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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11 (https://dejure.org/2011,8918)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.06.2011 - 2 M 38/11 (https://dejure.org/2011,8918)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 2 M 38/11 (https://dejure.org/2011,8918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschlechterung der Erkrankung des Ausländers aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland als inlandbezogenes Abschiebungshindernis; Berücksichtigung einer Suizidgefahr in dem Zeitraum zwischen Ankündigung und der Durchführung der Abschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1
    Verschlechterung der Erkrankung des Ausländers aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland als inlandbezogenes Abschiebungshindernis; Berücksichtigung einer Suizidgefahr in dem Zeitraum zwischen Ankündigung und der Durchführung der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen Erkrankung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 838
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Für den Anordnungsanspruch einer Sicherungsanordnung genügt die Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich zumindest ergibt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn eine vorläufige Sicherung des in der Hauptsache verfolgten materiellen Anspruchs zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dringlich ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213 [214]).

    Sie bleibt nach § 24 VwVfG verpflichtet, den Sachverhalt selbst weiter aufzuklären, wenn und soweit sich aus den ärztlichen Äußerungen, dem Vortrag des Ausländers oder aus sonstigen Erkenntnisquellen ausreichende Indizien für eine Reiseunfähigkeit ergeben (vgl. VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008, a.a.O).(Rn.12).

    Hierzu gehört der Zeitraum des Aufsuchens und Abholens in der Wohnung, des Verbringens zum Abschiebeort sowie die Zeit der Abschiebehaft (VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213 [214]).

    Auch den Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur endgültigen Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats darf die Ausländerbehörde nicht außer Acht lassen (VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008, a.a.O.).

    Für den Anordnungsanspruch einer Sicherungsanordnung genügt dabei die Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich zumindest ergibt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn eine vorläufige Sicherung des in der Hauptsache verfolgten materiellen Anspruchs zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dringlich ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008, a.a.O., m. w. Nachw.).

    Ist das der Fall, wird regelmäßig eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden (fach-)ärztlichen Stellungnahme oder eines (fach-)ärztlichen Gutachtens angezeigt sein, da der Ausländerbehörde und auch den Verwaltungsgerichten die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen dürfte, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. zum Ganzen: VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - Juris).(Rn.5).

    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (BayVGH, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 19 B 352/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Die Frage, ob Maßnahmen bei der Gestaltung der Abschiebung - wie ärztliche Hilfe und Flugbegleitung - ausreichen, um der auf einer psychischen Erkrankung beruhenden ernsthaften Suizidgefahr wirksam zu begegnen, lässt sich erst aufgrund einer möglichst fundierten und genauen Erfassung des Krankheitsbildes und der sich daraus ergebenden Gefahren beantworten; eine abstrakte oder pauschale Zusicherung von Vorkehrungen wird dem gebotenen Schutz aus Art. 2 Abs. 2 GG nicht gerecht (vgl. OVG NW, Beschl. v. 09.05.2007 - 19 B 352/07 -, NVwZ-RR 2008, 284).

    Der Vorinstanz ist ferner darin beizupflichten, dass sich die Frage, ob Maßnahmen bei der Gestaltung der Abschiebung - wie ärztliche Hilfe und Flugbegleitung - ausreichen, um der auf einer psychischen Erkrankung beruhenden ernsthaften Suizidgefahr wirksam zu begegnen, erst aufgrund einer möglichst fundierten und genauen Erfassung des Krankheitsbildes und der sich daraus ergebenden Gefahren beantworten lässt; eine abstrakte oder pauschale Zusicherung von Vorkehrungen wird dem gebotenen Schutz aus Art. 2 Abs. 2 GG nicht gerecht (OVG NW, Beschl. v. 09.05.2007 - 19 B 352/07 -, NVwZ-RR 2008, 284).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2010 - 18 A 2088/10

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Es ist auch darauf zu achten, dass sich die krankheitsbedingte Suizidgefahr nicht in dem Zeitraum zwischen der Ankündigung und der Durchführung der Abschiebung realisiert (vgl. OVG NW, Beschl. v. 15.10.2010 - 18 A 2088/10 -, Juris).

    Es ist ferner darauf zu achten, dass sich die krankheitsbedingte Suizidgefahr nicht in dem Zeitraum zwischen der Ankündigung und der Durchführung der Abschiebung realisiert (vgl. OVG NW, Beschl. v. 15.10.2010 - 18 A 2088/10 -, Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2003 - 2 M 497/03

    Aufenthaltsstatus eines ausländischen Ehegatten schützt den anderen vor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Bei offenem Prozessausgang kommt es allein auf die Gewichtung der widerstreitenden Nachteile an (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.10.2003 - 2 M 497/03 - Juris).
  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Die Ausländerbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, aus dem Gesundheitszustand des Ausländers folgende Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten, und hat gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 -, Juris; Beschl. v. 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Einstweiliger Rechtsschutz ist zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69 [75]).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Ist die geltend gemachte materielle Rechtsposition grundsätzlich sicherungsfähig, hängt die Bejahung eines Anordnungsanspruchs regelmäßig davon ab, welche Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren bestehen (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl 2002, 1633 [1634]).
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Die Ausländerbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, aus dem Gesundheitszustand des Ausländers folgende Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten, und hat gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 -, Juris; Beschl. v. 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 24.02.2010 - 2 M 2/10 -, Juris) kann auch eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und so lange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d. h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10

    Aufenthalt von Ausländern: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 B 586/06

    Reisefähigkeit Gesundheitsgefahr Suizidalität Abschiebung Versorgung Betreuung

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 M 38/11 -, InfAuslR 2011, S. 390 ).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 M 38/11 -, InfAuslR 2011, S. 390 ).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 M 38/11 -, InfAuslR 2011, S. 390 ).
  • VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12

    Abschiebung: Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    5 Die Gerichte sind zu einer Interessenabwägung (Folgenabwägung) berechtigt und verpflichtet, wenn eine eingehende Klärung der Sach- und Rechtslage beispielsweise wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit oder wegen der Notwendigkeit weiterer Aufklärungsmaßnahmen untunlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 - NVwZ 1997, 479; Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 und Beschl. v. 13.06.1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.2000 - 3 Bs 369/99 - InfAuslR 2001, 132; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390).

    Für die Bejahung eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses kann aber auch ausreichen, wenn zu befürchten ist, dass sich durch den Abschiebevorgang eine psychische Erkrankung wesentlich verschlechtert (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.02.2012 - 2 M 29/12 - AuAS 2012, 136 und Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390; VGH München, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris -).

    Auch den Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur endgültigen Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats darf die Ausländerbehörde nicht außer Acht lassen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - VBlBW 2008, 309; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390).

    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 - NWVBl 2007, 56; Beschl. v. 29.11.2010 - 18 B 910/10 - NVwZ-RR 2011, 300 und Beschl. v. 28.12.2010 - 18 B 1599/10 - juris - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.08.2011 - OVG 11 S 49.11 - juris - OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390).

    Diese Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn und soweit sich aus ärztlichen Äußerungen, dem Vortrag des Ausländers oder aus sonstigen Erkenntnisquellen ausreichende Indizien für eine Reiseunfähigkeit ergeben (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390; VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - VBlBW 2008, 309).

    Ist das der Fall, wird regelmäßig eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden fachärztlichen Stellungnahme oder eines fachärztlichen Gutachtens angezeigt sein, da der Ausländerbehörde und auch den Verwaltungsgerichten die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251 und Beschl. v. 24.05.2006 - 1 B 118/05 - NVwZ 2007, 345; VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - a.a.O.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12

    Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität

    Im Rahmen der Sicherungsanordnung genügt zur Bejahung des Anordnungsanspruchs dabei die Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich zumindest ergibt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist und ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn eine vorläufige Sicherung des in der Hauptsache verfolgten materiellen Anspruchs zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dringlich ist (vgl. Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 -, m.w.N., nach juris).

    Es kann für die Bejahung eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses ausreichen, wenn zu befürchten ist, dass sich durch den Abschiebevorgang die psychische Erkrankung (wieder) verschlimmert, eine latent bestehende Suizidalität akut wird und deshalb die Gefahr besteht, dass der Ausländer unmittelbar vor oder nach der Abschiebung sich selbst tötet, wenn sich die Erkrankung des Ausländers also gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur dann, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (vgl. Beschl. v. 20.06.2011, a.a.O., m.w.N.).

    Anders als im rein somatisch-medizinischen Bereich, wo äußerlich feststellbare objektive Befundtatsachen im Mittelpunkt stehen, geht es dabei um innerpsychische Vorgänge, die sich einer Erhebung äußerlich-objektiver Befundtatsachen weitgehend entzieht (vgl. Beschl. v. 20.06.2011, a.a.O., m.w.N.).

    Es entspricht ständiger Rechtssprechung des erkennenden Senats im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den halbierten Auffangwert festzusetzen, soweit Streitgegenstand die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ist (vgl. nur OVG LSA, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 -, nach juris), weshalb die Streitwertentscheidung des Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 03.02.2012 entsprechend abzuändern war.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17

    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

    Deshalb war die beantragte Sicherungsanordnung zu erlassen (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 60a AufenthG Rn. 328), wobei die Frage offen bleiben kann, ob hier zur ausreichenden Glaubhaftmachung bereits ausreicht, dass die Erfolgsaussichten als offen anzusehen sind (so OVG LSA, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 ME 38/11 -, InfAuslR 2011, 390 und Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 330).

    Eine andere Sichtweise ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch eine entsprechende (fach-) ärztliche Betreuung und Versorgung während des gesamten Abschiebungsvorgangs bzw. eine ärztliche Anschlussbehandlung hinreichend verlässlich sichergestellt ist, dass eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands schon gar nicht eintreten wird (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 ME 38/11 -, InfAuslR 2011, 390 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 13.01.2015 - 1 Bs 211/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abschiebungsschutz für Ausländer bei behaupteter

    Das dabei in den Blick zu nehmende Geschehen beginnt regelmäßig bereits mit der Mitteilung einer beabsichtigten Abschiebung gegenüber dem Ausländer (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 6.2.2008, 11 S 2439/07, InfAuslR 2008, 213, 214 = juris, Rn. 7 f. m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.6.2011, 2 M 38/11, InfAuslR 2011, 390 f. = juris Rn. 5).

    Ob sogar hierfür zunächst eine fachärztliche Begutachtung erforderlich wäre, etwa weil erst aufgrund einer solchen Begutachtung sachgerecht beurteilt werden könne, welche Vorkehrungen auch für den Transport und die Sicherstellung der Anschlussversorgung geeignet sind (so VGH Mannheim, Beschl. v. 6.2.2008, a.a.O., S. 216 = juris Rn. 13; ähnlich OVG Münster, Beschl. v. 9.5.2007, 19 B 352/07, NVwZ-RR 2008, 284 = juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 23.10.2007, 24 CE 07.484, juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.6.2011, a.a.O., S. 392 = juris Rn. 5 a.E.), mag zweifelhaft sein; in der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts wurde, soweit ersichtlich, eine solche Forderung bislang kaum einmal erhoben (angedeutet in OVG Hamburg, Beschl. v. 3.4.2003, 2 Bs 39/03).

    Denn die Ausländerbehörde, die die Abschiebung eines Ausländers beabsichtigt, hat auch darauf zu achten, dass sich die krankheitsbedingte Suizidgefahr nicht in dem Zeitraum zwischen der Ankündigung und der Durchführung der Abschiebung realisiert (OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.6.2011, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.10.2010, a.a.O., Rn. 8; VGH Mannheim, Beschl. v. 6.2.2008, a.a.O., S. 216 = juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 11 S 658/17

    Hinderung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

    Deshalb war die beantragte Sicherungsanordnung zu erlassen (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG § 60a Rdn. 328), wobei die Frage offen bleiben kann, ob hier zur ausreichenden Glaubhaftmachung bereits ausreicht, dass die Erfolgsaussichten als offen anzusehen sind (so OVG LSA, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 ME 38/11 -, InfAuslR 2011, 390 und Funke-Kaiser, a.a.O., Rdn. 330).

    Eine andere Sichtweise ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch eine entsprechende (fach-) ärztliche Betreuung und Versorgung während des gesamten Abschiebungsvorgangs bzw. eine ärztliche Anschlussbehandlung hinreichend verlässlich sichergestellt ist, dass eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands schon gar nicht eintreten wird (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 ME 38/11 -, InfAuslR 2011, 390 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 991/14

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 M 38/11 -, InfAuslR 2011, S. 390 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der

    Dass ungeachtet der vom Regierungspräsidium in Anknüpfung an die Begutachtung durch das Gesundheitsamt und die Stellungnahme der Botschaft beabsichtigten Maßnahmen zur Ausgestaltung der Abschiebung dennoch eine Reiseunfähigkeit im engeren oder weiteren Sinn vorliegen könnte (vgl. hierzu näher Senatsbeschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - InfAuslR 2008, 213; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390), ist nicht glaubhaft gemacht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14

    Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • VG Schleswig, 01.11.2022 - 11 B 86/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer

  • VG Stuttgart, 08.07.2019 - 11 K 456/19

    Duldungsgrund für einen bereits seit 26 Jahren unauffällig in Deutschland

  • OVG Thüringen, 21.12.2018 - 3 KO 337/17

    Abschiebungsschutz für eine Familie nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 ZB 22.1778

    Anforderungen an die Feststellung einer Suizidgefahr im Rahmen der Prüfung eines

  • VG Frankfurt/Main, 25.03.2015 - 3 K 4254/13
  • VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 247/16

    Asylfolgeverfahren einer in Italien anerkannten Familie

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13

    Türkei; Abschiebung; PTBS; Suizidgefahr; Blutrache; widersprüchliches Vorbringen;

  • VG Würzburg, 03.01.2020 - W 8 S 19.50825

    Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Polen)

  • VG Arnsberg, 29.11.2018 - 5 L 1831/18
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - 4 MB 63/11

    Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber der Ausländerbehörde

  • VG Würzburg, 06.06.2019 - W 8 S 19.50526

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

  • VG Karlsruhe, 11.03.2019 - A 1 K 6963/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 7 S 14.50319

    Nigerianische Staatsangehörige (Familie mit Kleinkind)

  • VG Augsburg, 31.10.2014 - Au 7 S 14.50271

    Somalische Staatsangehörige (Mutter mit zwei Kleinkindern); keine systemischen

  • VG Augsburg, 31.10.2014 - Au 7 S 14.50273

    Somalische Staatsangehörige (Kleinkinder); keine systemischen Mängel im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 11 S 49.11

    Beachtung des Gesundheitszustandes eines Abzuschiebenden bei ernsthafter

  • VG Würzburg, 15.05.2020 - W 8 K 20.50136
  • VG Augsburg, 21.04.2015 - Au 7 S 15.50204

    Fehlende Garantieerklärung der italienischen Behörden zur kindgerechten

  • VG Würzburg, 22.12.2014 - W 3 S 14.50146

    Somalierin; behandlungsbedürftig erkrankt; Hepatitis B; Maßgaben Unterbringung

  • VG Würzburg, 22.12.2014 - W 3 S 14.50126

    Überstellung, systemische Mängel, Italien, Drittschutz, Gesundheit,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2011 - 2 M 164/11

    Abschiebungshindernis bei posttraumatischer Belastungsstörung (hier: geplante

  • VG Stuttgart, 24.11.2020 - A 4 K 11328/18

    Sri Lanka: Dublin: keine grundsätzlich systemische Mängel in Spanien

  • VG Würzburg, 02.03.2020 - W 8 S 20.50081

    Dublin-Verfahren (Frankreich)

  • VG Würzburg, 05.04.2019 - W 8 S 19.50286

    Erfolglose Klage gegen die Anordnung der Abschiebung nach Spanien (Dublin III)

  • VG Würzburg, 23.05.2018 - W 8 S 18.50234

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

  • VG Würzburg, 18.01.2019 - W 8 S 19.50035

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in

  • VG Göttingen, 27.11.2014 - 2 A 34/14

    Überstellungsfrist; Beginn des Fristlaufs; Verlängerung der Überstellungsfrist;

  • VG Würzburg, 02.03.2020 - W 8 S 20.50083

    Überstellung nach Frankreich nach Dublin-Verfahren

  • VG Würzburg, 26.02.2013 - W 1 K 12.30038

    Kosovo; Ashkali; Gruppenverfolgung (verneint); individuelle Verfolgung wegen

  • VG Würzburg, 31.01.2020 - W 8 E 20.235

    Abschiebung nach Italien trotz HIV-Infektion

  • VG Würzburg, 22.08.2017 - W 8 S 17.50440

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

  • VG Würzburg, 26.07.2017 - W 8 S 17.50406

    Erfolgloser Eilantrag armenischer Asylbewerber gegen Überstellung nach Polen im

  • VG Würzburg, 21.06.2017 - W 8 S 17.50328

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

  • VG Würzburg, 02.06.2017 - W 8 S 17.50308

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Tschechien

  • VG Würzburg, 31.05.2017 - W 8 S 17.50305

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Tschechien

  • VG Bayreuth, 08.01.2015 - B 1 E 15.10

    Reiseunfähigkeit; Traumatisierung

  • VG Würzburg, 14.01.2020 - W 8 S 20.50010

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in den

  • VG Karlsruhe, 11.03.2019 - 1 K 6963/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 8 S 17.50346

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung nach Tschechien

  • VG Würzburg, 09.06.2017 - W 8 S 17.50315

    Keine systemischen Mängel des Asylsystems in Tschechien

  • VG Greifswald, 03.02.2016 - 6 B 456/16

    Asylrecht: Abschiebung von Drittstaatsangehörigen

  • VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098

    Mali; Abschiebungsanordnung nach Italien; subsidiär Schutzberechtigter in

  • VG Berlin, 12.10.2011 - 29 L 252.11

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines iranischen Staatsbürgers; Maßnahmen bei der

  • VG München, 26.09.2011 - M 15 K 10.30531

    Abschiebungsverbot; Herkunftsland China; Han-Chinesin; posttraumatische

  • VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Magdeburg, 27.06.2012 - 2 B 220/12

    Ankündigung der Abschiebung nach Zusicherung der Ausstellung von

  • VG Saarlouis, 07.10.2013 - 10 L 1303/13

    Abschiebungshindernis bei psychischer Erkrankung

  • VG Berlin, 27.03.2013 - 15 L 35.13

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Duldung aufgrund Reiseunfähigkeit

  • VG München, 12.09.2011 - M 9 E 11.4212

    Duldung; Reisefähigkeit; psychische Erkrankung; behauptete Suizidalität

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