl. v. 21.01.2009, a.a.O.).

  • BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79

    Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11
    Dass § 5 ZPO für die Wertberechnung eine Zusammenrechnung mehrerer geltend gemachter Ansprüche verlangt, auch wenn diese Anspruchsmehrheit auf subjektiver Klagehäufung beruht, sofern nur die Ansprüche nicht identisch sind, ist unbestritten (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.1980 - VI ZR 303/79 -, m.w.N., nach juris).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11
    Zugleich liegt in dieser Tätigkeit keine bloße Neben- bzw. Abwicklungstätigkeit der erstinstanzlichen Beauftragung gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG vor (vgl. Schneider, in Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 6. Aufl. RdNr. 4,5, Vor VV 3200 ff. RVG; KG, Beschl. v. 21.01.2009 - 2 W 57/08 -, nach juris; BGH, Beschl. v. 06.04.2005 - X ZB 9/02 - nach juris; a.A.: VG Augsburg, Beschl. v. 25.05.2012 - Au 4 M 12.598 - nach juris).
  • OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungbeklagten bei alsbaldiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11
    Er wird vermutet, weil der Anwalt bereits erstinstanzlich mit der Prozessvertretung der Beigeladenen beauftragt war und das Berufungsverfahren eine erneute anwaltliche Vertretung gebot (so auch OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 -, m.w.N., nach juris).
  • OLG Naumburg, 18.01.2012 - 10 W 67/11

    Kostenfestsetzung nach Berufungsrücknahme: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11
    Nach Einlegung der Berufung durch den Prozessgegner kann eine Partei regelmäßig nicht selbst beurteilen, was zu ihrer Rechtsverteidigung erforderlich und sachgerecht zu veranlassen ist (vgl. OLG LSA, Beschl. v. 18.01.2012 - 10 W 67/11 [KfB], 10 W 67/11 -, m.w.N., nach juris).
  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 4 M 12.598

    Kostenerinnerung (stattgegeben)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11
    Zugleich liegt in dieser Tätigkeit keine bloße Neben- bzw. Abwicklungstätigkeit der erstinstanzlichen Beauftragung gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG vor (vgl. Schneider, in Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 6. Aufl. RdNr. 4,5, Vor VV 3200 ff. RVG; KG, Beschl. v. 21.01.2009 - 2 W 57/08 -, nach juris; BGH, Beschl. v. 06.04.2005 - X ZB 9/02 - nach juris; a.A.: VG Augsburg, Beschl. v. 25.05.2012 - Au 4 M 12.598 - nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2019 - 1 O 71/19

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Verweisung des Rechtsstreits an ein

    Eine Mehrheit von Ansprüchen, die - wie hier - nicht auf dasselbe Ziel gerichtet ist und deshalb nicht dem "Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität" unterfällt, ist gemäß § 173 VwGO i. V. m. §§ 2 und 5 ZPO zusammenzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 7 C 93.86 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20. August 1986 - 8 B 26.86 - NVwZ 1987, 219; OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 O 150/11 -, juris Rn. 2 zum Fall der subjektiven Klagehäufung).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.12.2018 - 5 KE 10/18

    Festsetzung einer Verfahrensgebühr

    Damit entfaltet er eine Tätigkeit, die bereits die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG zum Entstehen bringt; die Einreichung eines Schriftsatzes ist hierfür nicht erforderlich (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 O 150/11 -, Rn. 7, juris).

    Dies ist auch deshalb naheliegend, weil der Prozessbevollmächtigte - wie vorliegend - für seine Mandantschaft einen positiven Prozessausgang gegen ihre Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag durch den Beklagten erstritten hat (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 O 150/11 -, Rn. 9, juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 -, m.w.N., juris).

  • VG München, 30.11.2012 - M 2 M 12.4985

    Kostenerinnerung; Verfahrensgebühr; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten einer

    Nimmt ein Prozessbevollmächtigter aber einen gegen seinen Mandanten gerichteten Rechtsbehelf entgegen, so ist ohnehin anzunehmen, dass er prüft, was für seinen Mandanten zu veranlassen ist (OVG Sachsen-Anhalt vom 18.10.2012 Az. 2 O 150/11 juris).
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