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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 301/11   

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https://dejure.org/2012,23722
OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 301/11 (https://dejure.org/2012,23722)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 L 301/11 (https://dejure.org/2012,23722)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 L 301/11 (https://dejure.org/2012,23722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 41 Abs 1 S 1 StVO, § 38 Abs 1 VwVfG, § 42 Abs 2 Anl 3 Nr 27 StVO, § 45 Abs 3 StVO
    Zusage zum Aufstellen von Verkehrszeichen; hier: Sackgassenschild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Aufstellung eines Sackgassenschildes (Zeichen 357) unter Berufung auf eine Zusicherung nach § 38 Abs. 1 VwVfG bei Vorliegen eines schlicht-hoheitlichen Handelns in Form eines Hinweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufstellen von Verkehrszeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Aufstellung eines Sackgassenschildes (Zeichen 357) unter Berufung auf eine Zusicherung nach § 38 Abs. 1 VwVfG bei Vorliegen eines schlicht-hoheitlichen Handelns in Form eines Hinweises

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorbehaltlich tatsächlich nicht eingetretener Flächenveränderung erteilte Zusage zur Einrichtung einer Sackgasse begründet keinen diesbezüglichen Anspruch eines Anliegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1392
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 301/11
    Durch eine verbindliche Zusage kann schutzwürdiges Vertrauen begründet und der Ermessensspielraum der Behörde eingeengt werden (BVerwG, Urt. v. 26.11.2987 - 2 C 53/86 - Rdnr. 31 ).(Rn.30).

    Zwar kann durch eine verbindliche Zusage ein entsprechendes schutzwürdiges Vertrauen begründet und der Ermessensspielraum der Behörde eingeengt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1987 - 2 C 53/86 - Rdnr. 31 ).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Maßgeblich sind neben dem Wortlaut die Begleitumstände, insbesondere der Zweck der Erklärung (vgl. OVG LSH, Urteil vom 21.3.2012 - 3 L 301/11 - NJOZ 2012, 1697).
  • VGH Bayern, 01.10.2020 - 8 ZB 20.896

    Anspruch auf Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt (hier verneint)

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Art. 38 Abs. 1 BayVwVfG auf allgemeine behördliche Zusagen keine Anwendung findet, sodass für sie auch die Erfordernisse der Schriftform und Behördenzuständigkeit nicht gelten (BVerwG, B.v. 6.8.2001 - 4 VR 23.01, 4 A 44.01 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 14 = juris Rn. 5; B.v. 10.11.2006 - 9 B 17.06 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 6.7.2006 - 4 B 05.504 - juris Rn. 34; OVG LSA, U.v. 21.3.2012 - 3 L 301/11 - juris Leitsatz 2 und Rn. 29).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 70.12

    Notwendigkeit einer Kenntnisnahme und Inerwägungziehen des Vorbringens des

    MD OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 21.03.2012 - AZ: OVG 3 L 301/11.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2019 - 2 M 126/19

    Zum Verschulden bei einem Abänderungantrag und zur Bindungswirkung an eine

    Soweit § 38 Abs. 1 VwVfG auf hoheitliches Handeln in anderer Form als durch Verwaltungsakt nicht entsprechend anwendbar sein sollte (in diesem Sinne: OVG LSA, Urteil vom 21. März 2012 - 3 L 301/11 - juris Rn. 29; Tiedemann, a.a.O., Rn. 12, m.w.N.) mit der Folge, dass die Zusage das Schriftformerfordernis voraussichtlich nicht erfüllen müsste (vgl. dazu Uechtritz, in: Mann/Sennenkamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 38 Rn. 104, m.w.N.), könnte die Zusage, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Erlaubnisantrag abzusehen, den Antragsgegner - ebenfalls unabhängig von der Handlungsbefugnis der Sachbearbeiterin - nur dann binden, wenn die Zusage ein entsprechendes schutzwürdiges Vertrauen begründet und der Ermessensspielraum des Antragsgegners eingeengt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 - juris Rn. 31; OVG LSA, Urteil vom 21. März 2012, a.a.O., Rn.30).
  • VG Würzburg, 27.03.2020 - W 2 E 20.425

    Anordnungsgrund für öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch

    Auch eine einfache - nicht nach Art. 38 BayVwVfG erteilte - Zusage kann Gegenstand verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes sein (vgl. etwa zur beamtenrechtlichen Umsetzung: BVerwG, U.v. 26.11.1987 - 2 C 53/86 - NJW 1988, 783) und den Ermessenspielraum der Behörde einengen (OVG Magdeburg, B.V. 20.6.2013 - 3 B 70/12 - BeckRS 2012, 53362).
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