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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21 (https://dejure.org/2022,1131)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2022 - 2 L 10/21 (https://dejure.org/2022,1131)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 2 L 10/21 (https://dejure.org/2022,1131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 68 Abs 2 VwGO, § 75 S 1 VwGO
    Notwendige Antragstellung auf Erlass des Verwaltungsakts bei der Behörde vor Erhebung der Verpflichtungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 75 S. 1
    Ausnahme von der Verweisung auf die Durchführung eines (erneuten) Antragsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erst Verwaltungsakt beantragen, dann Verpflichtungsklage erheben!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 444
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Das beschließende Gericht wies die Berufung der Kläger mit Urteil vom 20. Oktober 2010 (3 L 156/09) mit der Begründung zurück, dass die Klage zwar zulässig, aber nicht begründet sei.

    In dem Verfahren 1 A 387/06 HAL bei dem Verwaltungsgericht Halle und dem anschließenden Berufungsverfahren vor dem beschließenden Gericht (3 L 156/09) haben die Kläger die Feststellung beantragt, dass auf ihrem Grundstück keine Grundstücksteilfläche öffentlich gewidmet sei bzw. dass eine etwaige Widmung rechtswidrig erfolgt sei.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Die Zulässigkeitsvoraussetzung folgt aus § 68 Abs. 2, § 75 Satz 1 VwGO ("Antrag auf Vornahme") und zusätzlich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, nach dem es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet werden (BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Selbst wenn man davon ausginge, dass es sich bei dem Antragserfordernis um eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung handeln sollte, die erst im Zeitpunkt der abschließenden gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. November 2007, a.a.O. Rn. 32), ergibt sich aus den fraglichen Schreiben vom 17. Dezember 2020 und 7. Januar 2021 - nach der erstinstanzlichen Entscheidung - nicht, dass die Kläger das Antragsverfahren nachgeholt hätten.

  • VG Halle, 25.11.2013 - 6 B 218/13
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Ein gerichtliches Verfahren der Kläger auf vorläufigen Rechtsschutz verlief erfolglos (Beschluss des Verwaltungsgericht Halle vom 25. November 2013 - 6 B 218/13 HAL - und Beschluss des Senats vom 5. Februar 2014 - 2 M 179/13 -).

    In den weiteren Verfahren (6 B 218/13 HAL und 2 M 179/13) ging es um die Entfernung eines von den Klägern angebrachten Schildes, mit denen die Kläger die Nutzung der Fläche durch Dritte unterbinden wollten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 L 26/20

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts ohne persönliche Anhörung des Asylsuchenden;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 L 26/20 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 1 LA 91/20 - juris Rn. 41, BayVGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 23 ZB 17.2446 - juris Rn. 65).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16

    Baukostenbeteiligung für eine Umleitungsstrecke

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen (Beschluss des Senats vom 20. März 2017 - 2 L 84/16 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2021 - 3 L 141/21

    Zur Änderung von Hausnummern - Ordnungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO verlangt für die Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und aufgezeigt wird, dass diese für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 2. August 2021 - 3 L 141/21 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 1 LA 91/20 - juris Rn. 41, BayVGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 23 ZB 17.2446 - juris Rn. 65).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Wie bereits ausgeführt, setzt die Verpflichtungsklage grundsätzlich einen vor Erhebung der Klage im Verwaltungsverfahren gestellten Antrag auf Vornahme des eingeklagten Verwaltungsakts voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 11.94 - juris Rn. 14; OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2018 - 20 D 81/15.AK - juris Rn. 467 ff.; Brenner, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 75 Rn. 25).
  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
    Dies kommt in Betracht, wenn die Behörde vorprozessual bereits klar und eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie einen solchen Antrag definitiv ablehnen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2021 - 6 VR 4.21 -, Rn. 10, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16

    Niederlassungserlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 81/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 11 S 2730/09

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Voraussetzung für die Entbehrlichkeit einer vorherigen Antragstellung ist jedenfalls, dass die Behörde mit dem Sachverhalt bereits befasst war und allenfalls unwesentliche Änderungen in den Streitstoff eingeführt werden (VGH BW, Urteil vom 14. Juli 2010 - 11 S 2730/09 -, juris Rn. 22; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 2 L 10/21 -, juris Rn. 11).
  • VG Bremen, 14.07.2022 - 5 K 72/22

    Anerkennung eines nordzypriotischen Ausbildungsnachweises als Arzt als

    Zweck der vorherigen Antragstellung ist es, der Behörde die Möglichkeit einzuräumen, eine Angelegenheit innerhalb des üblichen Verwaltungsverfahrens zu prüfen, was entbehrlich ist, wenn die Behörde mit dem Sachverhalt bereits befasst war und eine andere als eine ablehnende Sachentscheidung nicht zu erwarten ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 14.07.2010 - 11 S 2730/09 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschl. v. 20.01.2022 - 2 L 10/21 -, juris Rn. 11).
  • VG Gießen, 07.03.2023 - 8 K 1172/22

    Zweitwohnungssteuer

    Die Frage, ob der Antrag der Kläger vom 12.07.2022, geeignet sein kann, den ursprünglich fehlenden Verwaltungsantrag mit heilender Wirkung für die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage zu ersetzen (gegen eine solche heilende Wirkung: u.a. BVerwG, Urt. v. 13.01.2022 - 6 A 7/20, Rn. 30; Urt. v. 25.11.2020 - 6 C 7/19, Rn. 36; Urt. v. 17.06.1998 - 2/97, Rn. 22; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.01.2022 - 2 L 10/21, Rn. 10, alle Juris; a.A. u.a. BVerwG, Beschl. v. 06.05.1993 - 1 B 201/92, Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 19.01.2023 - 19 C 22.2486, Rn. 14, beide Juris), kann vorliegend offenbleiben.
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 1 ME 133/22

    Baudenkmal; Bestandskraft; Erdrückende Wirkung; Höhenfestsetzung; Miteigentum;

    Bereits die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften spricht stark dafür, dass das Vorhaben insoweit dem Rücksichtnahmegebot genügt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 21.3.2022 - 1 LA 128/21 -, NVwZ-RR 2022, 447 [OVG Sachsen-Anhalt 20.01.2022 - 2 L 10/21] = juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 29.08.2022 - AN 2 K 21.01602

    Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (Neigungswandel), Ausbildungsförderung

    Da jedenfalls ein vorheriger Antrag bei der Behörde nicht vorliegt, erweist sich die Klage betreffend den Hilfsantrag bereits als unzulässig (vgl. etwa BVerwG, B.v. 22.11.2021 - 6 VR 4/21 - NVwZ-RR 2022, 164; OVG LSA, U.v. 20.1.2022 - 2 L 10/21 - NVwZ-RR 2022, 444 Rn. 10).
  • VG Köln, 12.07.2023 - 21 K 1409/19
    vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 2 L 10/21 -, juris Rn. 11; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 26. November 2009 - 1 A 1524/08 -, juris Rn. 44 ff.
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