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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14 (https://dejure.org/2017,8869)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2017 - 4 K 168/14 (https://dejure.org/2017,8869)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 4 K 168/14 (https://dejure.org/2017,8869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16 EEWärmeG, § 8 Nr 2 GO ST
    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung; Verantwortung der Gemeinde für den zwecks Erfüllung einer Selbstverwaltungsaufgabe bestehenden Einrichtungsbetrieb; Auswirkungen der Übertragung der Betriebsführung auf einen Privaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschluss- und Benutzungszwang; Betriebsführung; Einfluss; maßgeblicher; Einrichtung; öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung; Privater; Verantwortung : Einrichtungsbetrieb; Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2008 - 4 K 95/07

    Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Überträgt sie diese Verantwortung auf einen Privaten, so verliert der Betrieb den Charakter als öffentliche bzw. dem öffentlichen Wohl dienende Einrichtung, weil sich die Gemeinde aus der Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe zurückzieht (vgl. OVG LSA, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 15, im Anschluss an OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 -, juris, Rn. 116 ff.).

    Sie muss die Zugangsansprüche des Personenkreises nach § 22 Abs. 1 GO LSA bzw. § 24 Abs. 1 KVG LSA gewährleisten sowie die Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse und die weitere betriebliche Entwicklung vorgeben können (vgl. OVG LSA, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 16).

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann davon gesprochen werden, dass die Gemeinde weiterhin die Verantwortung für den Einrichtungsbetrieb trägt, dessen Ausrichtung am öffentlichen Wohl sichergestellt ist und der Betrieb demnach der Gemeinde als öffentliche Einrichtung zugerechnet werden kann (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 -, juris, Rn. 123; dem folgend OVG LSA, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 16; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - 8 CN 1/05 -, juris, Rn. 36; OVG Thüringen, Urteil vom 24. September 2007 - 4 N 70/03 -, juris, Rn. 38; Brüning , in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Band 3, 3. Aufl. 2013, § 64 Rn. 195).

    Die Ungültigkeit der Regelungen über den Anschluss- und Benutzungszwang gemäß §§ 5 und 6 FernWS haben die Ungültigkeit der Fernwärmesatzung in ihrer Gesamtheit zur Folge, weil deren übrige Vorschriften ohne wirksamen Anschluss- und Benutzungszwang keinen Sinn ergeben (vgl. OVG LSA, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15

    Anschluss- und Benutzungszwang; CO2-Ausstoß; Erneuerbare Energien;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Nach § 16 EEWärmeG, gegen dessen Verfassungsmäßigkeit nach den Darlegungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 2016 (10 CN 1.15) keine durchgreifenden Bedenken bestehen, können die Gemeinden und Gemeindeverbände von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen.

    c) Mangels Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung kann dahingestellt bleiben, ob das in § 8 Nr. 2 GO LSA bzw. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 Buchst. a KVG LSA, jeweils i. V. m. § 16 EEWärmeG, geforderte dringende öffentliche Bedürfnis für die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs besteht (vgl. hierzu nunmehr BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 10 CN 1/15 -, juris, Rn. 14 ff.).

  • OVG Sachsen, 03.06.2003 - 4 D 373/99

    Anschluss- und Benutzungszwang, Fernwärmeversorgung, Öffentliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Überträgt sie diese Verantwortung auf einen Privaten, so verliert der Betrieb den Charakter als öffentliche bzw. dem öffentlichen Wohl dienende Einrichtung, weil sich die Gemeinde aus der Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe zurückzieht (vgl. OVG LSA, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 15, im Anschluss an OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 -, juris, Rn. 116 ff.).

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann davon gesprochen werden, dass die Gemeinde weiterhin die Verantwortung für den Einrichtungsbetrieb trägt, dessen Ausrichtung am öffentlichen Wohl sichergestellt ist und der Betrieb demnach der Gemeinde als öffentliche Einrichtung zugerechnet werden kann (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 -, juris, Rn. 123; dem folgend OVG LSA, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 16; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - 8 CN 1/05 -, juris, Rn. 36; OVG Thüringen, Urteil vom 24. September 2007 - 4 N 70/03 -, juris, Rn. 38; Brüning , in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Band 3, 3. Aufl. 2013, § 64 Rn. 195).

  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Ebenso kann offen bleiben, ob die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 8 C 13/05 -, juris, Rn. 24 ff.; Kahl , ZUR 2010, S. 395 ; Tomerius , ER 2013, S. 61 ).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Sind einer Norm verwaltungsrechtlichen Charakters - wie hier - auch Straf- oder Bußgeldvorschriften beigefügt, sind die Straf- bzw. Bußgeldbestimmungen damit von der Gerichtsbarkeit des Oberverwaltungsgerichts ausgenommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, juris, Rn. 21; OVG LSA; Urteil vom 10. April 2014 - 4 K 180/12 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen, Urteil vom 11. November 2014 - 4 C 36/13 -, juris, Rn. 27; W.-R. Schenke , in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 47 Rn. 17, 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Sind einer Norm verwaltungsrechtlichen Charakters - wie hier - auch Straf- oder Bußgeldvorschriften beigefügt, sind die Straf- bzw. Bußgeldbestimmungen damit von der Gerichtsbarkeit des Oberverwaltungsgerichts ausgenommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, juris, Rn. 21; OVG LSA; Urteil vom 10. April 2014 - 4 K 180/12 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen, Urteil vom 11. November 2014 - 4 C 36/13 -, juris, Rn. 27; W.-R. Schenke , in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 47 Rn. 17, 20).
  • OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 C 36/13

    Normenkontrolle, Antragsfrist, zusätzliche Beschwer, Fernwärmesatzung, Anschluss-

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Sind einer Norm verwaltungsrechtlichen Charakters - wie hier - auch Straf- oder Bußgeldvorschriften beigefügt, sind die Straf- bzw. Bußgeldbestimmungen damit von der Gerichtsbarkeit des Oberverwaltungsgerichts ausgenommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, juris, Rn. 21; OVG LSA; Urteil vom 10. April 2014 - 4 K 180/12 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen, Urteil vom 11. November 2014 - 4 C 36/13 -, juris, Rn. 27; W.-R. Schenke , in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 47 Rn. 17, 20).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Dafür genügt die Darlegung, durch die angegriffene Rechtsvorschrift in einem bestimmten Aspekt rechtlich betroffen zu sein (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    Nur unter diesen Voraussetzungen kann davon gesprochen werden, dass die Gemeinde weiterhin die Verantwortung für den Einrichtungsbetrieb trägt, dessen Ausrichtung am öffentlichen Wohl sichergestellt ist und der Betrieb demnach der Gemeinde als öffentliche Einrichtung zugerechnet werden kann (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 -, juris, Rn. 123; dem folgend OVG LSA, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 16; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - 8 CN 1/05 -, juris, Rn. 36; OVG Thüringen, Urteil vom 24. September 2007 - 4 N 70/03 -, juris, Rn. 38; Brüning , in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Band 3, 3. Aufl. 2013, § 64 Rn. 195).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - 6 A 77/14

    Beamtenverhältnis; Charakterliche Eignung; Ernennung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14
    In dem beim Verwaltungsgericht Halle anhängigen Verfahren 6 A 77/14 HAL, das die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb zweier Mini-Blockheizkraftwerke durch die Antragstellerin betrifft, hat die Antragstellerin in einem Erörterungstermin am 1. September 2014 lediglich erklärt, die Wirksamkeit der neuen Fernwärmesatzung werde "zum derzeitigen Zeitpunkt" nicht in Frage gestellt, also auch insoweit ein späteres Vorgehen gegen die Satzung nicht ausgeschlossen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Dies hat zur Folge, dass Vorschriften rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts nicht der Prüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO unterliegen, weil gegen die auf solche Normen gestützten Bußgeldbescheide nach § 68 OWiG allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 CN 6.04 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 21. Februar 2017 - 4 K 168/14 - und - 4 K 185/16 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2018 - 4 K 181/15

    Kein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung mangels maßgeblichen

    Dies hat zur Folge, dass Vorschriften rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts nicht der Prüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO unterliegen, weil gegen die auf solche Normen gestützten Bußgeldbescheide nach § 68 OWiG allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 CN 6.04 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 21. Februar 2017 - 4 K 168/14 - und - 4 K 185/16 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Wenn die Vertragspartner in wesentlichen Fragen der Betriebsführung der (A) GmbH Einigkeit erzielen müssen, ist die Antragstellerin damit rechtlich auf Grund des Betreibervertrages gerade nicht in der Lage, ihre Vorstellungen gegenüber dem privaten Teilhaber der GmbH durchzusetzen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. Februar 2017 - 4 K 168/14 -, zit. nach JURIS zu Regelungen eines Gesellschaftervertrages).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 15 A 971/17

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung über einen Anschluss- u.

    vgl. OVG LSA, Urteil vom 21. Februar 2017 - 4 K 168/14 -, juris Rn. 54 f.; Sächs. OVG, Urteile vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 -, juris Rn. 123, und vom 25. Februar 2003 - 4 D 699/99 -, juris Rn. 75; Wellmann, in: Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, GO NRW, Band I, Loseblatt, Stand März 2015, § 9 Erl.
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