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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19 (https://dejure.org/2022,42040)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.12.2022 - 2 K 139/19 (https://dejure.org/2022,42040)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 2 K 139/19 (https://dejure.org/2022,42040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 68 Abs 3 WHG, § 14 Abs 3 WHG, § 70 Abs 1 WHG, § 75 Abs 1a S 2 VwVfG
    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage; Ausgleich für steigende Überflutungsgefahr für ein Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungsfehler; Damm; Hochwasserrisiken; Hochwasserschutzanalge; Nachbarschutz; nachteilige Einwirkung; Planergänzung; Planfeststellungsbeschluss; Wohl der Allgemeinheit; Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage

  • rechtsportal.de

    Abwägungsfehler; Damm; Hochwasserrisiken; Hochwasserschutzanalge; Nachbarschutz; nachteilige Einwirkung; Planergänzung; Planfeststellungsbeschluss; Wohl der Allgemeinheit; Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96

    Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Eine nachteilige Wirkung kann insbesondere in einer durch eine Deicherhöhung verursachten Zunahme der Gefahr der Überflutung der vor dem Deich gelegenen Grundstücke bestehen (vgl. HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - juris Rn. 47).

    Die Verbesserung des Schutzes der hinter dem Deich befindlichen Schutzgüter ist in der Regel untrennbar und proportional mit einer Erhöhung der Gefährdung der vor dem Deich gelegenen Flächen verbunden (HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 54).

    Die nachteilige Wirkung - die Zunahme der Gefahr der Überflutung - muss adäquat kausal auf die Erhöhung des Deichs zurückzuführen sein (BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 24.71 - a.a.O. Rn. 15; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 53; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 880; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 90).

    Das ist der Fall, wenn überwiegende Gründe für den Eintritt der nachteiligen Wirkungen sprechen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - juris Rn. 13 [zu § 8 Abs. 3 WHG a.F.]; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 56 [zu § 48 Abs. 4 Satz 1 des Hamburgischen Wassergesetzes - HWaG]; BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 - a.a.O. Rn. 27; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 881; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 70 Rn. 13; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Pape, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 14 WHG Rn. 53 f.; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 88).

    Bei Hochwassergefahren ist insoweit auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ 100 ) abzustellen, also auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2001 - 22 B 94.3165 - juris Rn. 36; a.A. HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 62: überwiegende Wahrscheinlichkeit in einem 30-jährigen Zeitraum erforderlich).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 - juris Rn. 8; SchlHOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 - juris Rn. 79).

    Das Abwägungsgebot wird insbesondere dann verletzt, wenn ein geplantes Vorhaben nur durch Festsetzungen zu verwirklichen ist, die nachteilige Wirkungen auf das Recht eines Dritten i.S.d. § 70 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 WHG verursachen und dieser Einwendungen erhebt, der Plan aber festgestellt wird, ohne gleichzeitig die entsprechenden Schutzvorkehrungen oder die ersatzweise Entschädigung anzuordnen, oder ohne dass zuvor die Notwendigkeit entsprechender Schutzvorkehrungen oder einer Entschädigung hinreichend geprüft wird (vgl. SchlHOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 - a.a.O. Rn. 76).

    Insbesondere für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren nach §§ 68 ff. WHG gilt, dass die fehlende Feststellung eines Entschädigungsanspruchs gemäß § 70 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 3 WHG im Planfeststellungbeschluss nach der Fehlerfolgenregelung des § 70 Abs. 1 WHG i.V.m. § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führt, sondern nur zu einem Anspruch auf Planergänzung (SchlHOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 - a.a.O. Rn. 79).

    Zudem sind die Bemessungsgrundlagen für dessen Höhe anzugeben (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - juris Rn. 70 m.w.N.; SchlHOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 - a.a.O. Rn. 79).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2020 - 2 R 24/20

    Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) darf gebaut werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Am 17. März 2020 haben die Kläger beim erkennenden Senat im Verfahren 2 R 24/20 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt und vorgetragen, auf beiden Seiten der Saale bestehe ein öffentliches Interesse am Hochwasserschutz.

    Mit Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 R 24/20 - hat der Senat den Antrag der Kläger, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28. Oktober 2019 für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm wiederherzustellen, abgelehnt.

    § 68 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 WHG gewährt nach Maßgabe der zum Rücksichtnahmegebot entwickelten Grundsätze Nachbarschutz (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - juris Rn. 27; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 7 A 6.17 - juris Rn. 44; Beschluss des Senats vom 12. Mai 2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 21; Breuer/Gärditz, Öffentliches und privates Wasserrecht, 4. Auflage 2017, Rn. 1243 und 1366; Kümper, in: Schink/Fellenberg, GK-WHG, 2021, § 68 WHG Rn. 99; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, Stand: Februar 2022, § 68 WHG Rn. 22).

    bb) Das bereits im Beschluss des Senats vom 12. Mai 2020 - 2 R 24/20 - festgestellte Abwägungsdefizit wurde vom Beklagten bislang nicht durch ein Planergänzungsverfahren geheilt (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 47).

  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 22 B 94.3165
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Bei Hochwassergefahren ist insoweit auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ 100 ) abzustellen, also auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2001 - 22 B 94.3165 - juris Rn. 36; a.A. HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 62: überwiegende Wahrscheinlichkeit in einem 30-jährigen Zeitraum erforderlich).

    Ein derartiges katastrophenartiges Unwetter kann nur als "höhere Gewalt" betrachtet werden (BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2001 - 22 B 94.3165 - a.a.O. Rn. 36).

  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71

    Ausgleich von Schäden auf Grund der Benachteiligung in einem durchgeführten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Die nachteilige Einwirkung muss adäquat kausal auf die planfestgestellte Maßnahme zurückzuführen sein (BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 24.71 - juris Rn. 15 [zu § 31 Abs. 2 WHG a.F.]; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 880; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 90).

    Die nachteilige Wirkung - die Zunahme der Gefahr der Überflutung - muss adäquat kausal auf die Erhöhung des Deichs zurückzuführen sein (BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 24.71 - a.a.O. Rn. 15; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 53; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 880; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 90).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Der Mangel muss auf objektiv erfassbaren Sach-umständen beruhen, also beispielsweise die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung und die Gewichtung der Belange betreffen und sich etwa aus den Verfahrensakten der Planfeststellungsbehörde, der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses oder aus sonstigen Unterlagen ergeben (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - juris Rn. 84; Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 75 VwVfG Rn. 40).

    Ein Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses besteht dann nicht, wenn der Rechtsfehler für die Planungsentscheidung insgesamt nicht von so großem Gewicht ist, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils in Frage gestellt wird und der Mangel durch Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses - etwa um eine Schutzauflage - behoben werden kann (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - juris Rn. 112; Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - a.a.O. Rn. 59; Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 75 VwVfG Rn. 46).

  • VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823

    Gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser, Drittschutz des von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Im Unterschied zu § 14 Abs. 4 Satz 2 WHG schließt diese Vorschrift auch geringfügige nachteilige Wirkungen nicht von vornherein aus ihrem Anwendungsbereich aus (BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 - juris Rn. 26; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 15).

    Das ist der Fall, wenn überwiegende Gründe für den Eintritt der nachteiligen Wirkungen sprechen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - juris Rn. 13 [zu § 8 Abs. 3 WHG a.F.]; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 56 [zu § 48 Abs. 4 Satz 1 des Hamburgischen Wassergesetzes - HWaG]; BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 - a.a.O. Rn. 27; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 881; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 70 Rn. 13; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Pape, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 14 WHG Rn. 53 f.; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 88).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Derartige Folgeprobleme einer Hochwasserschutzmaßnahme sind im Planfeststellungsverfahren insbesondere durch die Anordnung von Schutzmaßnahmen zu bewältigen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - juris Rn. 41; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 68 WHG Rn. 22).

    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mussten, oder die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - a.a.O. Rn. 44; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 1247 ff.; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 68 WHG Rn. 28).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08

    Polder "Altrip" darf gebaut werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Eine Erhöhung der Hochwasserrisiken kann insbesondere durch Einengung oder Begradigung des Gewässerlaufs oder durch Wegfall von Rückhalteflächen (z.B. infolge Deichbaus) herbeigeführt werden, d.h. durch Ausbaumaßnahmen, die den Hochwasserabfluss beschleunigen und dadurch die Hochwasserwelle unterstrom erhöhen (OVG RhPf, Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 - juris Rn. 173; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 68 WHG Rn. 22).

    Darüber hinaus kann den von den Klägern befürchteten Folgeproblemen sinnvoller Weise nicht durch einen Verzicht auf die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm, sondern nur durch die Anordnung von Schutzmaßnahmen oder einen sonstigen Ausgleich Rechnung getragen werden (vgl. OVG RhPf, Urteil vom 12. Februar 2009 - 1 A 10722/08 - a.a.O. Rn. 173).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist grundsätzlich - so auch hier - die Sach- und Rechtslage bei dessen Erlass (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Das ist nicht erst bei der Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 207 zur Wasserstraßenplanung; BayVGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 8 CS 04.1724 - juris Rn. 38; Kümper, in: Schink/Fellenberg, a.a.O., § 68 WHG Rn. 43).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener

  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb;

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 26.07.2016 - 2 B 35.16

    Suche und Besitz tierpornographischer Bilddateien als tiefgreifender

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

  • VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 B 22.1073

    Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für Nutzung einer Dorfmühle zur

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 48/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17

    Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme

  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

  • BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05

    Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 6.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • VGH Bayern, 18.01.2005 - 8 CS 04.1724

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2020 - 2 R 24/20
    Am 20. Dezember 2019 erhoben die Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Oktober 2019 im Verfahren 2 K 139/19 Klage.

    die aufschiebende Wirkung der Klage vom 19. Dezember 2019 (2 K 139/19) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 28. Oktober 2019 für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm wiederherzustellen.

    b) Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden die Antragsteller im Hauptsacheverfahren (2 K 139/19) nicht verlangen können, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben wird.

    Im Hinblick auf das Ausmaß der in Rede stehenden Eigentumsbeeinträchtigung hält der Senat für das Hauptsacheverfahren (2 K 139/19) einen Streitwert von 30.000 ? für angemessen.

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