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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14   

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https://dejure.org/2016,26069
OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14 (https://dejure.org/2016,26069)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.06.2016 - 2 L 77/14 (https://dejure.org/2016,26069)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 2 L 77/14 (https://dejure.org/2016,26069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage; Grünfläche; Laub; Straßenreinigungspflicht; Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de

    Erstreckung der Straßenreinigungspflicht auf alle Straßenteile unter Einbeziehung von Grünflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstreckung der Straßenreinigungspflicht auf alle Straßenteile unter Einbeziehung von Grünflächen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Beräumung von zur Straße gehörenden Grünflächen von größeren Laub kann für Straßenanlieger unzumutbar sein

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 4 ZB 11.1555

    Straßenreinigungsgebühren; Grundstücksgrenze zu einem Grünstreifen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Dies gilt insbesondere auch für Grünstreifen, die den Gehweg von der Fahrbahn und/oder einem Radweg trennen und als Seiten- oder Randstreifen für die Sicherheit der eigentlichen Verkehrsfläche oder zum Schutz der Anliegergrundstücke vor Lärm und Geruchsimmissionen bzw. zu beiden Zwecken als bepflanzte Freifläche belassen wurden; sie unterscheiden sich ihrer Funktion nach von anderen in erster Linie den Erholungsbedürfnissen bestimmten Flächen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.07.2012 - 4 ZB 11.1555 -, juris, RdNr. 9).

    Eine feste Breite, von der ab nicht mehr von einem zur Straße gehörenden Grünstreifen ausgegangen werden könnte, gibt es nicht; entscheidend für die Abgrenzung ist vielmehr die Art und der Zustand der jeweils zu beurteilenden Grünfläche in ihrem Verhältnis zur Straße (BayVGH, Beschl. v. 12.07.2012, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Das ist hinsichtlich der Reinigungspflichten auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung der Beklagten vom 25.10.2005 in Gestalt der 1. Änderungssatzung vom 20.02.2007 (nachfolgend: SRS) unproblematisch zu bejahen (vgl. BayVGH, Urt. v. 04.04.2007 - 8 B 05.3195 -, NVwZ-RR 2008, 62 [63], RdNr. 38 in juris).

    Daneben wäre auch zu klären gewesen, ob die Beklagte die den Grundstückseigentümern auf der Grundlage des § 50 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA durch die SRS übertragene Straßenreinigungspflicht überhaupt durch einen mit der Anfechtungsklage angreifbaren Verwaltungsakt durchsetzen kann bzw. konnte oder ob es an der dafür erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt(e) (vgl. dazu: OVG RP, Urt. v. 07.01.2010 - 1 A 10831/09 -, AS RP-SL 38, 251; BayVGH, Urt. v. 04.04.2007, a.a.O., RdNr. 39; OVG SH, Urt. v. 16.07.1991 - 4 L 74/91 -, NVwZ-RR 1992, 338).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Feststellungsklage ebenso wenig entgegen wie in Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (BVerwG, Urt. v. 29.04.1997 - BVerwG 1 C 2.95 -, NJW 1997, 2534 [2355], RdNr. 25 in juris, m.w.N.).

    Die Gefahr einer derartigen Umgehung besteht nur, wenn das Rechtsschutzziel der Feststellungsklage und das einer möglichen Verpflichtungsklage übereinstimmen (BVerwG, Urt. v. 29.04.1997, a.a.O., RdNr. 26).

  • VGH Bayern, 23.09.2013 - 8 ZB 12.2525

    Straßenbaulast für eine Stützmauer auf privatem Grundstück

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Als Straßenbestandteile können allerdings nur solche Flächen angesehen werden, die von der Widmung der Straße umfasst sind (Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., RdNr. 11; Sauthoff, in: Müller/Schulz, FStrG, 2. Aufl., § 1 RdNr. 20; Marschall, FStrG, 6. Aufl., § 1 RdNr. 8 f., 33; BayVGH, Beschl. v. 23.09.2013 - 8 ZB 12.2525 -, BayVBl 2014, 147 [148], RdNr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1996 - 9 A 5984/94

    Innerhalb geschlossener Ortslagen; Übertragung der Straßenreinigungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Die besondere Erwähnung der Zumutbarkeit unter verkehrlichen Gesichtspunkten als Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit der Fahrbahnreinigung auf die Anlieger lässt als Zweck der gesetzlichen Regelung erkennen, eine Überbürdung der Anlieger mit Pflichten zu vermeiden, die keine Entsprechung mit den gewöhnlichen Vorteilen haben, die die Straße ihnen aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet (OVG NW, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, juris, RdNr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1974 - II A 168/74
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Nicht zu einer Straße gehören Grünflächen dann, wenn sie selbständige Bedeutung bzw. einen selbständigen Zweck haben, der keinen funktionellen Bezug zur Straße hat (vgl. OVG NW, Urt. v. 08.11.1974 - II A 168/74 -, OVGE MüLü 30, 143 [144 f.]).
  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07

    Anlieger; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichheitsgrundsatz; Laubfall;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Blick auf die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des VG Lüneburg (Urt. v. 13.02.2008 - 5 A 34/07 -, juris) geboten.
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05

    Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Insofern ist die gesetzliche Regelung in § 50 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 StrG LSA Ausdruck eines weitergehenden Rechtsgedankens, der allgemeine Geltung beanspruchen kann und besagt, dass die Erfüllung einer Verpflichtung dann nicht mehr verlangt werden kann, wenn der Verpflichtete dadurch zu Opfern genötigt würde, die über die seiner Verpflichtung nach ihrem Sinne innewohnende Belastungsgrenze hinausgehen (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG: NdsOVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, NVwZ-RR 2007, 422 [423,] RdNr. 20 in juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 9 A 15.13

    Ordnungsgemäße Pflicht zur Straßenreinigung; Polizeiliche Reinigung; Abgrenzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Auch das Beseitigen von Unkraut von Grünflächen unterfällt dem entsprechend nicht dem Begriff der Reinigung, sondern ist der Grünpflege zuzuordnen (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 02.02.2016 - OVG 9 A 15.13 -, juris RdNr. 86).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14
    Dies ist u. a. dann der Fall, wenn der Adressat dem darin ausgesprochenen Gebot, das auf eine einmalige, nicht mehr rückgängig machbare Handlung bezogen war, freiwillig nachgekommen ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 113 RdNr. 103, BVerwG, Urt. v. 29.11.1979 - BVerwG 3 C 103.79 -, BVerwGE 59, 148 [151], RdNr. 52 in juris; Urt. v. 26.03.1996 - BVerwG 1 B 50.96 -, juris, RdNr. 6).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer

  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08

    Umfang der Straßenreinigungspflicht

  • BVerwG, 13.04.1976 - 4 B 12.76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei erst zukünftiger Eröffnung der

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14

    Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer;

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 B 50.96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.1991 - 4 L 74/91
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09

    Durchsetzung der Erfüllung der Straßenreinigungspflicht durch einen

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess - zum Regelungsinhalt einer

    Insofern ist die gesetzliche Regelung in § 50 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 StrG LSA Ausdruck eines weitergehenden Rechtsgedankens, der allgemeine Geltung beanspruchen kann und besagt, dass die Erfüllung einer Verpflichtung dann nicht mehr verlangt werden kann, wenn der Verpflichtete dadurch zu Opfern genötigt würde, die über die seiner Verpflichtung nach ihrem Sinne innewohnende Belastungsgrenze hinausgehen (Beschl. d. Senats vom 21.06.2016 - 2 L 77/14 -, juris RdNr. 47; vgl. zur entsprechenden Regelung in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG: NdsOVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, juris RdNr. 20 m.w.N.).

    Die besondere Erwähnung der Zumutbarkeit unter verkehrlichen Gesichtspunkten als Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit der Reinigung auf die Anlieger lässt als Zweck der gesetzlichen Regelung erkennen, eine Überbürdung der Anlieger mit Pflichten zu vermeiden, die keine Entsprechung mit den gewöhnlichen Vorteilen haben, die die Straße ihnen aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet (Beschl. d. Senats vom 21.06.2016, a. a. O.; OVG NW, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, juris RdNr. 12).

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15

    Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer;

    Ein solches Interesse ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Rechtslage unklar, die zuständige Behörde anderer Auffassung ist als der Kläger und der Kläger sein künftiges Verhalten an der gerichtlichen Feststellung orientieren will, beispielsweise in Hinblick auf ein mögliches Ordnungswidrigkeitenverfahren (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.6.2016 - 2 L 77/14 -, NVwZ-RR 2017, 6, 7, juris Rn. 28).
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