Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2012 - 1 M 17/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 42 Abs 1 VwVfG
Untersagung der gewerblichen Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung; offenbare Unrichtigkeit der Betriebsstätte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Falsche Bezeichnung der Betriebsstätte als offenbare Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 42 S. 1 VwVfG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Gewerbliche Vermietung von Kfz mit und ohne Fahrer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Falsche Bezeichnung der Betriebsstätte als offenbare Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 42 S. 1 VwVfG
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.01.2012 - 3 B 293/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2012 - 1 M 17/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.1983 - 4 StR 80/83
Strafbarkeit nach § 6 PlfVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2012 - 1 M 17/12
Insbesondere macht der Hinweis im Aktenvermerk vom 4. Juni 2010, wonach Herr L. letzten Endes seine Versicherungen immer bezahlt habe, nicht plausibel, dass eine nachträgliche Prämienzahlung und ggf. ein Wiederaufleben des Haftpflichtversicherungsvertrages dazu führt, dass der Gebrauch der Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen im Zeitraum zwischen der von der Versicherung mitgeteilten Vertragsbeendigung bis zur Prämienzahlung und (ggf.) Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht nur versicherungsvertragsgesetzlich, sondern auch gewerberechtlich relevant ist (vgl. zur Strafbarkeit nach § 6 PflVG: BGH, Beschl. v. 03.11.1983 - 4 StR 80/83 -, juris, zu § 39 VVG a. F. [jetzt: § 38 VVG]). - BVerwG, 23.10.1985 - 7 B 193.85
Offensichtliche Unrichtigkeiten - Berichtigungsfähigkeit - Erlaß des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2012 - 1 M 17/12
Eine Unrichtigkeit ist im vorgenannten Sinne offenbar, wenn sie den Verfahrensbeteiligten ohne Weiteres auffällt, weil sich der Irrtum aus dem Zusammenhang des Verwaltungsaktes oder den Vorgängen bei seiner Bekanntgabe ergibt (so BVerwG, Beschl. v. 23.10.1985 - 7 B 193.85 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2012 - 1 M 16/12
Gewerberechtliche Untersagung der Geschäftsführertätigkeit; einseitige …
Wegen der Einzelheiten wird auf den den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers und der Antragsgegnerin bekannten Senatsbeschluss vom 20. März 2012 im Verfahren der X- GmbH (Az.: - 1 M 17/12 -) verwiesen.