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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22.Z   

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https://dejure.org/2023,7374
OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22.Z (https://dejure.org/2023,7374)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.03.2023 - 3 L 108/22.Z (https://dejure.org/2023,7374)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. März 2023 - 3 L 108/22.Z (https://dejure.org/2023,7374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Ordnungsgemäße Antragstellung auf Informationszugang

  • JurPC

    Ordnungsgemäße Antragstellung auf Informationszugang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DSGVO Art. 15 ; DSAG LSA § 11 Abs. 2 S. 3 Alt. 1
    Erfordernis von Angaben zur Identitätsfeststellung des Antragstellers bei einem Antrag auf Informationszugang; Gewährung von Einsicht in Unterlagen und gespeicherte Daten über den Sohn als Anspruch eines Vaters gegenüber dem Landesschulamt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - 9 A 1246/21

    Bestehen eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses bei Anwendung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 9 A 1246/21 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 01.09.2020 - 4 B 12.20

    Einbeziehung eines Änderungsbescheids in das gerichtliche Verfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Als grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung gilt das Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGO bis zur nächsten Entscheidung des Gerichts und wird nicht bereits durch eine Änderung der Prozesslage verbraucht (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2020 - 4 B 12.20 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2015 - 15 ZB 14.2115

    Zulassung der Berufung (abgelehnt)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Werden ernstliche Zweifel aus einem Verfahrensfehler hergeleitet, wird ein Zulassungsgrund nur dann ausreichend dargelegt, wenn dem Darlegungserfordernis der Verfahrensrüge genügt wird; entspricht das Vorbringen diesen Anforderungen, kommt eine Zulassung nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen würde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 15 ZB 14.2115 - juris Rn. 19; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Rudisile, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 124 Rn. 26g).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - 15 A 769/18

    Anspruch auf Zugang zu allen Umweltinformationen in näher bezeichneten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Das Verwaltungsgericht ist aber unter Berufung auf entsprechende Rechtsprechung (OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2019 - 15 A 769/18 - juris Rn. 11) davon ausgegangen, dass vom Antragsteller nicht stets verlangt werden könne, die Unterlagen, auf die sich sein Informationsbegehren beziehe, im Einzelnen genau zu bezeichnen, wenn die Einsicht in bisher unbekannte Unterlagen begehrt werde.
  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Von einem unzulässigen Überraschungsurteil ist auszugehen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 4 BN 41.17 - juris Rn. 19 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 12. Januar 2023 - 3 L 60/22 juris Rn. 17).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Ob im Einzelfall eine Auskunftserteilung ausgeschlossen werden darf oder nicht, richtet sich insbesondere nach der Bedeutung des Auskunftsrechts für die Grundrechte des Betroffenen, nach dem Gewicht der jeweiligen behördlichen Aufgabe und nach den Auswirkungen einer Auskunft auf die Aufgabenerfüllung (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 13/12 R - juris Rn. 21 zu § 83 Abs. 2 Satz 2 SGB X).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 3 L 108/22
    Es reiche in derartigen Fallgestaltungen aus, wenn der Antragsteller sein Auskunftsbegehren im Rahmen des ihn Möglichen umschreibe (vgl. hierzu auch Schoch, a.a.O. zum IFG und BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2005 - 7 C 5.04 - juris Rn. 17 und vom 23. Februar 2017 - 7 C 31.15 - juris Rn. 26 jeweils zum UIG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 3 L 60/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; zeugenschaftliche Sachaufklärung

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21

    Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2019 - 2 L 20/17

    Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus im Außenbereich; Splittersiedlung;

  • BVerwG, 18.10.2005 - 7 C 5.04

    Umweltinformation; informationspflichtige Stelle; Stelle öffentlicher Verwaltung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2024 - 3 M 15/24

    Anhörungsrüge; Betrieb einer Spielhalle; Mindestabstand; Berücksichtigung

    Von einem unzulässigen Überraschungsurteil ist auszugehen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 4 BN 41.17 - juris Rn. 19 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 20. März 2023 - 3 L 108/22.Z - Rn. 21).
  • OVG Bremen, 16.05.2023 - 1 S 287/22

    Festsetzung des Streitwerts nach Beendigung des Verfahrens durch das Gericht

    Die Festsetzung des Auffangwertes entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in vergleichbaren Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.01.2023 - 1 LA 420/21, juris Rn. 54; so auch OVG LSA, Beschl. v. 20.03.2023 - 3 L 108/22.Z, juris Rn. 25; VGH BW, Beschl. v. 06.08.2020 - 10 S 1856/20, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 13.05.2020 - 5 B 102/20, juris Rn. 18; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 13.04.2018 - 12 S 13.18, juris Rn. 9).
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