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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20   

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https://dejure.org/2021,1236
OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20 (https://dejure.org/2021,1236)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2021 - 2 O 117/20 (https://dejure.org/2021,1236)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 2 O 117/20 (https://dejure.org/2021,1236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren gegen einen Bescheid über die Feststellung des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem FreizügG/EU ; Androhung einer Abschiebung nach Bulgarien

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.10.1990 - 9 B 92.90
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20
    Maßgebend ist vielmehr der in der Erklärung verkörperte Wille unter Berücksichtigung der erkennbaren Umstände des Falles (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 27.07.2015 - 1 A 106/15

    Anforderungen an ein isoliertes Prozesskostenhilfegesuch bei beabsichtigtem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20
    Fehlendes Verschulden an der Fristüberschreitung als Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann jedoch in derartigen Fällen nach allgemeiner Auffassung nur dann angenommen werden, wenn der betreffende Beteiligte innerhalb der Frist einen ordnungsgemäßen, insbesondere bescheidungsfähigen Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht eingereicht hat (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 1 A 106/15 - juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 14.01.2015 - 4 Bf 196/14

    Prozesskostenhilfe für Antrag auf Zulassung der Berufung; Versäumung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20
    Denn nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und ist es gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11.97 - juris Rn. 3; Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 PKH 7.16 - juris Rn. 3; HambOVG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 Bf 196/14.Z - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 4 A 403/17 - juris Rn. 3; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 38).
  • BVerwG, 15.10.1997 - 11 PKH 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antrag auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20
    Denn nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und ist es gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11.97 - juris Rn. 3; Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 PKH 7.16 - juris Rn. 3; HambOVG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 Bf 196/14.Z - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 4 A 403/17 - juris Rn. 3; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 38).
  • BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08

    Erfordernis einer eindeutigen Klarstellung der Abhängigkeit der Einleitung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20
    Damit hat der Antragsteller eindeutig klargestellt, dass er das Hauptsacheverfahren nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung einleiten will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2009 - 3 B 131.08 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 4 A 403/17

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20
    Denn nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und ist es gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11.97 - juris Rn. 3; Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 PKH 7.16 - juris Rn. 3; HambOVG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 Bf 196/14.Z - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 4 A 403/17 - juris Rn. 3; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 38).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20
    Denn nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und ist es gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11.97 - juris Rn. 3; Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 PKH 7.16 - juris Rn. 3; HambOVG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 Bf 196/14.Z - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 4 A 403/17 - juris Rn. 3; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 38).
  • BVerwG, 19.10.2016 - 3 PKH 7.16

    Fristgerechte vollständige Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20
    Denn nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und ist es gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11.97 - juris Rn. 3; Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 PKH 7.16 - juris Rn. 3; HambOVG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 Bf 196/14.Z - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 4 A 403/17 - juris Rn. 3; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 38).
  • VG Halle, 31.01.2024 - 4 A 120/21

    Voraussetzungen des naturschutzrechtlichen Entschädigungsanspruchs

    Fehlendes Verschulden an der Fristüberschreitung als Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann in derartigen Fällen nach allgemeiner Auffassung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der betreffende Beteiligte innerhalb der Frist einen ordnungsgemäßen, insbesondere bescheidungsfähigen Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht eingereicht hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 2 O 117/20 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2022 - 19 E 6/22

    Auslegung einer Antragsschrift im Sinn eines sog. isolierten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22, juris, Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 2 O 117/20 -, juris, Rn. 14 f.
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