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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10   

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https://dejure.org/2011,21232
OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10 (https://dejure.org/2011,21232)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2011 - 1 L 26/10 (https://dejure.org/2011,21232)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2011 - 1 L 26/10 (https://dejure.org/2011,21232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 AGG, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG, § 24 Nr 1 AGG, § 2 Abs 3 S 1 ErzUrlV
    Widerruf der Zustimmung zur Verkürzung der Elternzeit; geschlechtsspezifische Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Schwangerschaft einer Bediensteten als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs ist eine Diskriminierung; Berücksichtigung der Schwangerschaft einer Bediensteten als Grund für die Ablehnung ihrer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Geschlechtsspezifische Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Schwangerschaft einer Bediensteten als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs ist eine Diskriminierung; Berücksichtigung der Schwangerschaft einer Bediensteten als Grund für die Ablehnung ihrer ...

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Ablehnung der Verkürzung der Elternzeit wegen Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 906
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.02.2003 - C-320/01

    Busch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10
    Aus der Entscheidung des EuGH vom 27. Februar 2003, Az.: C-320/01, ergebe sich, dass eine Beschäftigte nicht verpflichtet sei, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass sie schwanger sei, wenn sie wegen bestimmter gesetzlicher Beschäftigungsverbote ihre Tätigkeit nicht in vollem Umfang ausüben könne.

    Nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG (des Rates v. 09.02.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, Amtsblatt Nr. L 039 v. 14.02.1976 S. 0040 - 0042, www.jura.uni-augsburg.de) ist jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hinsichtlich der Arbeitsbedingungen , zu denen auch die Voraussetzungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers an seinen Arbeitsplatz nach dem Erziehungsurlaub gehören, verboten (vgl. EuGH, Urt. v. 27.02.2003, C-320/01, Rs. Busch, Rn. 38, Juris).

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10
    Berücksichtigt ein Arbeitgeber bzw. Dienstherr die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin bzw. einer Bediensteten als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs, so stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. EuGH in der Rechtssache Busch, a.a.O, Rn. 39 unter Verweis auf die Urteile Dekker [Vorabentscheidung v. 08.11.1990, C-177/88, Rn. 12, Juris] und Mahlburg [Vorabentscheidung vom 03.02.2000, C-207/98, Rn. 20, Juris], beide zur Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft sowie Tele Danmark [Vorabentscheidung v. 04.10.2001, C-109/00, Rn. 31, Juris] zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrages).
  • EuGH, 03.02.2000 - C-207/98

    DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10
    Berücksichtigt ein Arbeitgeber bzw. Dienstherr die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin bzw. einer Bediensteten als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs, so stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. EuGH in der Rechtssache Busch, a.a.O, Rn. 39 unter Verweis auf die Urteile Dekker [Vorabentscheidung v. 08.11.1990, C-177/88, Rn. 12, Juris] und Mahlburg [Vorabentscheidung vom 03.02.2000, C-207/98, Rn. 20, Juris], beide zur Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft sowie Tele Danmark [Vorabentscheidung v. 04.10.2001, C-109/00, Rn. 31, Juris] zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrages).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10
    Auch das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2003 (Az.: 2 AZR 621/01) mangels Offenbarungspflicht eine arglistige Täuschung bei wahrheitswidriger Verneinung einer Schwangerschaft verneint.
  • BVerwG, 01.02.2005 - 6 B 66.04

    Widerruf von Entgeltgenehmigungen für Zusammenschaltungsentgelte nach dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d. h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.02.2005 - 6 B 66.04 - Juris m. w. N.; Stelkens u. a., a. a. O., § 49 VwVfG, Rn. 69 bis 72).
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