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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20.Z   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20.Z (https://dejure.org/2023,7368)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.03.2023 - 2 L 7/20.Z (https://dejure.org/2023,7368)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. März 2023 - 2 L 7/20.Z (https://dejure.org/2023,7368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 48 Abs 1 BBergG, § 52 Abs 2a BBergG, § 57a Abs 4 BBergG, § 79 Abs 1 BBergG, UVPBergbV
    Planfeststellungsverfahren "Kiessandtagebau Bühne-Ost" - Bergrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBergG § 57a
    Anspruch des Trägers einer bergbaurechtlichen Bewilligung auf Planfeststellungsbeschluss zur Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für die förderung von Kies und Kiessande

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    In Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht in der Garzweiler-II-Entscheidung (Urteil vom 17. Dezember 2013 - BVerfGE 134, 242) aufgestellten Grundsätze müsse die Grundabtretung für das Vorhaben des Klägers nicht zwingend scheitern.

    Zwar geht der Beklagte im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Interesse i.S.d. § 48 Abs. 2 BBergG widerspricht, wenn bereits bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans erkennbar ist, dass die Verwirklichung des Vorhabens daran scheitern muss, dass die dafür erforderliche Inanspruchnahme des Eigentums privater Dritter nicht durch Belange des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - juris Rn. 310 ; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 - juris Rn. 19).

    Anderenfalls ließe sich für fast jeden Tagebau begründen, dass er nicht erforderlich ist, solange aktuell ein verbleibender Tagebau in der Lage ist, den Rohstoff zu liefern (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - a.a.O. Rn. 184 und 299; BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 7 C 10.08 - juris Rn. 50).

    "Unter welchen Maßgaben sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - aufgestellt hat, für bergbauliche Vorhaben anwendbar, mit welchen keine groß?ächige Inanspruchnahme von Grundstücken mit der Umsiedlung zahlreicher Menschen unter völliger Umgestaltung der Landschaft verbunden sind?".

    Er missversteht das Urteil des Verwaltungsgerichts, wenn er meint, das Verwaltungsgericht sei davon ausgegangen, die vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - aufgestellten Grundsätze, die der Beklagte nicht näher konkretisiert hat, seien im vorliegenden Fall nicht anwendbar.

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 - klargestellt, dass Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327, S. 1) - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - nicht nur einen materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab enthält, sondern darüber hinaus auch Vorgaben für das behördliche Zulassungsverfahren.

    Die Informationen sind sodann der betroffenen Öffentlichkeit zugänglich zu machen (EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 - Rn. 76 und 80 ff.).

    Wie bereits ausgeführt, hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 - klargestellt, dass Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i WRRL nicht nur einen materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab enthält, sondern darüber hinaus auch Vorgaben für das behördliche Zulassungsverfahren.

  • BVerwG, 06.10.2022 - 7 C 4.21

    1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes erfordert eine artenschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Hiermit verkennt der Beklagte, dass das Verwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - juris Rn. 13; Beschluss vom 6. Juni 2012 - 7 B 68.11 - juris Rn. 6) - ebenfalls davon ausgegangen ist, dass im vorliegenden Verfahren die Beachtung der artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu prüfen ist (UA S. 32).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass auch eine fehlende oder fehlerhafte Bestandserfassung einzelner Arten, etwa des Feldhamsters, der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nicht zwingend entgegensteht, da dem Artenschutz auch durch eine Nebenbestimmung im Planfeststellungsbeschluss Rechnung getragen werden kann, wonach die jeweils aktuelle Bestandserfassung der betroffenen Arten sowie die gegebenenfalls erforderliche Anpassung der erforderlichen Maßnahmen in den späteren Betriebsplänen vorgesehen ist (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - a.a.O. Rn. 15).

    Die Behörde darf die Zulassung eines Haupt- oder Sonderbetriebsplanes nicht aus einem Grund versagen, der schon zur Versagung der Rahmenbetriebsplanzulassung hätte führen müssen (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist - auch nach den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts - eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - juris Rn. 43).

    Von einer Entscheidungskonzentration sieht § 19 Abs. 1 WHG, der im Verhältnis zu § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG die speziellere Regelung darstellt, aber ausdrücklich ab; die wasserrechtliche Entscheidung tritt als rechtlich selbständiges Element neben die Planfeststellung, auch wenn sie in ein und demselben Beschluss getroffen wird (BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - juris Rn. 32 m.w.N.; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, Stand: Februar 2022, § 19 WHG Rn. 5).

  • BVerwG, 24.02.2021 - 9 A 8.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (A 20 Schleswig-Holstein)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Unvollständige Akten oder unzusammenhängend in einer Vielzahl von Dokumenten verstreute Angaben sind hierfür ungeeignet (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 9 A 8.20 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Die diesbezüglichen Angaben hat der Vorhabenträger der Planfeststellungsbehörde vorzulegen; sie müssen so beschaffen sein, dass die Auswirkungen des Projekts auf die Gewässer anhand der insbesondere in Art. 4 Abs. 1 WRRL vorgesehenen Kriterien und Pflichten geprüft werden können (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 9 A 8.20 - a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Zwar geht der Beklagte im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Interesse i.S.d. § 48 Abs. 2 BBergG widerspricht, wenn bereits bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans erkennbar ist, dass die Verwirklichung des Vorhabens daran scheitern muss, dass die dafür erforderliche Inanspruchnahme des Eigentums privater Dritter nicht durch Belange des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - juris Rn. 310 ; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 - juris Rn. 19).

    Weil die Zulassung des Rahmenbetriebsplans die Feststellung enthält, dass das Gesamtvorhaben zulassungsfähig ist und nicht aus überwiegenden öffentlichen Interessen untersagt oder eingeschränkt werden darf, und diese Feststellung der Bestandskraft fähig ist, kann bei der Zulassung der Hauptbetriebspläne die grundsätzliche Zulassungsfähigkeit des Gesamtvorhabens - vorbehaltlich einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - nicht erneut in Frage gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 - a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Anderenfalls ließe sich für fast jeden Tagebau begründen, dass er nicht erforderlich ist, solange aktuell ein verbleibender Tagebau in der Lage ist, den Rohstoff zu liefern (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - a.a.O. Rn. 184 und 299; BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 7 C 10.08 - juris Rn. 50).

    Damit werde der Lavasand nicht zu einem minderwertigen Rohstoff, dessen Gewinnung keinen Abbau rechtfertige (BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 7 C 10.08 - a.a.O. Rn. 51).

  • VG Leipzig, 20.06.2012 - 1 K 1031/10

    Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes für die Genehmigung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Negative Auswirkungen des durch die Zulassung eines Steinbruchs hervorgerufenen ansteigenden Verkehrs allein auf die straßenrechtliche Lage machten nicht den Betriebsplan rechtswidrig, sondern führten dazu, dass der Straßenbaulastträger gehalten sei, die Straßen nach ihrer Leistungsfähigkeit in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern (VG Leipzig, Urteil vom 20. Juni 2012 - 1 K 1031/10 - juris Rn. 97 ff.).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15

    Erweiterung Tagebau in Bannwald

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Für diese aufgrund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses nicht mehr erforderlichen Entscheidungen - einschließlich derjenigen nach Maßgabe des § 68 Abs. 3 WHG - sind aber inhaltlich allein die speziellen materiell-rechtlichen Vorschriften der jeweils einschlägigen Gesetze maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
    Vergleichbare verbindliche Ziele gelten im Hinblick auf den Zustand des Grundwassers (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 22.19 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2012 - 7 B 68.11

    Bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - 2 L 71/19

    Baugenehmigung für eine Außengastronomie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 243/21

    Bescheidungsklage; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung;

  • BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)

  • VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783

    Nachbarklage gegen bergrechtliche Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

  • BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 15.16

    Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05

    Bergrechtliche Planfeststellung und kommunale Selbstverwaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2012 - 11 A 1952/09

    Zulässigkeit eines Vorbehalts im Planfeststellungsrecht unter den § 74 Abs. 3

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • VGH Bayern, 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118

    Erfolglose Nachbarklage gegen Außentreppe zum Gartenbereich

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