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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21   

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https://dejure.org/2021,15439
OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21 (https://dejure.org/2021,15439)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.05.2021 - 1 M 32/21 (https://dejure.org/2021,15439)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 1 M 32/21 (https://dejure.org/2021,15439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Wahrnehmung von eines höherwertigen Dienstpostens als laufbahnrechtliche Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer laufbahnrechtlichen Bewährung (Erprobung) i. S. v. § 22 Abs. 2 Nr. 3 LBG LSA; Abwesenheitsvertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens zusätzlich zur Wahrnehmung der Aufgaben des eigenen amtsangemessenen Dienstpostens

  • rechtsportal.de

    Begründung einer laufbahnrechtlichen Bewährung (Erprobung) i. S. v. § 22 Abs. 2 Nr. 3 LBG LSA; Abwesenheitsvertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens zusätzlich zur Wahrnehmung der Aufgaben des eigenen amtsangemessenen Dienstpostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2021 - 1 M 136/20

    Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    Hat der Beamte die Aufgaben des Dienstpostens zumindest zufriedenstellend erfüllt und sich damit "bewährt", hat er den Nachweis der Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten erbracht ( OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 M 136/20 -, juris Rn. 10 ff.; siehe zu § 11 BLV: BVerwG, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 VR 1.01 -, juris Rn. 16, 18 ).

    Die Bewährung nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 LBG LSA kann dabei sowohl ausdrücklich als auch konkludent durch den Dienstherrn festgestellt werden, da weder das LBG LSA noch die LVO LSA oder die PolLVO LSA eine gesonderte eigenständige Bewährungsfeststellung vorschreiben ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2021, a. a. O., Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 -, juris Rn. 6 [m. w. N.] ).

    Die ausdrückliche oder konkludente Feststellung der Eignung und damit die Feststellung einer einfachgesetzlichen Beförderungsvoraussetzung bedingt grundsätzlich, dass der Dienstherr die Wertigkeit des Dienstpostens bzw. der jeweiligen Dienstposten bestimmt hat ( OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2021, a. a. O., juris Rn. 14 ).

    Da ein Beamter sich im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LBG LSA nicht auf einem gebündelten Dienstposten bewähren kann, weil ein solcher für den Beamten im niedrigeren Statusamt kein höherbewerteter Dienstposten ist ( siehe: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 30 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2021, a. a. O., juris Rn. 21 ), muss der Beamte ausschließlich oder zumindest nahezu ausnahmslos die Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens wahrnehmen, um feststellen zu können, dass (und gegebenenfalls auch inwieweit) der Beamte den Anforderungen an das nächsthöhere Statusamt genügt.

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, juris ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - und 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, jeweils juris; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen ( BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris [m. w. N.] ).

    Da ein Beamter sich im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LBG LSA nicht auf einem gebündelten Dienstposten bewähren kann, weil ein solcher für den Beamten im niedrigeren Statusamt kein höherbewerteter Dienstposten ist ( siehe: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 30 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2021, a. a. O., juris Rn. 21 ), muss der Beamte ausschließlich oder zumindest nahezu ausnahmslos die Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens wahrnehmen, um feststellen zu können, dass (und gegebenenfalls auch inwieweit) der Beamte den Anforderungen an das nächsthöhere Statusamt genügt.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da diese sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Verfahren wesentlich gefördert haben und sie ungeachtet dessen im gegebenen Fall einen Erstattungsanspruch nicht mit Erfolg geltend machen könnten ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    Die im Rahmen der Rangliste angegriffenen, freizuhaltenden Stellen wirken sich bei der Streitwertfestsetzung im Übrigen nicht streitwerterhöhend aus ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 40; OVG LSA, Beschluss vom 22. September 2014 - 1 M 85/14 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2010 - 1 L 50/10

    Haushaltsrechtliche Voraussetzung der Zuordnung einer Planstelle zu einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    Dass der Antragsteller während der Zeit der Verhinderungsvertretung ( vgl. hierzu im Gegensatz zur Vakanzvertretung: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 L 50/10 -, juris Rn. 6 [m. w. N.] ) von der Wahrnehmung der Aufgaben seines ihm übertragenen amtsangemessenen Dienstpostens "Einsatzbeamter zgl.
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 - und Beschluss vom 24. September 2002.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 07.08.2001 - 2 VR 1.01

    Erprobung auf höher bewertetem Dienstposten; Erprobungszeit -; Konkurrentenstreit

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20

    (Kein)Anordnungsgrund bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 1 M 78/22

    Beförderungsverbot des § 22 Abs. 2 Nr. 3 BG ST 2009 wegen fehlender Bewährung auf

    Zu diesem Zeitpunkt muss der Beamte die Aufgaben des Dienstpostens zumindest zufriedenstellend erfüllt und sich damit "bewährt" haben, um den Nachweis der Eignung für - das mit einem höher bewerteten Dienstposten verbundene - höhere Statusamt erbracht zu haben ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 M 32/21 -, juris Rn. 9 [m. w. N.] ).
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