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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 O 47/21   

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https://dejure.org/2021,15680
OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 O 47/21 (https://dejure.org/2021,15680)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.05.2021 - 2 O 47/21 (https://dejure.org/2021,15680)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 2 O 47/21 (https://dejure.org/2021,15680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 123 Abs 1 VwGO, § 166 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 114 Abs 1 Nr 1 ZPO
    Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren bei zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung - Abschiebungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren bei zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung; Rechtsschutzinteresse eines Ausländers für die Erlangung des vorläufigen Abschiebungsschutzes nach Ablauf der Ausreisefrist

  • rechtsportal.de

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren bei zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung; Rechtsschutzinteresse eines Ausländers für die Erlangung des vorläufigen Abschiebungsschutzes nach Ablauf der Ausreisefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Schwerin, 02.05.2014 - 3 B 357/14

    Abschiebung einer Schwangeren in die Schweizer Eidgenossenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 O 47/21
    Wie der Antragsgegner selbst einräumt, hat die Antragstellerin zu 1 innerhalb der Schutzfristen vor und nach der Entbindung gemäß § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen Anspruch auf Abschiebungsschutz (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 3 B 357/14 As - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 O 47/21
    Es bleibt ihm daher im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten vor der nicht mehr anzukündigenden Abschiebung jederzeit unbenommen, gegen diese beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu begehren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. November 2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Eintritt der Rechtskraft nur in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 O 47/21
    Eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Beschwerdeverfahren bei zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung jedenfalls dann möglich, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt und der Antragsteller vor Eintritt der Rechtskraft alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 11 C 19.233 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 O 47/21
    Es bleibt ihm daher im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten vor der nicht mehr anzukündigenden Abschiebung jederzeit unbenommen, gegen diese beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu begehren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. November 2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 12.07.2021 - 6 D 18/21

    Abschleppen eines auf einem Radweg abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit

    Liegen diese Voraussetzungen - wie hier - vor, hat das Beschwerdegericht die Erfolgsaussichten nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die bei Eintritt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuchs bestand (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. März 2015 - 5 D 114/14 -, juris Rn. 7 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Mai 2021 - 2 O 47/21 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschl. v. 12. Juni 2019 - 11 C 19.233 -, juris Rn. 12).
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