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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49512
OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11 (https://dejure.org/2012,49512)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.09.2012 - 1 L 124/11 (https://dejure.org/2012,49512)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 (https://dejure.org/2012,49512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Folgen einer fehlerhaften Rücklagenbildung durch eine Handwerkskammer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung einer Handwerkskammer an die von ihr erlassene normative Regelung zur Rücklagenbildung i.R.d. Heranziehung eines Mitglieds zum Handwerkskammerbeitrag; Rückgriff auf rechtlich ungebundene finanzielle Geldmittel i.S.e. "anderweitigen Kostendeckung" gem. § 113 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Fehlerhafte Rücklagenbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung einer Handwerkskammer an die von ihr erlassene normative Regelung zur Rücklagenbildung i.R.d. Heranziehung eines Mitglieds zum Handwerkskammerbeitrag; Rückgriff auf rechtlich ungebundene finanzielle Geldmittel i.S.e. "anderweitigen Kostendeckung" gem. § 113 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
    Die Bildung angemessener Rücklagen gehört zu einer geordneten Haushaltsführung (so BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 -, juris).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
    Das normative Ermessen des Normgebers wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19.05 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11076/10

    Mitgliedsbeitrag der Handwerkskammer Trier rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
    Bei der Beurteilung dessen, was die Beklagte im Einzelnen für erforderlich und welche Rücklagen sie in welcher Höhe für angemessen hält, steht ihr ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der einerseits dadurch begrenzt wird, dass die durch Rücklage zu finanzierende Maßnahme dem Aufgabenbereich der Beklagten unterfallen muss und andererseits die Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung nicht offenkundig überschritten werden dürfen bzw. ein mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbares Verhalten der Beklagten feststellbar ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris, RdNr. 22; VG Lüneburg, Urt. v. 23. November 2004 - 3 A 5/01 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11

    Rücklagenbildung durch Handwerkskammer; Entscheidungsspielraum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Gerichtsakte im anhängigen Verfahren sowie zu den Verfahren 1 L 136/11 und 3 A 185/10 MD und die jeweils vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
  • VG Lüneburg, 23.11.2004 - 3 A 5/01

    Beitrag; Beitragssatz; Entscheidungsspielraum; Erschwernisbeitrag; Gewässer;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
    Bei der Beurteilung dessen, was die Beklagte im Einzelnen für erforderlich und welche Rücklagen sie in welcher Höhe für angemessen hält, steht ihr ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der einerseits dadurch begrenzt wird, dass die durch Rücklage zu finanzierende Maßnahme dem Aufgabenbereich der Beklagten unterfallen muss und andererseits die Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung nicht offenkundig überschritten werden dürfen bzw. ein mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbares Verhalten der Beklagten feststellbar ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris, RdNr. 22; VG Lüneburg, Urt. v. 23. November 2004 - 3 A 5/01 -, juris).
  • VGH Hessen, 15.10.1986 - 5 UE 236/84
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11
    Der Gesetzgeber hat aber in der Gestaltung des Kammerhaushalts eine wesentliche Selbstverwaltungsangelegenheit gesehen, die auch den Erlass kammereigener haushaltsrechtlicher Bestimmungen rechtfertigt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 15. Oktober 1986 - 5 UE 236/84 -, GewArch 1987, 395 [396]).
  • VG Koblenz, 25.11.2013 - 3 K 121/12

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer

    Demgegenüber findet die hier vertretene Auffassung eine Stütze in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. September 2012 (1 L 124/11, juris, insbesondere Rdnr. 55).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Andererseits ist es der Handwerkskammer nicht verwehrt, höhere Beiträge als sie zur Kostendeckung notwendig sind, zu erheben und daraus Rücklagen für die Finanzierung eines Vorhabens zu bilden, das der Erfüllung ihrer Aufgaben dient, vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 -, zitiert nach juris.

    Der Gesetzgeber hat aber in der Gestaltung des Kammerhaushalts eine wesentliche Selbstverwaltungsangelegenheit gesehen, die auch den Erlass kammereigener haushaltsrechtlicher Bestimmungen rechtfertigt, vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 -, zitiert nach juris.

  • VG Mainz, 10.11.2017 - 4 K 1310/16

    Bildung von angemessenen Rücklagen einer Industrie- und Handelskammer;

    Auch bei einer formalen Betrachtung wäre ein etwaiger Mangel bei der Beschlussfassung über die Wirtschaftssatzung 2016 durch die Vollversammlung der Beklagten am 9. Dezember 2015 nämlich nach Auffassung der Kammer durch die Befassung der Vollversammlung mit der Risikoprognose für das Jahr 2016 in der Sitzung vom 7. September 2016 geheilt worden (für eine solche Heilungsmöglichkeit auch VG Braunschweig, Urteil vom 20.4.2017 - 1 A 221/16 -, UA S. 14 f.; VG Bayreuth, Urteil vom 7.12.2016 - B 4 K 15.580 -, juris Rn. 38 f.; Jahn, GewArch 2016, 263, 269; offen gelassen in VG Düsseldorf, Urteil vom 30.3.2017 - 20 K 3225/15 - juris Rn. 388; nicht vergleichbare Sachverhaltskonstellationen lagen dagegen den Entscheidungen BVerwG, Urteil vom 23.6.2010 - 8 C 20/09 -, BVerwGE 137, 171-179, Rn. 45 ff. und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.9.2012 - 1 L 124/11 -, juris Rn. 57 ff. zugrunde).
  • VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.371

    Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans der Handwerkskammer bezüglich der

    Ebenso sei durch die Beklagte nachzuweisen, dass die Vollversammlung unter Beachtung ihres eigenen Satzungsrechts und des Gebots der Schätzgenauigkeit über die etwaigen Gründe für die Bildung allgemeiner Rücklagen vor der Verabschiedung der Beitragssätze 2016 informiert gewesen sei sowie entsprechend beraten und beschlossen habe (vgl. OVG LSA, U.v. 20.9.2012 - 1 L 124/11).
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 4 K 124.16

    Heranziehung eines Mitglieds zu Mitgliedsbeiträgen durch die IHK; Rechtmäßigkeit

    Der Beklagten wurde für die Setzung ihres Binnenrechts einschließlich der Bildung von Rücklagen ein weiter Gestaltungsspielraum zugebilligt (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 -, juris Rn. 55 f.).
  • VG Berlin, 14.04.2015 - 4 K 199.14

    Klage gegen Beitragsbescheid der IHK

    Die Beklagte genießt bei der Setzung ihres Binnenrechts einschließlich der Bildung von Rücklagen einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 -, juris Rn. 55 f.), für dessen generelle Überschreitung durch das Finanzstatut keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.187

    Rechtmäßigkeit des Handwerkskammerbeitrags

    Ebenso sei durch die Beklagte nachzuweisen, dass die Vollversammlung unter Beachtung ihres eigenen Satzungsrechts und des Gebots der Schätzgenauigkeit über die etwaigen Gründe für die Bildung allgemeiner Rücklagen vor der Verabschiedung der Beitragssätze 2016 informiert gewesen sei sowie entsprechend beraten und beschlossen habe (vgl. OVG LSA, U.v. 20.9.2012 - 1 L 124/11).
  • VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5188/18

    Handwerkskammer; Kammerbeitrag; Wirtschaftsplan; Rücklagenbildung;

    Auch im Recht der Handwerkskammern gilt damit der Rechtssatz, dass Beiträge nur zur Kostendeckung der Kammer, nicht aber zum Zweck der Vermögensbildung erhoben werden dürfen, soweit eine solche nicht ihrerseits zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist (allg. Auffassung, s. etwa OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 39; Leisner, in: Leisner, HwO, 2016, § 113 Rn. 6; ferner Günther, in: Honig/Knörr/Thiel, HwO, § 113 Rn. 1 und § 106 Rn. 9 ff.).
  • VG Düsseldorf, 10.02.2016 - 20 K 3039/15
    S. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20 September 2012 - 1 L 124/11 -, juris Rn. 55; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris Rn. 22 (= LKRZ 2011, 238); Wendt, Zulässigkeit und Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der Wirtschafts- und Haushaltsführung der IHK Frankfurt, GewArch Beilage WiVerw Nr. 01/2013, 5 (9, 21, 25 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11
    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Gerichtsakte im anhängigen Verfahren sowie zu den Verfahren 1 L 124/11 und 3 A 158/09 MD und die jeweils vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
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