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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11   

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https://dejure.org/2013,10861
OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11 (https://dejure.org/2013,10861)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.02.2013 - 3 L 339/11 (https://dejure.org/2013,10861)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 3 L 339/11 (https://dejure.org/2013,10861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Übernahme von Elternbeiträgen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen der formellen Voraussetzung der Geltendmachung der sich aus § 90 Abs. 3 SGB VIII ergebenden Anspruchs auf Übernahme des Elternbeitrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für die Frage, ob der Beklagte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten im Sinne des § 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII auch dann übernehmen muss, wenn die die Kosten verursachende Maßnahme - hier der Besuch der Kindertageseinrichtung - durchgeführt wurde, bevor der Hilfebedarf (durch einen Antrag) an ihn herangetragen worden ist, sich nach den allgemeinen Regeln des Sozialleistungsrechts in Verbindung mit den Besonderheiten des Leistungsrechts des Achten Buches Sozialgesetzbuch richtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.09.2000 - 5 C 29.99 -, juris und Beschl. v. 22.05.2008 - 5 B 130.07 -, juris).

    Die Frage der Rechtzeitigkeit eines Antrags bestimmt sich jedoch maßgeblich nach den Besonderheiten des jeweiligen Sozialleistungsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.09.2000, a. a. O.).

    Diese Eigenart des Jugendhilferechts schließe es demgemäß für Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII aus, dass (öffentliche) Jugendhilfe - wie die Sozialhilfe nach § 5 BSHG - antragsunabhängig einsetzt; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe müsse für die Kosten der von Dritten durchgeführten Hilfemaßnahmen nur aufkommen, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.09.2000, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 21.12.2006 - 5 B 904/04

    Kindergartenbeitrag; Übernahme; Antrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Das Erfordernis einer vorherigen Antragstellung als materiellrechtliche Voraussetzung kann entgegen der Auffassung des Beklagten nicht aus § 28 Satz 2 SGB X hergeleitet werden (so auch Sächsisches OVG, Urt. v. 21.12.2006 - 5 B 904/04 -, juris).

    Hier reduziert sich ausnahmsweise die Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf eine Kostenträgereigenschaft (so auch SächsOVG, Urt. v. 21.12.2006, a. a. O.; a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2006 - 6 M 6.06 -).

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für die Frage, ob der Beklagte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten im Sinne des § 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII auch dann übernehmen muss, wenn die die Kosten verursachende Maßnahme - hier der Besuch der Kindertageseinrichtung - durchgeführt wurde, bevor der Hilfebedarf (durch einen Antrag) an ihn herangetragen worden ist, sich nach den allgemeinen Regeln des Sozialleistungsrechts in Verbindung mit den Besonderheiten des Leistungsrechts des Achten Buches Sozialgesetzbuch richtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.09.2000 - 5 C 29.99 -, juris und Beschl. v. 22.05.2008 - 5 B 130.07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Fehlerhaft ist sie allerdings deshalb, weil sie lediglich darauf hinweist, dass die Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben ist, ohne auf die durch § 55a VwGO i. V. m. der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2007 eröffnete Möglichkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente und damit auch der elektronischen Klageerhebung hinzuweisen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24.11.2010 - 4 L 115/09 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 08.03.2012 - 1 A 11258/11 -, juris).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Nur wenn die Eltern bzw. der Hilfeempfänger grundsätzlich den Träger der Jugendhilfe von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbeziehen, kann er seine aus § 36a Abs. 1, § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Planungsverantwortung wahrnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 6 M 6.06

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Hier reduziert sich ausnahmsweise die Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf eine Kostenträgereigenschaft (so auch SächsOVG, Urt. v. 21.12.2006, a. a. O.; a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2006 - 6 M 6.06 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 11258/11

    Rechtsmittelbelehrung muss über Widerspruch auch im Wege der elektronischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Fehlerhaft ist sie allerdings deshalb, weil sie lediglich darauf hinweist, dass die Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben ist, ohne auf die durch § 55a VwGO i. V. m. der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2007 eröffnete Möglichkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente und damit auch der elektronischen Klageerhebung hinzuweisen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24.11.2010 - 4 L 115/09 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 08.03.2012 - 1 A 11258/11 -, juris).
  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 288/10
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Der Landesgesetzgeber und der kommunale Satzungsgeber sind daher nicht befugt, den durch § 90 Abs. 3 SGB VIII vermittelten Anspruch einzuschränken (so auch OVG Bremen, Urt. v. 23.01.2013 - 2 A 288/10 -, juris).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 339/11
    Von diesem Grundsatz hatte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung dem jeweiligen Gesetzeszweck entsprechend Ausnahmen zugelassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.06.1997 - 5 C 13.96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2014 - 4 LC 45/12

    Notwendigkeit einer Antragstellung vor Übernahmezeitraum bzgl. Kostenübernahme

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 (3 L 339/11) hierzu zutreffend festgestellt:.
  • OVG Thüringen, 15.09.2016 - 3 KO 411/14

    Anspruch auf Übernahme von Beiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte bei

    Soweit sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2006 (Az.: 5 B 904/04, juris), der sich auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 6. März 2014 - 4 LC 45/12 - juris) und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 20. Februar 2013 - 3 L 339/11 - juris) angeschlossen haben, beruft, folgt ihr der Senat nicht.
  • VG Magdeburg, 22.07.2014 - 7 A 482/12

    Rechtsbehelfsbelehrung; Möglichkeit der Erhebung der Klage in elektronischer Form

    Mit Urteil vom 20.2.2013 - 3 L 339/11 - in: wurde dieser Rechtsprechung fortgeführt.

    Die Berufung war gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, da das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.11.2010 - 4 L 115/09 - sowie Urteil vom 20.2.2013 - 3 L 339/11 -) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

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