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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16 (https://dejure.org/2017,58119)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2017 - 2 K 87/16 (https://dejure.org/2017,58119)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 (https://dejure.org/2017,58119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntmachung; Gewerbegebiet; Negativplanung; Umsetzbarkeit; Überplanung; Veränderungssperre; Verhinderungsplanung; Vollzugsfähigkeit; Veränderungssperre

  • rechtsportal.de

    Unwirksamheit einer Veränderungssperre für einen Bebauungsplan aufgrund eines behaupteten Bekanntmachungsfehlers; Fehlende Beschreibung des Geltungbereichs der Veränderungssperre in der Bekanntmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    § 14 Abs 1 BauGB, § 16 Abs 2 S 2 BauGB, § 8 BauNVO
    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des Planungsziels bzw. der Verwirklichungsfähigkeit der Planungskonzeption; Vollzugsfähigkeit der Festsetzung eines Gewerbegebiets bei existenter Wohnbebauung; Vorliegen einer Negativplanung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamheit einer Veränderungssperre für einen Bebauungsplan aufgrund eines behaupteten Bekanntmachungsfehlers; Fehlende Beschreibung des Geltungbereichs der Veränderungssperre in der Bekanntmachung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 2 K 258/06

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Überplanung einer Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Ein zeitlicher Prognosehorizont von mindestens etwa 20 Jahren entzieht allerdings der Planung eines Gewerbegebiets regelmäßig eine realistische Grundlage und macht ihre Verwirklichung unabsehbar, denn für die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Allgemeinen ein zeitlicher Prognosehorizont von 10 bis 15 Jahren zugrunde gelegt (Urt. d. Senats v. 21.02.2008 - 2 K 258/06 -, juris, RdNr. 30; BayVGH Urt. v. 03.03.2003 - 15 N 02.593 -, BauR 2003, 1691, RdNr. 30 in juris, m.w.N.).

    Das setzt eine zutreffende Beurteilung des planungsrechtlichen "Status" der überplanten Grundstücke voraus, weil das Gewicht der Eigentumsbelange bei einer Lage im Innenbereich oder in einem Baugebiet größer ist als bei einer Außenbereichslage; gerade wenn die Überplanung von Wohngrundstücken die Eigentümerbefugnisse in starkem Maß einschränkt, ist die Gemeinde gezwungen, das Eigentum bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (Urt. d. Senats v. 21.02.2008, a.a.O., RdNr. 37, m.w.N.).

    Bei der Überplanung eines (teilweise) bebauten Gebiets durch einen Bebauungsplan erfordert die Ermittlung aller abwägungsrelevanten Gesichtspunkte eine erkennbare Bestandsaufnahme (Urt. d. Senats v. 21.02.2008, a.a.O., RdNr. 38 in juris; OVG NW, Urt. v. 07.03.2006 - 10 D 10/04.NE -, ZfBR 2007, 64, RdNr. 56 in juris).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Nicht erforderlich sind Bebauungspläne bzw. bauplanerische Festsetzungen, deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - BVerwG 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; Urt. v. 21.03.2002 - BVerwG 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 [147]).

    Eine Straßenplanung ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach Inkrafttreten des Plans ausgeschlossen erscheint (BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Auch ein als Betrieb des Beherbergungsgewerbes einzustufendes Wohnheim ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig (BVerwG, Urt. v. 29.04.1992 - BVerwG 4 C 43.89 -, juris, RdNr. 20, m.w.N.).

    Ein Beherbergungsbetrieb ist auch dann unzulässig, wenn er zwar mangels eines Mindestmaßes der Möglichkeit, den häuslichen Wirkungskreis eigen zu gestalten, nicht mehr von dem Begriff der Wohnnutzung erfasst wird, aber zumindest einer wohnähnlichen Nutzung dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07

    Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit der Realisierung einer planerischen Festsetzung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Beschl. v. 14.06.2007 - BVerwG 4 BN 21.07 -, juris, RdNr. 5).

    Ob dieser Zeitrahmen auch auf andere Festsetzungen in einem Bebauungsplan übertragen werden kann, hat das BVerwG offen gelassen (vgl. Beschl. v. 14.06.2007, a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 27.04.2016 - 2 E 20/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, mit dem (u.a.) ein Sumpfwald-Biotop als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Der Umstand, dass auf einzelnen Grundstücken eine bestehende Wohnbebauung möglicherweise auf lange Zeit noch erhalten bleiben wird, nimmt der Festsetzung eines Gewerbegebietes nicht die Vollzugsfähigkeit (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 27.04.2016 - 2 E 20/13.N -, juris, RdNr. 65).

    Der Umstand, dass auf einzelnen Grundstücken eine bestehende Wohnbebauung möglicherweise auf lange Zeit noch erhalten bleiben wird, nimmt daher der Festsetzung eines Gewerbegebietes nicht die Vollzugsfähigkeit (OVG Hamburg, Urt. v. 27.04.2016 - 2 E 20/13.N -, juris, RdNr. 65).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16

    Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - BVerwG 4 BN 22.16 -, juris RdNr. 5, m.w.N.).

    Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt; das gilt auch, wenn es sich um Nutzungen handelt, denen aufgrund bauplanerischer Vorschriften nach Verfassungsrecht besonderes Gewicht zukommt (BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - BVerwG 4 BN 22.16 -, juris RdNr. 5, m.w.N.).

  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann und dass der Bestandsschutz daher ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommt (BVerfG, Beschl. v. 22.09.1999 - 1 BvR 565/91 -, DÖV 1999, 777, RdNr. 10 in juris).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Nicht erforderlich sind Bebauungspläne bzw. bauplanerische Festsetzungen, deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - BVerwG 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; Urt. v. 21.03.2002 - BVerwG 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 [147]).
  • VGH Bayern, 03.03.2003 - 15 N 02.593

    Veränderungssperre zur Verhinderung eines atomaren Zwischenlagers für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Ein zeitlicher Prognosehorizont von mindestens etwa 20 Jahren entzieht allerdings der Planung eines Gewerbegebiets regelmäßig eine realistische Grundlage und macht ihre Verwirklichung unabsehbar, denn für die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Allgemeinen ein zeitlicher Prognosehorizont von 10 bis 15 Jahren zugrunde gelegt (Urt. d. Senats v. 21.02.2008 - 2 K 258/06 -, juris, RdNr. 30; BayVGH Urt. v. 03.03.2003 - 15 N 02.593 -, BauR 2003, 1691, RdNr. 30 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
    Je geringer die Detailschärfe einer Darstellung des Flächennutzungsplans ist, desto "grobmaschiger" können auch die Ermittlung der betroffenen Belange und ihre Abwägung sein; ins Einzelne gehende Darstellungen müssen das Ergebnis einer entsprechend stärker differenzierenden Abwägung sein (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 18.08.2005 - BVerwG 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132 [142], Rdnr. 36 in juris).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 10 D 10/04

    Zufahrt zu Gewerbegebiet durch reines Wohngebiet

  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96

    Nachbarschutz durch Bauleitplanung: Bewahrung der Gebietsart

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 13.07.2009 - 4 B 44.09

    Ambulanter Pflegedienst als eine Anlage für soziale Zwecke i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 B 202/12

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Zurückstellungsbescheids bzgl. eines

  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten;

  • OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12

    Bebauungsplan - Umwandlung von Mischgebietsflächen im Gewerbegebiet in Anpassung

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 5 S 439/98

    Veränderungssperre: Aufstellungsbeschluß; Geltungsdauer; Stellplatzbedarf für

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81

    Genehmigung - Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Bekanntmachung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 A 12.10

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Schriftliche Entscheidung; Antragsbefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 3 S 1673/12

    Gemeinsame Abstimmung über Aufstellung eines Bebauungsplans und Erlass einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2015 - 3 L 50/13

    Benennung von Flurstücken in der Satzung über eine Veränderungssperre -

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15

    Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Plannachbar; enger konzeptioneller

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 2 D 65/14

    Erteilungsbegehren bzgl. eines Bauvorbescheids für eine Moschee; Verhinderung der

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

  • OVG Thüringen, 04.01.2017 - 1 N 252/14

    Anforderungen an eine Veränderungssperre

  • OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 C 2/23

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Auflassungsvormerkung; Veränderungssperre;

    Eine unzulässige Negativplanung ist nicht schon dann anzunehmen, wenn die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG LSA, Urt. v. 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 -, juris Rn.115).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15

    Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner

    Sie kann sich vielmehr das planerische Ziel setzen, einen vorhandenen Ortsteil "zu entwickeln" im Sinne von § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB, was nur dann möglich ist, wenn ihre Planungsbefugnis das Recht umfasst, sich gegebenenfalls über die tatsächlichen Verhältnisse hinwegzusetzen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 51).

    Denn Flächenfestsetzungen tragen in aller Regel schon deshalb eine Vollzugswahrscheinlichkeit in sich, weil die Zulässigkeit neuer Vorhaben (§ 29 Abs. 1 BauGB) an ihnen zu messen ist (§ 30 BauGB) und sich so zumindest langfristig ein Gebietswandel einstellen wird, selbst wenn andere als die festgesetzten Nutzungen unter Umständen auch auf längere Dauer hingenommen werden müssen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 53).

    Eine reine Negativ- oder Verhinderungsplanung liegt aber nicht schon deshalb vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, selbst wenn dies den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5; vgl. grundlegend bereits BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris Rn. 12 und 14-16; ebenso Beschluss des Senats vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 29; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, juris Rn. 115).

  • VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19

    Anordnung der Einstellung von Baumaßnahmen und Androhung der Festsetzung eines

    Ein solcher Fall ist aber nicht schon dann gegeben, wenn der Hauptzweck der Festsetzungen in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht (vgl. nur OVG LSA, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, Rn. 115, juris).

    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (OVG LSA, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, Rn. 115, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - BVerwG 4 BN 9.12 -, BRS 79 Nr. 19, RdNr. 3 in juris).

  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde;

    Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - BN 22.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG LSA, Urt. v. 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 -, juris Rn.115).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Veränderungssperre

    Dem entsprechend ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp (§ 1 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. §§ 2 ff. BauNVO), sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2d BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 - juris Rn. 8 ff., Urteil des Senats vom 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 - juris Rn. 47; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. März 2023 - 1 C 10398/21.OVG - juris Rn. 27, jew. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18

    Gültigkeit einer Veränderungssperre

    Der Umstand, dass die Gemeinde einen Genehmigungsantrag zum Anlass für die Planaufstellung genommen hat, nimmt der Planung ihre positive Ausrichtung für sich genommen noch nicht (vgl. Urt. d. Senats v. 21.02.2018 - 2 K 87/16 -, juris, RdNr. 115; OVG NW, Beschl. v. 16.03.2012 - 2 B 202/12 -, juris, RdNr. 16 in juris).
  • VG Schwerin, 29.08.2023 - 2 B 1269/23

    Abweichungsentscheidung - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und

    Wirksamkeitszweifel, etwa aus dem Gesichtspunkt der unzulässigen Verhinderungsplanung (vgl. dazu OVG Magdeburg, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 - juris Rn. 123), sind diesbezüglich weder vorgetragen noch im Rahmen dieses vorläufigen Rechtsschutzerfahrens erkennbar.
  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 24/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Verhinderungsplanung; Ausfertigung;

    Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG LSA, Urt. v. 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 -, juris Rn.115).
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