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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21   

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https://dejure.org/2021,16158
OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,16158)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.04.2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,16158)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. April 2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,16158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 52 GKG 2004
    Anspruch auf Erstattung von Reisekosten; Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; GKG § 52
    Bemessung des Gegenstandswertswerts eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens betreffend eine vermögensrechtliche Streitigkeit; Differenz zwischen der begehrten und der bislang gewährten Erstattung

  • rechtsportal.de

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; GKG § 52
    Bemessung des Gegenstandswertswerts eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens betreffend eine vermögensrechtliche Streitigkeit; Differenz zwischen der begehrten und der bislang gewährten Erstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.04.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    Hiervon geht im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Beschluss vom 3. April 2007 - BVerwG 6 PB 18/06 - (juris Rn. 1) aus.

    - BVerwG 6 PB 18/06 -, juris) - eine vermögensrechtliche Streitigkeit, in der es um die Frage ging, ob die Antragstellerin einen Anspruch gegen die Dienststelle auf Zahlung einer "großen" Wegstreckenentschädigung (0,35 Euro/km) für ihre Dienstreisen von ihrem Wohn- und Dienstort zum Beratungsort des Bezirkspersonalrats hat.

  • LAG Köln, 21.10.2013 - 7 Ta 231/13

    Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    Abgesehen davon, dass der Beteiligte zu 2. lediglich einen Anspruch gegen die Dienststelle hat, ihn von Rechtsanwaltskosten freizustellen (vgl. dazu LAG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 Ta 61/07 (5) -, juris [m. w. N.]), ist nicht erkennbar, dass sich seine Rechtsposition durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts, die zu einer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren führen würde, verbessert (vgl. dazu LAG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 7 Ta 231/13 -, juris).
  • LAG Sachsen, 15.03.2007 - 4 Ta 61/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    Abgesehen davon, dass der Beteiligte zu 2. lediglich einen Anspruch gegen die Dienststelle hat, ihn von Rechtsanwaltskosten freizustellen (vgl. dazu LAG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 Ta 61/07 (5) -, juris [m. w. N.]), ist nicht erkennbar, dass sich seine Rechtsposition durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts, die zu einer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren führen würde, verbessert (vgl. dazu LAG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 7 Ta 231/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für nicht ortsansässigen Rechtsanwalt im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    In einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat bzw. einzelner Personalratsmitglieder zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wird mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2009 - 5 L 6/07 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    In einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat bzw. einzelner Personalratsmitglieder zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wird mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2009 - 5 L 6/07 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
    Gegenstand des Rechtsstreits war vorliegend - anders als in den von dem Verfahrensbevollmächtigten zitierten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 31. Juli 1990 - BVerwG 6 P 19/88 -, juris, und Beschluss vom 3. April 2007.
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