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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18   

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https://dejure.org/2018,27481
OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18 (https://dejure.org/2018,27481)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.08.2018 - 1 L 62/18 (https://dejure.org/2018,27481)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. August 2018 - 1 L 62/18 (https://dejure.org/2018,27481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansparung von Erholungsurlaub zur Kinderbetreuung nach § 8 UrlVO LSA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).

    Ist im Zulassungsantragsverfahren - wie hier - für das Oberverwaltungsgericht erkennbar, dass sich das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts aus - zumindest teilweise - anderen Gründen als richtig darstellt (vgl. § 144 Abs. 4 VwGO), liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht vor (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9 ff.; BayVGH, Beschluss vom 18. November 2010 - 19 ZB 08.3154 -, juris Rn. 3).

    Auch geht die Heranziehung dieser Gründe nicht über den Aufwand hinaus, der in einem Zulassungsverfahren mit Blick auf dessen Zweck vernünftigerweise zu leisten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, a. a. O. Rn. 10).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es bei der Berechnung der dem Beschäftigten zustehenden Urlaubstage im Rahmen der Ansprüche aus Art. 7 Abs. 1 und 2 RL 2003/88/EG nach dem Zweck dieser Norm nur darauf ankommt, ob und wie viel Urlaub der Betreffende im konkreten Jahr genommen hat und mithin unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub gehandelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris Rn. ; s. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 B 72/15 -, juris Rn. 10).

    Der Kläger macht geltend, das Verwaltungsgericht habe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. Januar 2013, a. a. O.) in der angefochtenen Entscheidung mit dem Rechtssatz widersprochen, dass der nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG zu gewährende bezahlte Mindestjahresurlaub von vier Wochen "im konkreten Jahr zu nehmen ist und der Mindesturlaub nicht aus dem alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragen und als Mindesturlaub im konkreten Jahr genommen werden kann." Solche Rechtssätze sind dem verwaltungsgerichtlichen Urteil indes schon nicht zu entnehmen.

    Im Übrigen befasst sich Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 (a. a. O.) nicht mit der vom Verwaltungsgericht ausschließlich angewandten Vorschrift des § 8 Abs. 1 UrlVO LSA.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014, a. a. O. m. w. N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom . Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.11.2010 - 19 ZB 08.3154

    Ausschluss wegen Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen zur Beseitigung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    Ist im Zulassungsantragsverfahren - wie hier - für das Oberverwaltungsgericht erkennbar, dass sich das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts aus - zumindest teilweise - anderen Gründen als richtig darstellt (vgl. § 144 Abs. 4 VwGO), liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht vor (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9 ff.; BayVGH, Beschluss vom 18. November 2010 - 19 ZB 08.3154 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 1 L 89/12

    Zum Verhältnis von Gleichwertigkeitsfeststellungen nach Art. 37 EinigVtr und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    Eine Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil einen inhaltlich bestimmten, das Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem es einem ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat, der in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder in einer anderen divergenzfähigen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt worden ist, und diesen nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält (stRspr, vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO BVerwG, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 -, juris Rn. 7 m. w. N.; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 18. September 2012 - 1 L 89/12 -, juris Rn. 14 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13

    Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    Eine Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil einen inhaltlich bestimmten, das Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem es einem ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat, der in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder in einer anderen divergenzfähigen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt worden ist, und diesen nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält (stRspr, vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO BVerwG, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 -, juris Rn. 7 m. w. N.; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 18. September 2012 - 1 L 89/12 -, juris Rn. 14 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. ).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15

    Urlaubsabgeltungsanspruch ist auf den Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es bei der Berechnung der dem Beschäftigten zustehenden Urlaubstage im Rahmen der Ansprüche aus Art. 7 Abs. 1 und 2 RL 2003/88/EG nach dem Zweck dieser Norm nur darauf ankommt, ob und wie viel Urlaub der Betreffende im konkreten Jahr genommen hat und mithin unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub gehandelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris Rn. ; s. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 B 72/15 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15

    Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18
    Eine Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil einen inhaltlich bestimmten, das Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem es einem ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat, der in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder in einer anderen divergenzfähigen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt worden ist, und diesen nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält (stRspr, vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO BVerwG, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 -, juris Rn. 7 m. w. N.; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 18. September 2012 - 1 L 89/12 -, juris Rn. 14 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 4 S 1124/17

    Anspruch auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung

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