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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18   

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https://dejure.org/2018,44280
OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18 (https://dejure.org/2018,44280)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.10.2018 - 2 M 76/18 (https://dejure.org/2018,44280)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 2 M 76/18 (https://dejure.org/2018,44280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 31 Abs 2 S 2 Alt 3 AufenthG 2004, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels; Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft bei gelegentlichen Ehestreitigkeiten, ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels; Besonderes öffentliches Interesse an der Beendigung des Aufenthalts schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit; Ausländerrechtliche Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels; Besonderes öffentliches Interesse an der Beendigung des Aufenthalts schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit; Ausländerrechtliche Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einem ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels; Besonderes öffentliches Interesse an der Beendigung des Aufenthalts schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit; Ausländerrechtliche Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels; Besonderes öffentliches Interesse an der Beendigung des Aufenthalts schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit; Ausländerrechtliche Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einem ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.01.1996, a.a.O., RdNr. 20), bedarf es eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 -, juris, RdNr. 7, m.w.N.).

    Mit der Zubilligung der aufschiebenden Wirkung nimmt der Gesetzgeber gerade in Kauf, dass ein längerer Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet als Folge des gesetzlichen, durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechtsschutzsystems begründet wird (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017, a.a.O., RdNr. 10).

    Auch wenn bei einer nachträglichen Befristungsentscheidung systembedingt die Dauer eines etwaig in Anspruch genommenen Rechtsschutzverfahrens dazu führen kann, dass sich das Ziel einer früheren Aufenthaltsbeendigung (faktisch) erledigt, ist bei einer solchen Entscheidung die Notwendigkeit des Sofortvollzugs nicht indiziert (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017, a.a.O., RdNr. 11, m.w.N.).

    Ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug kann gegeben sein, wenn der Betroffene eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017, a.a.O., RdNr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 21.03.2014 - 8 ME 24/14 -, juris, RdNr. 7; VGH BW, Beschl. v. 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris, RdNr. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2010 - 1 B 44/10 -, juris, RdNr. 12).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Eine hierauf gestützte Abweisung eines Rechtsschutzbegehrens mangels Sachbescheidungsinteresses begegnet grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 -, juris, RdNr. 17).

    Will ein Gericht an ein Verhalten eines Beteiligten während eines zulässigerweise anhängig gemachten Verfahrens die weit reichende Folge einer Abweisung des Rechtsschutzbegehrens als unzulässig mangels Rechtsschutzinteresses und damit die Verweigerung effektiven Rechtsschutzes in der Sache knüpfen, ohne den Beteiligten vorher auf Zweifel am fortbestehenden Rechtsschutzinteresse hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, sie auszuräumen, so müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die den sicheren Schluss zulassen, dass den Beteiligten an einer Sachentscheidung des Gerichts in Wahrheit nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschl. v. 27.10.1998, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, dass über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, juris, RdNr. 41; Beschl. v. 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, RdNr. 18 f., m.w.N.).

    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.01.1996, a.a.O., RdNr. 20), bedarf es eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 -, juris, RdNr. 7, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17

    Nachbarwiderspruch gegen Genehmigung für Windenergieanlagen: besonderes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (Beschl. d. Senats v. 30.03.2017 - 2 M 11/17 -, juris, RdNr. 6, u. v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, juris, RdNr. 7, jew. m.w.N.).

    Weisen spezielle Fallgruppen eine typischerweise übereinstimmende Interessenlage auf, können auch typisierte Argumentationsmuster Verwendung finden (Beschl. d. Senats v. 30.03.2017, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Sie hat keine Auswirkung insbesondere auf die Ausweisungstatbestände, weil diese einen subjektiven Schuldvorwurf nicht notwendig einschließen, sondern lediglich objektiv die Sachverhalte gesetzlich konkretisieren, die vornehmlich im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Anlass für die Entfernung von Ausländern aus dem Bundesgebiet bieten können (BVerwG, Urt. v, 01.12.1987 - BVerwG 1 C 29.85 -, juris, RdNr. 13, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - 17 B 1860/02

    Voraussetzungen eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Auch sonstige, relativ häufig anzutreffende Eheverfehlungen, wie Untreue eines Partners oder gelegentliche leichte körperliche Übergriffe, die nicht selten Anlass für Trennungen sind, reichen regelmäßig nicht aus, um eine Unzumutbarkeit des Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft bejahen zu können (OVG NW, Beschl. v. 15.12.2003 - 17 B 1860/02 -, juris RdNr. 8).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Erforderlich ist nur, dass sich der Rechtsverstoß aus den getroffenen Feststellungen ergibt (BVerwG, Urt. v. 17.06.1998 - BVerwG 1 C 27.96 -, juris, RdNr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2011 - 8 ME 120/11

    Notwendigkeit des Fortbestehens der mit dem deutschen Ehepartner bestehenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Gelegentliche Ehestreitigkeiten, Auseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten, grundlose Kritik und Kränkungen, die in einer Vielzahl von Fällen trennungsbegründend wirken, können hingegen für sich genommen noch nicht dazu führen, dass das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist (NdsOVG, Beschl. v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 -, juris, RdNr. 11, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15

    "faktischer Inländer"; staatenloser Palästinenser aus dem Libanon; Recht auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Daher sind Erkenntnisse aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch dann ausländerrechtlich verwertbar, wenn das Verfahren nach § 170 Abs. 2 ZPO eingestellt wurde (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 28.05.2015 - OVG 7 S 10.15 -, juris, RdNr. 11; BayVGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, RdNr. 25 f.) oder erst Anklage gegen den Betroffenen erhoben worden ist.
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
    Daher sind Erkenntnisse aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch dann ausländerrechtlich verwertbar, wenn das Verfahren nach § 170 Abs. 2 ZPO eingestellt wurde (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 28.05.2015 - OVG 7 S 10.15 -, juris, RdNr. 11; BayVGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, RdNr. 25 f.) oder erst Anklage gegen den Betroffenen erhoben worden ist.
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 B 44/10

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes;

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14

    Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 CE 14.1523

    Untertauchen des Ausländers; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Teilrücknahme einer Baugenehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - 2 M 54/15

    Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht

  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung eines ausreisepflichtigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Hindernissen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Dagegen geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 5 VwGO keinen Erfolg hat, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als aller Voraussicht nach rechtmäßig erweist und gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. Beschl. v. 22.03.2019 - 2 R 9/19 -, juris, RdNr. 22, 24; Beschl. v. 18.10.2018 - 2 M 76/18 -, juris, RdNr. 7 f.; Beschl. v. 09.02.2015 - 2 M 118/14 -, juris, RdNr. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17

    Rechtsschutzinteresse; "Untertauchen"; Aufenthaltserlaubnis; Studium; auflösende

    Ebenso wenig geht der Zulassungsantrag darauf ein, ob zwischen dem Kläger und seiner Prozessbevollmächtigten noch Kontakt bestand (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 7 A 11512/19 - juris Rn. 16; OVG Weimar, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3 ZKO 412/18 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 76/18 - Rn. 6).
  • OVG Saarland, 26.08.2022 - 2 B 128/22

    Eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis; besondere Härte

    [Vgl. VGH München, Beschluss vom 29.10.2020 - 10 ZB 20.2129 -, OVG Magdeburg, Beschluss vom 18.10.2018 - 2 M 76/18 -, jeweils bei juris; sowie Dienelt in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 31 AufenthG Rdnr. 54] Dies gilt auch dann, wenn man das Vorbringen des Antragstellers zugrunde legt, seine Ehefrau habe sich 2018 endgültig einem anderen Mann zugewandt und mit diesem eine nichteheliche Lebensgemeinschaft geführt.
  • OVG Sachsen, 10.12.2019 - 3 B 284/19

    Mitteilung; Folgeantrag; unbekannter Aufenthalt; Rechtsschutzbedürfnis

    5 Insbesondere fehlt dem Antragsteller nicht das notwendige Rechtsschutzbedürfnis, weil er über die Adresse seiner Ehefrau erreichbar und daher nicht unbekannten Aufenthalts ist (SächsOVG, Beschl. v. 19. August 2015 - 3 B 219/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 18. Oktober 2018 - 2 M 76/18 -, juris Rn. 5).
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