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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19   

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https://dejure.org/2019,47619
OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19 (https://dejure.org/2019,47619)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.11.2019 - 2 M 121/19 (https://dejure.org/2019,47619)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. November 2019 - 2 M 121/19 (https://dejure.org/2019,47619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25b Abs. 2 Nr. 1
    Aufenthaltserlaubnis; Integration, nachhaltige; Mitwirkungspflicht; Passbeschaffung; Zumutbarkeit; Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 25b Abs. 2 Nr. 1
    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG aufgrund mehrjähriger, fehlender Mitwirkung des Ausländers bei der Beseitigung der Passlosigkeit; Prüfung einer Verletzung der ausländerrechtlichen Mitwirkungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19
    Zwar muss die konkret eingeforderte Mitwirkungshandlung rechtmäßig, insbesondere dem Betroffenen zumutbar gewesen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 18).

    Unterhalb dieser Schwelle besteht jedoch hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten und der Erfolglosigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, der immer nur hypothetisch beurteilt werden kann, eine tatsächliche widerlegbare Vermutung zu Lasten des Ausländers (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - a.a.O. Rn. 20).

  • VG Bayreuth, 29.08.2018 - B 6 K 17.447

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG - Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19
    Soweit der Aufenthalt durch eine gesetzwidrige Mitwirkungsverweigerung bei der Passbeschaffung gewissermaßen "erzwungen" wurde, liegt ein Ausnahmefall vor, der es rechtfertigt, abweichend vom Soll-Anspruch des § 25b Abs. 1 AufenthG keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 29. August 2018 - B 6 K 17.447 - juris Rn. 56 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 11 S 2868/18

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19
    Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit einer Passbeschaffung gehen zu Lasten des Ausländers, weil er für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. April 2019 - 11 S 2868/18 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2019 - 2 M 21/19

    Abschiebungsschutz für ein Aufenthaltserlaubnisverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei Streitigkeiten um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung der halbe Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 2.500,00 ?, zu Grunde zu legen (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2019 - 2 M 21/19 - juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2019 - 2 M 30/19

    Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann bei der Anwendung des § 25b AufenthG nicht außer Betracht bleiben, dass der Ausländer vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht hat (vgl. Beschluss des Senats vom 8. April 2019 - 2 M 30/19 - juris Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 01.09.2021 - 9 A 133/21

    Beschäftigungserlaubnis zur Duldung, Mitwirkung zur Passbeschaffung

    In der Rechtsprechung ist in diesem Zusammenhang geklärt (OVG LSA, B.v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, juris), dass von einem Ausländer, sei es auf konkrete Aufforderung der Ausländerbehörde oder in Eigeninitiative, unterhalb der Schwelle "erkennbarer Aussichtslosigkeit" (OVG LSA, B.v. 18.11.2019 - 2 M 121/19 -, juris) sämtliche Mitwirkungshandlungen verlangt werden können, die zielführend seine Ausreise gewährleisten können; deshalb gilt eine Mitwirkungsverpflichtung selbst dann, wenn Zweifel daran bestehen, ob diese Handlugen jedenfalls dazu beitragen können, die Ausreise zu gewährleisten (OVG LSA, B.v. 25.05.2020 - 2 O 27/20 -, juris).

    Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit einer Passbeschaffung gehen zu Lasten des Ausländers, weil er generell für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (vgl. VGH BW, B.v.09.04.2019 - 11 S 2868/18 -, juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 18.11.2019 - 2 M 121/19 -, juris Rn. 5 sowie B.v. 25.05.2020 - 2 O 27/20 -, juris Rn. 12 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - 2 O 27/20

    Prozesskostenhilfe für eine auf Bescheidung eines Antrags auf

    Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit einer Passbeschaffung gehen zu Lasten des Ausländers, weil er generell für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. April 2019 - 11 S 2868/18 - juris Rn. 8; Beschluss des Senats vom 18. November 2019 - 2 M 121/19 - juris Rn. 5).
  • VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209

    Mitwirkungsverweigerung bei der Passbeschaffung

    Soweit der Aufenthalt durch eine gesetzwidrige Mitwirkungsverweigerung bei der Passbeschaffung gewissermaßen "erzwungen" wurde, liegt ein Ausnahmefall vor, der es rechtfertigt, abweichend vom Soll-Anspruch des § 25b Abs. 1 AufenthG keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 18.11.2019 - 2 M 121/19 - juris).
  • VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21

    Ausländerrecht

    Hierin läge ein Ausnahmefall, der es rechtfertigen würde, abweichend vom Soll-Anspruch des § 25b Abs. 1 AufenthG keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2019 - 2 M 121/19 - juris).
  • VG Bayreuth, 11.11.2020 - B 6 K 19.284

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ein Ausnahmefall, der es rechtfertigt, abweichend vom Soll-Anspruch keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, kann vorliegen, wenn der Aufenthalt durch eine gesetzeswidrige Mitwirkungsverweigerung bei der Passbeschaffung gewissermaßen "erzwungen" wird (so zu § 25b AufenthG OVG Magdeburg, B. v. 18.11.2019 - 2 M 121/19 - juris Rn. 9).
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